Zuger FDP und SVP wollen Reiche begünstigen

Wie rosige Aussichten zu niedrigen Steuern führen könnten

Der Zuger Kantonsrat lehnte bei der Budgetdebatte 2020 höhere Einkommenssteuern ab – jetzt wollen die Rechten dafür niedrigere Vermögenssteuern. (Bild: mam)

Fast alle Jahre wieder: Nachdem das Zuger Kantonsparlament Ende 2019 eine Senkung der Einkommenssteuern ablehnte, soll nun an den Vermögenssteuern herumgeschraubt werden. Das Ansinnen hat bessere Chancen als auch schon.

Gewerbefleiss steht im Kanton Zug seit jeher hoch im Kurs. Wer sich grosse Mühe gibt und gut verdient, bezahlt traditionell sehr wenig Einkommenssteuern.

Ein wenig anders sieht es mit Vermögenssteuern aus: Zwar gehört der Kanton Zug auch hier zum günstigsten Viertel der Schweizer Kantone – aber er führt die Rangliste der billigsten Standorte eben nicht an. Andere Zentralschweizer Kantone wie Nidwalden, Obwalden, Schwyz und gar Luzern erheben von ihren Reichen noch weniger Vermögenssteuern.

Vor zwei Jahren gabs einen Versuchsballon

Dies führte in früheren Jahren immer wieder zu politischer Bewegung. In jüngster Vergangenheit hat sich vorab die FDP die fiskalische Besserstellung der Multimillionäre auf die Fahnen geschrieben und wird dabei von der SVP sekundiert.

Vor rund zwei Jahren wollten die freisinnigen Kantonsräte Cornelia Stocker aus Zug und Beat Unternährer aus Hünenberg via Interpellation darauf hinwirken, dass die Vermögenssteuern für die Superreichen begrenzt werden. 25 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus SVP und FDP unterschrieben ihren Vorstoss.

Keine Diskussion vor der Überweisung

Jetzt ist das Anliegen wieder auf dem Tisch – und zwar in Form einer Motion der FDP- und der SVP-Fraktion, welche eine «Verbesserung der Situation bei den Vermögenssteuern» fordert. Das Anliegen wurde am Donnerstag stillschweigend an die Regierung überwiesen.

Diese stillschweigende Überweisung ist in Zug der Normalfall. Um einen Vorstoss zu diesem Zeitpunkt abzublocken, hätte es eine Zweidrittelsmehrheit der Stimmen gebraucht. «Diese Regelung ist ein Minderheitenschutz – auch kleine Fraktionen und Gruppierungen können so Geschäfte in den politischen Prozess bringen und die Regierung muss sich dazu äussern», erklärt Anastas Odermatt, der Fraktionschef der Alternativen – die Grünen.

Wobei freilich FDP und SVP zusammen 35 von 80 Mandaten im Zuger Kantonsparlament besitzen und ihre Vorstösse von den andern Parteien auch nicht durch Nichtüberweisung «versenkt» werden können, solange sie zusammenhalten.

An den grundsätzlichen Positionen der Zuger Politiker hat sich indes nichts geändert. Doch die Steuermotion ist offener formuliert, als es die Interpellation vor zwei Jahren war.

Schutz für Erben ohne Einkommen

Damals wie heute beklagen die Rechtspolitiker, dass das Steuerrecht im Kanton Zug den sogenannten Substanzverzehr zulässt. Reiche Erben, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, müssen in Kauf nehmen, dass ihr Vermögen schwindet, weil sie Steuern bezahlen müssen.

Einzelne Kantone – etwa Bern – haben die Vermögenssteuern deshalb gedeckelt. Dort muss man die Vermögenssteuern aus dem Ertrag des Vermögens und dem Einkommen bezahlen können. Diesen Schutz für nicht erwerbstätige Erben hätten die FDP und die SVP gern auch im Kanton Zug eingerichtet.

Höhere Freibeträge

Ansonsten machen die beiden Parteien allgemein gehaltene Vorschläge: Die Vermögenssteuer sei generell «massvoll zu senken». Man solle an tarifliche Anpassungen denken, oder die Enführung von Maximalbeträgen erwägen.

Für den Mittelstand hat man sich ebenfalls ein Zückerchen ausgedacht. «Damit von einer Vermögenssteuersenkung auch weniger Vermögende profitieren, ist insbesondere auch eine Erhöhung des Freibetrages zu prüfen», schreiben die Fraktionschefs Karen Umbach (FDP) und Manuel Brandenberg (SVP) im Vorstoss.

Was nirgends gesagt wird

Nicht erwähnt wird, dass die Freibeträge im Kanton Zug heute schon wesentlich höher sind als in den kleinen Innerschweizer Kantonen, die weniger Vermögenssteuer verlangen als Zug. So bezahlt etwa eine unverheiratete Nidwaldnerin und ein lediger Nidwaldner bereits ab 35’000 Franken Vermögen Steuern, während der Freibetrag im Kanton Zug bei über 160’000 Franken liegt.

«Wir sind gegen eine Ghettoisierung des Kantons Zug.»

Anastas Odermatt, Fraktionschef ALG

Zum Strauss aus Ideen bildet sich die Zuger Regierung nun eine Meinung und legt diese bis in einem Jahr dem Parlament zur Diskussion vor.

Umlagerung «von unten nach oben»

«Da werden wir uns natürlich wehren und für Nichterheblicherklärung plädieren», sagt Anastas Odermatt. Denn die Erhöhung des Freibetrags oder die Limitierung der Vermögenssteuern würde der Umlagerung «von unten nach oben» weiter Vorschub leisten. Gemäss dem Vorstoss der FDP sollen «vermehrt wohlhabende Privatpersonen angesiedelt» werden, so Odermatt. «Im Gegenzug soll dann wohl konsequenterweise die ‹normale›Bevölkerung wegziehen», kritisiert er. Man sei gegen diese Umlagerung und auch gegen eine Ghettoisierung.

Von der SP war keine Stellungnahme zur Sache erhältlich, doch hat die Partei in der Vergangenheit ähnlich argumentiert. Ausschlaggebend wird in der Sache jedoch die Haltung der CVP sein, die zusammen mit den Grünliberalen mit 25 Mandaten eine riesige Fraktion bildet.

Geld gibts auch in einem Jahr noch reichlich

In der Budgetdebatte Ende des vorigen Jahres hatte die CVP – anders als die FDP und die SVP – die Haltung der Regierung gestützt, die keine Senkung der Einkommenssteuern wollte, obwohl die Ertragsaussichten rosig sind und das Kantonsbudget einen Überschuss von 148 Millionen Franken vorsieht (zentralplus berichtete).

Diese Aussichten werden auch rosig sein, wenn die Steuermotion in einigen Monaten diskutiert wird. Schliesslich rechnet die Regierung in den kommenden vier Jahren mit einem gesamthaften Überschuss von 600 Millionen Franken. Dies ist denn auch die grosse Chance der SVP und FDP: Denkt sich sie Regierung vor dem Hintergrund sprudelnder Finanzquellen einzelne massvolle Details zur Senkung der Vermögenssteuern aus, so steht nirgends geschrieben, dass CVP und GLP nicht darauf einsteigen – und den Rechten zu einem Etappensieg verhelfen.

 

 

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1 Kommentar
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    Jonas Matter, 31.01.2020, 17:50 Uhr

    Sehr geehrter Herr Mathis

    Der Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen im Kanton Zug beträgt CHF 101’000 und nicht wie erwähnt CHF 160’000.

    Freundliche Grüsse
    Jonas Matter
    Einschätzungsexperte Steuerverwaltung des Kantons Zug

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