Brache an der Moosstrasse in Luzern

Wieso baut hier keiner?

Vor 40 Jahren brannte hier die Garage Bühlmann – seit Jahren wird die Brache als Parkplatz genutzt. Hinten der Boarderladen «Goofy & Regular». (Bild: lru)

Ein Bauplatz als Parkplatz: Mitten in der Stadt Luzern an bester Lage liegt ein Stück Land an der Moosstrasse seit Langem brach. zentralplus lüftet das Geheimnis um das Grundstück – und wagt einen Blick in die Zukunft.

Bauland an bester Lage in der Stadt Luzern ist rar. Es gibt die Brache am Pilatusplatz, wo früher das Wirtshaus «Schmitte» stand. Diese will die Stadt als Grundstückbesitzerin bald verkaufen und überbauen lassen. Es gibt die Brache neben der Langensandbrücke am Bundesplatz, wo ein Hochhaus mit Parkhaus geplant ist. Und es gibt die Brache beim Boarderladen «Goofy & Regular». Diese Brache wollen wir uns genauer anschauen.

Die zwei pavillonartigen Bauten auf dem Areal an der Moosstrasse machen eher einen provisorischen Eindruck. Der Eindruck täuscht: Hier war einst die Garage Bühlmann zu Hause. Doch fast auf den Tag vor 40 Jahren, am 19. April 1976, ereignete sich auf dem Gelände ein Grossbrand, wie man in der aktuellen Ausgabe der Quartierzeitung Obergrund lesen kann.

Der Rest des 4000-Quadratmeter-Grundstücks liegt seit fast 20 Jahren brach und wird als Parkplatz genutzt. Der Abbruch der früher dort stehenden Gewerbe- und Lagerräume sei 1997 nur bewilligt worden, weil damals eine Überbauung geplant war. Durch den Privatparkplatz werde ein effizientes städtisches Parkplatzregime unterlaufen, schreibt Quartierzeitung-Redaktor Kuno Kälin: «Durch diesen Mehrverkehr wird die Lebensqualität der Anwohnerschaft negativ beeinträchtigt.»

Stadt will Überbauung

Doch wieso liegt das Gelände eigentlich brach? Muss dort an bester Lage ein Parkplatz sein? Hat die Stadt kein Interesse daran, dass dieses Grundstück bebaut wird? «Doch natürlich», sagt Stadtbaumeisterin Friederike Pfromm, «vor allem weil es eines der letzten Areale ist, wo noch vieles machbar ist.» Aber das stehe nicht in der Entscheidungsgewalt der Stadt, so Pfromm: «Ein privater Eigentümer ist frei, mit seinem Land zu tun oder zu lassen, was er will.»

Die Parzelle gehört der 104-Jährigen Marie-Mathilde Freuler-Bühler. Als Spross der alteingesessenen Familie Bühler erbte sie nicht nur dieses Stück Land, sondern auch den angrenzenden Landsitz Himmelrich inklusive Park an der Obergrundstrasse. Und das einstöckige Gebäude aus den 50ern an der Bundesstrasse, das den denkmalgeschützten Landsitz gürtelartig umfasst und den Park abschirmt – 10’000 Quadratmeter alles in allem. Den Anteil ihrer inzwischen verstorbenen Schwester hat Freuler-Bühler vor einigen Jahren aufgekauft.

Der Herrensitz aus der Luft, links davon die Brache (Bild: Google Maps).

Der Herrensitz aus der Luft, links davon die Brache (Bild: Google Maps).

Die Grundstücke in Rot gehören Marie-Mathilde Freuler-Bühler. Auf das Grundstück 2546 hat sie das Vorkaufsrecht. (Bearbeitung zentralplus / Grundlage: Auszug Grundbuchplan auf geoportal.lu.ch, Copyright: Geoinformation Kanton Luzern).

Die Grundstücke in Rot gehören Marie-Mathilde Freuler-Bühler. Auf das Grundstück 2546 hat sie das Vorkaufsrecht. (Bearbeitung zentralplus / Grundlage: Auszug Grundbuchplan auf geoportal.lu.ch, Copyright: Geoinformation Kanton Luzern).

Was wollen die Erben?

Pläne für das Grundstück hat die hochbetagte Frau keine mehr. Freuler-Bühler lebt seit ihrer Studienzeit in Basel, heute in einem Altersheim. «Ich rechne damit, dass ihre Erben das Land dereinst verkaufen wollen», sagt der ehemalige Luzerner Denkmalpfleger André Meyer. «Im Moment passiert sicher nichts. Und ob es ein Testament gibt und was dieses sagt, wissen wir nicht.»

Was dereinst aus dem heutigen Parkplatz wird, ist also noch offen. Einfach wild drauflosbauen werden die künftigen Bauherren jedoch sowieso nicht dürfen. Stadtbaumeisterin Pfromm: «Der Herrensitz Himmelrich nebenan ist eine sehr spezielle Anlage: Ein Herrschaftsgebäude mit zwei Pförtnerhäusern. Es handelt sich um ein relativ intaktes Ensemble.» Will man rundherum bauen, müsse zuerst ein Gestaltungsplan erstellt werden. «Dazu gehören auch Qualitätskriterien, die eingehalten werden müssen.»

Der Herrensitz Himmelrich, dazu gehören auch zwei Pförtnerhäuser (nicht im Bild) und ein Park (teilweise im Bild). Das Haus ist eines der besterhaltenen Barock-Wohngebäude Luzerns.

Der Herrensitz Himmelrich, dazu gehören auch zwei Pförtnerhäuser (nicht im Bild) und ein Park (teilweise im Bild). Das Haus ist eines der besterhaltenen Barock-Wohngebäude Luzerns.

(Bild: lru)

Wird dereinst auch der Park überbaut?

«Man muss sich an das mögliche Mass der Bebauung herantasten.»

Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner

Wird dereinst rund um das Herrenhaus gebaut, wäre es jedoch möglich, dass auch Teile des jetzigen Parks überbaut werden könnten, zumindest am Rand. Das bestätigt Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner auf Anfrage: «Die Stadt hat aufgrund einer privaten Machbarkeitsstudie von 2010 die parkseitigen Baulinien aufgehoben.» Die Baulinie legt fest, wo die Aussenwand eines Neubaus platziert werden muss. Rehsteiner: «Wir wollten damit planungsrechtlichen Spielraum schaffen für den Fall, dass dort dereinst jemand bauen will. Es gibt an dem Ort durchaus ein gewisses städtebauliches Aufwertungspotenzial.» Ob auch ein zusätzliches einzelnes Gebäude zum Herrenhaus im Park möglich wäre, müsste weiter geprüft werden, so der Stadtarchitekt.

«Der Park ist ein integraler Bestandteil des denkmalgeschützten Hauses und soll nicht überbaut werden!»

André Meyer, ehemaliger Denkmalpfleger

André Meyer findet das keine gute Idee: «Der Park ist ein integraler Bestandteil des denkmalgeschützten Hauses und soll nicht überbaut werden!» Weil das Haus nicht nur denkmalgeschützt ist, sondern auch in einer Schutzzone liegt, müsste ein bauwilliger Eigentümer sich jedoch mit der Stadt und der Denkmalpflege einigen, wo und wie hoch gebaut werden darf. Stadtarchitekt Rehsteiner: «Man muss sich an das mögliche Mass der Bebauung herantasten.» Dass im Park gebaut werden soll, will Rehsteiner damit nicht sagen.

Der Park wird auf der Rückseite an der Bundesstrasse heute durch flache Reversbauten abgeschlossen. Alt-Denkmalpfleger André Meyer wollte diese abbrechen, um den Park zu öffnen.

Der Park wird auf der Rückseite an der Bundesstrasse heute durch flache Reversbauten abgeschlossen. Alt-Denkmalpfleger André Meyer wollte diese abbrechen, um den Park zu öffnen.

(Bild: lru)

André Meyer findet: «Die Stadt hat sich für den Schutz dieses wertvollen Hauses einzusetzen und darf den dazugehörigen Garten nicht als Bauland sehen. Wenn man den Park antasten will, werde ich mich wehren.» Meyer hat vor Jahren mit Studenten selber einen Gestaltungsplan für das Areal erarbeitet. Dieser wurde aber nie realisiert. «Wir schlugen damals vor, die Reversbauten abzubrechen und so die Parkanlage Himmelrich gegen die Bundesstrasse hin zu öffnen.»

Ob das im Sinne zukünftiger Bauherren sein wird, ist fraglich: Je dichter gebaut wird, desto höher der Erlös. Theoretisch wären bis zu sechs Stockwerke möglich. Wie hoch wirklich gebaut werden kann, müsste vertieft untersucht werden, so Stadtarchitekt Rehsteiner: «Auch das müsste der Eigentümer mit der Stadt aushandeln.» Und dann würde die Stadt vom Eigentümer wohl einen Architekturwettbewerb verlangen. Aber das ist sowieso Zukunftsmusik. Vorerst gilt: Park bleibt Park und Parkplatz bleibt Parkplatz.

Vorkämpferin für das Frauenstimmrecht

Marie-Mathilde Freuler-Bühler wurde 1912 in Luzern geboren. Sie ist das älteste von sechs Kindern des konservativen Regierungsrates Franz Josef Bühler. Dieser hatte den Landsitz Himmelrich seinerseits von seinem Vater geerbt. Nach der Matura studierte die damalige Marie-Mathilde Bühler in Fribourg Sprachen und in Basel Jus und heiratete den Basler Zahnarzt Franz Freuler.

Sie wurde Mutter von vier Kindern und schrieb als Journalistin für die Frauenseite des «Basler Volksblattes» und bei verschiedenen Frauenzeitschriften. 1947 wurde sie Mitbegründerin des «Staatsbürgerlichen Verbandes Katholischer Schweizerinnen» (Staka) und damit zu einer katholischen Vorkämpferin für das Frauenstimmrecht in der Schweiz. «Frauenstimmrecht» war in katho­lischen Kreisen ein Reizwort, denn eine Frau sollte vor allem «ihre Pflichten als Mutter und Hausfrau» wahrnehmen.

Bis vor wenigen Jahren engagierte sich Freuler-Bühler aktiv in der katholischen Frauenbewegung. Ihre Geschwister Elisabeth, Franz Xaver, Sophie, Charles und Otto sind verstorben.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon