Folgen des Etikettenschwindel-Urteils

Wie geht es mit dem «Lozärner Bier» weiter?

Die Lozärner Bier AG hat ihren Sitz im Businesspark im Littauerboden.

(Bild: zvg)

So nicht: Das Lager der Lozärner Bier AG täusche die Kunden, urteilte das Luzerner Kantonsgericht kürzlich. Wie der Missstand behoben wird, ist dem Unternehmen selber überlassen. Die einfachste Option liegt auf der Hand.

Das «Lozärner Bier» musste kürzlich eine Schlappe vor Gericht einstecken. Das Kantonsgericht war der Meinung, das Lagerbier täusche die Kunden, weil es nicht in Luzern hergestellt wird – was aber auf dem Produkt nirgends vermerkt ist (zentralplus berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Bei Manor verschwindet das Bier nun vorläufig aus dem Regal, auch Coop reagiert – während andere Verkäufer und Restaurants den Fall noch prüfen oder keinen Handlungsbedarf sehen (zentralplus berichtete). Dazu verpflichtet ist keiner der Betriebe. «Im Falle einer Täuschung müssen die Produkte üblicherweise nicht vom Markt zurückgerufen werden», erklärt Kantonschemiker Silvio Arpagaus.

Neuer Name eher unwahrscheinlich

Auch das Unternehmen selber will sich nach wie vor weder zum Fall noch zu den weiteren Schritten äussern. Klar ist aber: Wie bisher geht es nicht weiter. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber sollte es akzeptiert werden, muss die Lozärner Bier AG handeln. «Es liegt in der Hand der Betriebe, welche konkreten Schritte sie einleiten», sagt Arpagaus. Seine Dienststelle überwacht diese und stellt sicher, dass das Produkt in Zukunft nicht mehr die Konsumenten täuscht. Bis wann die Lozärner Bier AG das umsetzen muss und ob demnächst weitere Kontrollen anstehen, darauf geht Arpagaus jedoch nicht ein. Aufgrund der Schweigepflicht macht er keine detaillierten Angaben zum konkreten Fall.

Die einfachste Möglichkeit für die Lozärner Bier AG wäre nun, den Herstellungsort zu deklarieren. «Wenn das ‹Lozärner Bier› auf der Dose schreibt ‹Gebraut und abgefüllt in Schaffhausen›, wäre die Sache in Ordnung», sagt Franco Taisch, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern. Eine solche Designänderung wäre wohl ohne grossen Aufwand möglich. Anders als beim Lager wird das beim Premium-Bier bereits heute gemacht: Auf der Rückseite des naturtrüben Spezialbiers steht, dass es in Bargen im Berner Seeland gebraut wird.

Man lese das Kleingedruckte: Beim Premium-Bier wird der Herstellungsort deklariert.

Man lese das Kleingedruckte: Beim Premium-Bier wird der Herstellungsort deklariert.

(Bild: jal)

Ebenfalls in Ordnung wäre die Sache, wenn das Lozärner Bier tatsächlich in der Region hergestellt würde. Das ist tatsächlich seit Längerem ein Thema – zumindest kündigte das Unternehmen bereits seit 2014 an, dass entsprechende Pläne gewälzt werden. Zuerst war von einem Neubau die Rede, dann von einem Umbau innerhalb des Business Parks im Littauerboden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Doch passiert ist bislang kaum etwas. Auf Nachfrage von zentralplus will sich die Lozärner Bier AG nicht zum aktuellen Stand der Dinge äussern.

Als dritte Möglichkeit stünde es dem Unternehmen offen, den Namen des Bieres und die Aufmachung anzupassen. Doch zum einen ist «Lozärner Bier» im Markenschutzregister eingetragen. Zum anderen dürfte das auch hinsichtlich Aufwand und Marketing kaum ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Urteil bezieht sich nur auf Lager

Grundsätzlich bezieht sich das Urteil nur auf das Lagerbier, um das es im vorliegenden Fall geht. «Bei der Beurteilung handelt es sich jeweils um eine Einzelfallabklärung», erklärt Kantonschemiker Silvio Arpagaus. «Aus diesem Grund kann man grundsätzlich nicht ohne Weiteres von einem Produkt auf andere schliessen.»

Trotzdem dürfte es auch die ganze Bierpalette beeinflussen, da keiner der Gerstensäfte in Luzern gebraut wird. «Das Urteil gilt zwar nur für den Einzelfall, aber es hat eine mittelbare Wirkung für alle anderen Produkte», sagt Franco Taisch von der Universität Luzern. «Denn es ist davon auszugehen, dass das Kantonsgericht bei den anderen Produkten zum genau gleichen Entscheid kommen würde.» Auch Arpagaus hält generell fest, dass das Verbot von täuschenden Angaben aus dem Lebensmittelgesetz für alle Produkte gilt.

Kantonschemiker Silvio Arpagaus (links) und Franco Taisch, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern.

Kantonschemiker Silvio Arpagaus (links) und Franco Taisch, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern.

(Bild: zvg)

Überraschend kam das Urteil für Franco Taisch nicht. Der Trend in der Schweiz gehe klar in Richtung Transparenz. «Man will, dass der Konsument genau weiss, was er kauft, isst und trinkt», sagt der Wirtschaftsrechtsexperte. Er nennt als Beispiel das seit Mai gültige neue Lebensmittelrecht, das die Deklarationspflicht verschärft und unter anderem das Täuschungsverbot auf Kosmetika ausdehnt.

Imageschaden abhängig von Strategie

Der Ruf der Lozärner Bier AG dürfte unter dem gerichtlich bestätigten Etikettenschwindel leiden. Trotzdem bezweifelt Franco Taisch, dass mit beträchtlichen Umsatzeinbussen gerechnet werden muss. «Das Publikum, das lokales Luzerner Bier trinkt, ist sich der Situation vermutlich schon länger bewusst.» Die Unternehmensleitung müsse sich nun aber überlegen, ob sie mit einer Vorwärtsstrategie kommuniziert oder die Sache aussitzt und schweigt. Und so wie es aussieht, hat man sich im Littauerboden vorerst für die zweite Variante entschieden.

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