Knatsch um Hochhaus-Lounges

Wiederholt Zug im Parktower die Fehler aus dem Uptown?

Die Skylounge in Zug. Ein schöner Ort, der aber immer wieder für Negativmeldungen sorgt. (Bild: zvg)

Die Zuger Bevölkerung hat ein Privileg: Eine Lounge mit Panoramablick im 18. Stock des Hochhauses Uptown neben der Bossard Arena. Zumindest theoretisch. In der Praxis wird der Zugang zur «Skylounge» aber immer wieder erschwert. Im nur gerade wenige hundert Meter entfernten Parktower soll nun ein neuer öffentlicher Raum entstehen. Dennoch sieht der Stadtrat keine Parallelen zwischen den beiden Orten.

In der Skylounge haben die Pächter in 60 Metern Höhe eine elegante Lounge mit Bar eingerichtet. Offiziell gilt kein Konsumationszwang, der Panoramablick ist also kostenlos.
Statt einer schönen Aussicht auf See und Stadt liefert die Skylounge vorab Negativschlagzeilen. Die Kritik entzündet sich am Recht der Öffentlichkeit auf ungehinderten Zugang. Dieser wird nämlich öfters erschwert bis verunmöglicht, was die Zuger sauer macht.

Urs Raschle kann davon ein Liedchen singen. «Ich habe von verschiedenen Bekannten gehört, dass in letzter Zeit immer wieder ein Zettel an der Türe hing, dass die Skylounge während der Öffnungszeiten wegen einem Privatanlass geschlossen sei.» Das sieht der CVP-Kantonsrat nicht ein. «Korrekt müsste die Öffentlichkeit den Raum während dieser Anlässe ebenfalls betreten können. Es kommt aber gar nicht gut an, wenn sich jemand trotzdem reinwagt», sagt Raschle.

So ist das eben bei geschlossenen Gesellschaften, könnte man einwenden. Was die Feiernden aber eventuell nicht wissen: Die Stadt Zug hat sich dieses Recht viel Geld kosten lassen. Die Verpflichtungssumme der Stadt Zug an die Immobilienbesitzerin Credit Suisse für das Nutzungsrecht und den öffentlichen Zugang zur Skylounge betrug 1,93 Millionen Franken.

Bar erst ab 16 Uhr geöffnet

Die Skylounge

Das im Juni 2011 eröffnete Hochhaus Uptown neben der Eishockey Bossard Arena gehört der Credit Suisse. Diese hat den obersten Stock und das Erdgeschoss langfristig an die Uptown Gastro AG vermietet. Diese betreibt im Parterre das Restaurant GG6 und im 18. Stock die Skylounge mit der Bar. Die Öffentlichkeit hat ein verbrieftes Zutrittsrecht zur Lounge, das die Stadt Zug mit der Eigentümerin vertraglich vereinbart hat und für das sie knapp zwei Millionen Franken bezahlt hat.
War das Uptown noch vor drei Jahren das höchste Gebäude Zugs, ist es mittlerweile vom Parktower abgelöst worden.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass die Lounge-Betreiber eigenmächtig die Öffnungszeiten anpassen. Im Dezember bestätigte die Betreiberin Uptown Gastro AG ihren Willen, die Skylounge nur noch als Bar zu betreiben und täglich ab 16 Uhr zu öffnen. Uptown-Geschäftsführer Rolf Balser erklärte in der «Neuen Zuger Zeitung», «es ist gar kein grosses öffentliches Bedürfnis für diesen Aussichtspunkt vorhanden.» Zudem konkurrenziere die Bar in der Mittagszeit das Restaurant GG6.
Und heute? Der öffentliche Bereich der Lounge ist zwar laut telefonischer Auskunft der Betreiber von 11 bis 14 Uhr offen. Die Bar bleibt aber in dieser Zeit geschlossen; auch der Mittagslunch wird nicht mehr angeboten. Es gibt also keine Konsumationsmöglichkeiten mehr.

Mittagszeit nicht erwähnt

Die Informationen sind zudem irreführend. Weder auf der Homepage noch auf dem Telefonbeantworter wird der Zugang über Mittag erwähnt. Die neuen Öffnungszeiten der Skylounge sind danach Dienstag bis Donnerstag von 16 bis 24 Uhr, Freitag und Samstags von 16 Uhr bis 2 Uhr morgens. Am Sonntag und Montag sei die Lounge geschlossen.
Der damalige Leiter der städtischen Immobilienabteilung, Theddy Christen, sprach im Dezember von einem Vertragsbruch. Die neuen Regeln widersprächen den Vereinbarungen.

Regeln 2009 vertraglich vereinbart

Diese Info ist offenbar nicht bis zum Stadtrat durchgedrungen. «Wir stützen uns nicht auf Medienberichte», sagt Karl Kobelt. Der Zuger Finanzvorstand beruft sich gegenüber zentral+ auf den Vertrag, den die Stadt mit der Liegenschaftenbesitzerin Credit Suisse im Dezember 2009 abgeschlossen hat und in welchem die öffentliche Zugänglichkeit der Skylounge geregelt wurde.

Kobelt: «Gemäss Vertrag ist die Skyterrasse grundsätzlich während fünf Tagen pro Woche, jeweils zwischen 11 Uhr und 14 Uhr sowie zwischen 17 Uhr bis Betriebsschluss der Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Die Festlegung des Betriebsschlusses von Terrasse und Lounge obliegt grundsätzlich dem Betreiber.»
«An den zwei restlichen Tagen besteht daher tatsächlich die Möglichkeit, die Räumlichkeiten geschlossen zu halten, an geschlossene Gesellschaften zu vermieten respektive der Öffentlichkeit zusätzlich die Möglichkeit zur Benützung der Skyterrasse respektive Skylounge zu ermöglichen», führt der Stadtrat aus.

Karl Kobelt: «Mehr als nur ärgerlich»

Die Credit Suisse habe der Stadt Zug schriftlich versichert, dass die Öffnungszeiten vertragsgemäss eingehalten werden. «Aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe prüft der Stadtrat nun, ob dies der Fall ist. Neue Öffnungszeiten sind nicht vereinbart worden», sagt Kobelt.

Der Stadtrat macht aber auch klar: «Sollten die vertraglichen Vereinbarungen zum wiederholten Mal verletzt worden sein, ist das mehr als nur ärgerlich und die Stadt wird entschieden den Zugang der Bevölkerung zur Skylounge zu den vereinbarten Zeiten durchsetzen. Dazu stehen ihr falls nötig auch die entsprechenden rechtlichen Instrumente zur Verfügung.» Zunächst werde die Stadt aber das Gespräch mit der Eigentümerin CS suchen, sagt Karl Kobelt.

Rückzahlung der zwei Millionen Franken?

Urs Raschle findet, dass es Sache der Stadt sei, zu schauen, dass die Situation sich verbessere. Könnte Zug die rund zwei Millionen Franken denn nicht einfach zurückfordern? «Da wäre das Kind mit dem Bad ausgeschüttet», sagt Raschle, «eine Konzeptänderung im Uptown würde von der Bevölkerung wohl nicht goutiert. Die Stadt hat aber für diese Fläche bezahlt, und sie muss für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich sein.»
Er denkt, dass der Druck auf die Skylounge abnehmen wird, wenn einmal der Parktower eröffnet wird. Denn auch dort soll ein Raum entstehen, den die Öffentlichkeit nützen kann.

Stadtrat sieht «keinen Zusammenhang»

Skylounge und Parktower – beides prominente Hochhäuser, deren oberstes Geschoss teilweise öffentlich genutzt wird respektive werden soll. Doch der Zuger Stadtrat findet, dass man diese Fälle nicht miteinander vergleichen kann. Die einzige Gemeinsamkeit, die Finanzvorstand Karl Kobelt einräumt: «Bei beiden Gebäuden vertritt die Stadt Zug entschieden die Interessen der Zuger Bevölkerung und pocht auf die Einhaltung der damit verbundenen Vereinbarungen. Des Weiteren besteht kein Zusammenhang zwischen Skylounge und Parktower.»

Eine Vereinbarung, auf welche die Stadt beim Parktower pochen könnte, existiert aber noch gar nicht. Die Verhandlungen zwischen der Stadt und der Parktower-Besitzerin Peikert Immobilien AG laufen noch. Fest steht einzig: Im 24. Stock soll ein Raum entstehen, den die Vereine und die Zuger Bevölkerung mieten kann.

«Gemeinderatsstübli» im 24. Stock

Verhandelt wird über das Benützungsreglement, aber auch den Ausbau dieses Raums. Sowohl die Stadt wie die Peikert Immobilien wollen keine Auskunft zu den Details oder ihrer Verhandlungsposition geben. Anna Miller von der Firma Peikert nennt den Raum, um den es geht, in einem Mail an zentral+ das «Gemeinderatsstübli». Ob das ironisch gemeint ist oder nicht, sei dahin gestellt.
Bekannt ist hingegen, dass die Eigentümer wenig Interesse an der öffentlichen Nutzung ihres obersten Geschosses haben. Sie versuchten sogar zuerst, sich mit dem Angebot einer «Loskaufsumme» von 1,3 Millionen an die Stadt der Pflicht zu entledigen.

Stadtrat zurückgepfiffen

Das klappte nicht. Der Stadtrat argumentierte zwar erst, es brauche neben der Skylounge nicht einige hundert Meter entfernt einen weiteren solchen Ort. Die Planungs- und Baukommission des Grossen Gemeinderats pfiff die Regierung aber zurück und beharrte auf der öffentlichen Nutzung.

Die Stadt vereinbarte daraufhin in einem ersten Schritt, dass im obersten Geschoss des Parktowers ein ganzjährig nutzbarer geschlossener Gemeinschaftsraum von knapp 100 Quadratmeter geschaffen wird, der von der Zuger Bevölkerung für Anläss gemietet werden kann. Der Raum solle im Rohbau erstellt werden und dann der Stadt übergeben werden.

Übrigbleibsel vom Siemens-Projekt

Ein Grund für das Beharren der Zuger Volksvertreter auf diesem Raum: Der Beitrag ans Gemeinwohl ist einer der wenigen Punkte, die noch vom ursprünglichen Parktower-Projekt von Siemens übrig geblieben ist. Dazu gehörten auch die Pläne eines Hotels mit Wohnen und Dienstleistungen im höchsten Gebäude des Kantons Zug. Diese Pläne wurden nach dem Verkauf des Areals an Peikert Immobilien AG und Altras Management AG fallen gelassen.

Die Zuger Gemeinderätin Astrid Estermann von den Alternativen/Die Grünen meint dazu: «Mit Ausnahme von Büronutzung in den unteren Geschossen ist ein reines Wohngebäude im Stockwerkeigentum entstanden. Damit ist nur ein Spekulationsinteressen dienender Bau übrig geblieben.»
Seither streiten sich Stadtrat und Immobilienbesitzer laut Estermann über die Details und die Bedingungen. Es geht dabei um die Worte «öffentliche Nutzung» und «Rohausbau». Estermann: «Mittlerweile ist bekannt, dass die Peikert Immobilien AG gegenüber der Stadt mit dem Gang vor Gericht droht, da keine Einigung über den Begriff der öffentlichen Nutzung besteht. Ebenso wird um das Wort Rohausbau gerungen. Auch hier geht es um viel Geld.»

Aussergerichtliche Einigung angestrebt

Teilweise ist man sich inzwischen offenbar einig geworden. Zumindest wollen Stadt und Peikert offenbar einen peinlichen Auftritt vor Gericht vermeiden. Der Kommunikationsbeauftragte der Stadt Zug, Rolf Elsener, sagt gegenüber zentral+: «Im Zentrum der Verhandlungen steht eine aussergerichtliche Einigung.»

Angesichts dieser Vorzeichen fragt sich nur, ob diese Einigung auch griffig und mit Konventionalstrafen ausgestattet sein wird. Denn auch wenn eine Einigung erzielt wird, zeigt das Beispiel Skylounge, dass das schönste Benutzungsreglement nichts nützt, wenn sich die Partner nicht daran halten.

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