Nach der Ankündigung von Strafanzeigen

Wir sehen uns vor Gericht: So geht es in der VBL-Affäre weiter

Die VBL-Affäre ist noch längst nicht an der Endstation angelangt. (Bild: Wikimedia/Zurflchr)

Die ersten Strafanzeigen gegen die Verkehrsbetriebe Luzern sind da. Ob sich einzelne Personen verantworten müssen, ist derzeit noch offen. Die nächsten Schritte in dieser Geschichte sind jedoch klar.

Dass es gegen die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) zur Anzeige kommen würde, überraschte zuletzt niemanden mehr. Auch nicht die Verantwortlichen bei der VBL, die prophylaktisch bereits ein entlastendes juristisches Gutachten veröffentlichten (zentralplus berichtete).

Dennoch: Die Ankündigungen der Strafanzeigen durch das Bundesamt für Verkehr und den Verkehrsverbund Luzern müssen als wichtige Meilensteine in dieser Affäre gewertet werden (zentralplus berichtete). Ob noch weitere Anzeigen folgen werden, bleibt noch abzuwarten. Diese fünf nächsten Schritte stehen jedoch bereits fest:

1. Die Anzeigen werden bei der Staatsanwaltschaft Luzern eingereicht

In gegenseitiger Absprache werden das Bundesamt für Verkehr und der Verkehrsverbund Luzern separate Anzeigen einreichen. Diese Anzeigen sind adressiert an die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.

«Der VVL wird gegen die Verantwortlichen Personen der Verkehrsbetriebe Luzern und gegenüber unbekannt Strafanzeige einreichen.»

Romeo Degiacomi, Mediensprecher des Verkehrsverbundes Luzern (VVL)

«Die Anzeige des VVL ist in Vorbereitung», sagt Romeo Degiacomi, Mediensprecher des Verkehrsverbundes, auf Anfrage. Die Anzeige wird sich zunächst nicht auf bestimmte Personen beziehen, sondern auf die Verantwortlichen in globo. «Der VVL wird gegen die verantwortlichen Personen der Verkehrsbetriebe Luzern und gegenüber unbekannt Strafanzeige einreichen», führt Degiacomi aus.

Ziel der Anzeige sei eine Abklärung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne des Strafgesetzbuches und/oder in Bezug auf das kantonale Staatsbeitragsgesetz sowie auf das nationale Subventionsgesetz vorliegt oder nicht. «Falls schuldhaftes Verhalten vorliegt, wird gemäss den Bestimmungen des Subventionsgesetzes des Bundes zusätzlich ein Strafzins von bis zu 5 Prozent fällig», schreibt der VVL in einer Mitteilung. Dies zusätzlich zur Rückforderung von rund 16 Millionen Franken.

«Ob im Zuge der strafrechtlichen Untersuchungen weitere relevante Tatbestände ermittelt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen und werden die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft zeigen», sagt Degiacomi weiter. Der VVL strebe an, mit den strafrechtlichen Abklärungen Transparenz zu schaffen. «Derzeit gilt für alle Personen die Unschuldsvermutung», hält Degiacomi fest.

2. Die Staatsanwaltschaft wird die Zuständigkeit prüfen

Gemäss dem Bundesamt für Verkehr werden die Anzeigen vor Ort, also bei der Luzerner Staatsanwaltschaft, eingereicht. Ob die kantonalen Untersuchungsbehörden die Ermittlungen aufnehmen und die Untersuchung einleiten werden, steht jedoch noch nicht fest, wie Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft, erklärt: «Sobald die angekündigten Anzeigen bei uns eingehen, werden wir die Zuständigkeit prüfen.»

Tatsache ist, dass die VBL-Thematik unter anderem das Subventionsgesetz betrifft, das unter das Verwaltungsstrafrecht fällt. In diesem Falle läge die Zuständigkeit wohl bei den Bundesbehörden, sprich bei der Bundesanwaltschaft.

3. Man sieht sich vor Gericht

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der VBL betonten, dass sie eine Strafuntersuchung begrüssen würden, wie sie in einer Medienmitteilung betonen. Eine solche würde es teilweise erlauben, die Rechtslage zu klären. Die Ansicht der VBL ist es bekanntlich, dass der Anspruch auf Rückforderung über 16 Millionen Franken vor Gericht wohl nicht standhalten würde (zentralplus berichtete).

Über kurz oder lang werden sich die Parteien also wohl vor Gericht wiedersehen. Bei der Anzeige des Bundes wird als Tatbestand Betrug im Vordergrund stehen.

Im rund 40-seitigen juristischen Kurzgutachten, das für die VBL erstellt worden ist, geht Jurist Stefan Maeder davon aus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs scheitern würde. Dies, weil angeblich «keine Tatsachen vorgespiegelt wurden und auf der Gegenseite kein Irrtum entstand.» Sowohl beim Bund wie auch bei der Stadt Luzern widerspricht man dem. Das letzte Wort wird ein Gericht haben. Nicht ausgeschlossen, dass es sich um das Bundesgericht handeln wird.

4. Der Stadtrat wird unangenehme Fragen zu beantworten haben

Das politische Nachspiel dieser Affäre wird ebenfalls noch weitere Kreise ziehen. Zunächst wird sich der Stadtrat wohl mit unangenehmen Fragen des Grossen Rats konfrontiert sehen. Dies insbesondere mit Blick auf das städtische Beteiligungsmanagement.

Zur Erinnerung: Der Stadtrat soll nach eigenen Aussagen erst im Oktober 2019 vom sich abzeichnenden Donnerwetter bei der VBL erfahren haben – und zwar nicht von Martin Merki, obschon dieser als Stadtrat selbst im Verwaltungsrat Einsitz nahm.

Gemäss dem Untersuchungsbericht hat Merki seine Rolle so verstanden, dass er als Mitglied des Verwaltungsrates der Firma VBL verpflichtet sei und lediglich Delegierter des Stadtrates war. Der nun aus dem VBL-VR zurückgetretene Merki und der Gesamtstadtrat werden nun erklären müssen, weshalb man dieses Rollenverständnis praktiziert hat, obwohl im Mai 2019 diesbezüglich neue Richtlinien zum Beteiligungsmanagement beschlossen wurden.

Darin wird die Rolle der Stadträte in Gremien wie dem VBL-VR genauer definiert. So heisst es darin unter anderem: «Die zuständigen Mitglieder des Stadtrates oder das im strategischen Leitungsorgan vertretene Mitglied des Stadtrates kann die Behandlung eines Geschäfts im Stadtrat verlangen, wenn es um wesentliche öffentliche Interessen der Stadt geht.» Weshalb das hier nicht der Fall gewesen sein soll, dürfte nur schwer zu erklären sein.

5. Der Kanton wird seine nächsten Schritte bekannt geben

In Zusammenhang mit der VBL-Affäre stellen sich auch Fragen dazu, inwiefern die diversen Kontrollmechanismen – firmenintern, auf städtischer und auch kantonaler Seite – nicht wie vorgesehen gegriffen haben. Was firmenintern geschah, wird nun im Verlauf der Untersuchungen aufgearbeitet werden. Auf städtischer Seite hat sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) schon früh in dieser Geschichte eingeklinkt (zentralplus berichte). Die GPK stiess den auch den externen Untersuchungsbericht an.

«Wir sind mitten im Prozess, zu definieren, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen werden.»

Kantonsrätin Irene Keller, Präsidentin der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK)

Die VBL-Affäre ist aber keine rein städtische. Angesichts der Tatsache, dass sich die Rückzahlungsforderungen auch um Gelder des Kantons drehen, war von dieser Seite bisher noch relativ wenig zu vernehmen. Dies könnte sich aber in naher Zukunft noch ändern. «Wir sind mitten im Prozess, zu definieren, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen werden», sagt Irene Keller, Präsidentin der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK), auf Anfrage. «Unsere Kommission verfolgt den Fall jedoch schon länger aktiv», betont Keller.

VBL-Direktor Norbert Schmassmann ist als Kantonsrat (CVP) Mitglied der AKK, was in diesem Fall natürlich problematisch ist. Kommissionspräsidentin Keller beteuert jedoch, dass Schmassmann bei Fragen zur VBL jeweils in den Ausstand tritt.

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