Stadt erteilt keine Bewilligung

Wieso die Buvetten in Luzern geschlossen bleiben – selbst als Take-away

Ein Bild aus besseren Zeiten: Die Buvetten in Luzern bleiben vorerst geschlossen. (Bild: ber)

Anders als Bars und Restaurants dürfen die mobilen Buvetten in Luzern keine Getränke über die Gasse verkaufen. Die Stadt Luzern hat ihnen die Bewilligung verweigert – und begründet das mit einem besonderen Paragraphen.

Es mag komisch anmuten: Wer an einem Restaurant oder an einer Bar vorbeikommt, kann in Luzern mancherorts einen Drink oder einen Kaffee über die Gasse bestellen (zentralplus berichtete). Auch im Ufschötti-Kiosk können Passanten Getränke beziehen, die sie dann auf der Wiese nebenan konsumieren – wie das während den Frühlingstagen diese Woche regelmässig zu beobachten war.

Die mobilen Buvetten auf dem Inseli, am See oder beim Reusszopf müssen hingegen geschlossen bleiben, obwohl einige von ihnen am 1. April gerne in die Saison gestartet wären. Die Stadt Luzern hat ihnen keine Bewilligung erteilt – auch nicht für einen Take-away-Betrieb ohne Tische und Stühle.

Ein solcher sei unter den gegebenen Umständen und Vorgaben von Bund, Kanton und Stadt nicht möglich. «Die Stadt will damit verhindern, dass an gewissen Orten zusätzliche Ansammlungen entstehen», sagt Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen.

Wenn die Menschen vor Ort bleiben

Denn wo getrunken wird, da lässt man sich gerne nieder. Das zeigen andere Beispiele von Bars mit Take-away-Betrieb. So hat die Polizei während der Fasnacht zwei Betriebe am Mühlenplatz vorübergehend geschlossen (zentralplus berichtete).

Freiwillig hat aktuell die «Nachbar» in der Luzerner Neustadt die Reissleine gezogen. Weil sich die Menschenmenge nicht kontrollieren liess, schlossen die Verantwortlichen das «Drink-Fenster» (zentralplus berichtete).

«Bedauern und Verständnis halten sich die Waage.»

Mario Lütolf, Stadt Luzern

Denn die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass es durch den Take-away-Verkauf vor dem Lokal nicht zu Menschenansammlungen kommt. Die Luzerner Polizei ist angewiesen, allfällige Vergehen zu ahnden.

Es braucht ein fixes Lokal – Container reicht nicht

Im Grunde könnte man sagen: Wie Bars und Restaurants könnte man es ja auch den Buvetten selber überlassen, wie sie diese Auflage erfüllen. Doch die Stadt Luzern verweist auf Anfrage auf eine zusätzliche Bestimmung, die den Unterschied erkläre: Demnach ist ein Take-away-Verkauf ab Boulevardfläche – also auf öffentlichem Grund – nicht erlaubt. Das heisst: Der Verkauf muss über das eigentliche Geschäftslokal erfolgen.

Buvettencontainer können diese Auflage nicht erfüllen. Und da sie beim Inseli, auf der Ufschötti oder beim Nordpol auf öffentlichem Grund stehen, brauchen sie eine Bewilligung der Stadt Luzern.

Saisonstart: unbestimmt

Und wie haben die Betreiber der Buvetten reagiert? «Bedauern und Verständnis halten sich die Waage», sagt Mario Lütolf, Leiter der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen bei der Stadt Luzern. «Mitspielen mag auch die Einsicht, dass Solidarität innerhalb der Gastronomiebranche angesagt ist, Bevorteilungen zu unfairen Wettbewerbsverhältnissen führen würden und auf öffentlichem Grund auch die Besorgnis der Stadt zum Aspekt vermeidbarer Menschenansammlungen mitspielt.»

Wann die Buvetten in die Saison starten können, ist derzeit offen. Das hänge von den entsprechenden Öffnungsschritten des Bundes im Gastronomiebereich ab, sagt Lütolf.

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