Brandstifter verjubelte Einnahmen in Casino

Wie ein Luzerner Metzger sich hinter Gitter wurstelte

Das Kriminalgericht am Luzerner Alpenquai.

(Bild: mbe.)

Um den ausschweifenden Lebensstil und teure Casinobesuche finanzieren zu können, steckte ein Ehepaar Einnahmen aus der eigenen Metzgerei in die private Kasse. Das illegale Treiben flog jedoch nach der Scheidung auf. Nun wurden die geschiedenen Eheleute vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt.

Über Jahre hinweg haben ein Metzger und seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau Einnahmen aus dem eigenen Fleischerei- und Cateringunternehmen auf ihr Privatkonto abgezweigt. Dies, um regelmässige Casinobesuche in Luzern, drei Autos, Ferien und andere Annehmlichkeiten zu finanzieren.

Alleine in Luzern verjubelte das Paar gegen 80’0000 Franken an Spieltischen. Doch der teure Lebensstil fand bald ein Ende – inzwischen hat der Mann Schulden in Höhe von 200’000 Franken und Betreibungen von gegen 80’000 Franken am Hals.

Frau zeigte ihren Exmann an

Als die Ehe 2011 in die Brüche ging und der Schwindel aufzufliegen drohte, versuchte der Familienvater belastende Kontoauszüge und Geschäftsunterlagen zu verbrennen. Nun hat der 48-Jährige für seine Taten die Quittung erhalten: Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn zu drei Jahren und vier Monaten Haft.

Seine geschiedene Ehefrau wurde vom Gericht in einem zweiten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Ins Rollen brachte die laut dem Gericht relativ lange Untersuchung die Exfrau, welche im Juli 2013 Strafanzeige einreichte. Sie lieferte damit die Grundlage für die Strafuntersuchung.

Hoher Schuldenberg

Begonnen hat das Drama laut dem schriftlichen Urteil im Jahr 2007. Systematisch wies der Metzger seine Frau an, Rechnungen mit einem Einzahlungsschein für das gemeinsame Privatkonto auszustellen statt auf das Firmenkonto. Bis im Jahr 2011 kam so ein Betrag von über 330’000 Franken zusammen, welcher der Familie neben Lohn und Mieteinnahmen für die Geschäftsräume im eigenen Haus zur Verfügung stand. Die Überweisungen fanden niemals Eingang in die Buchhaltung des Familienbetriebs.

Und weil dadurch der Gewinn des Unternehmens illegal geschmälert wurde, ist dem Staat Geld entgangen. Rund 200’000 Franken zu wenig Steuern bezahlte das Unternehmen respektive die Privatleute zu wenig an den Fiskus. Doch nicht der Steuerbetrug, die ungetreue Geschäftsführung oder die Urkundenfälschung ist dem Gericht besonders sauer aufgestossen.

Gericht goutiert Lebenswandel des Verurteilten nicht

Denn am schwersten wiegt aus Sicht des Kriminalgerichts der letzte Akt im Familienunglück – und diese Tat beging der Mann ganz alleine: Im August 2013 legte der Metzger ein Feuer in seinem Büro – sämtliche belastende Buchhaltungsunterlagen gingen laut den Gerichtsakten in Flammen auf. Verletzt wurdeniemand und auch das eigene Haus blieb intakt. «Dabei nahm er billigend in Kauf, dass nicht nur Buchhaltungsunterlagen vernichtet würden, sondern auch erheblicher Schaden am Gebäude entstehen würde», schreibt das Gericht. Dies zeuge von «grosser Skrupellosigkeit», so das Tribunal.

Der Mann wird deutlich härter bestraft als seine Exfrau, weil er sich aus Sicht der Richter uneinsichtig zeigt und als Geschäftsführer in der Firma weit mehr Verantwortung trug. Die schwerste Tat, die Brandstiftung, habe er ausserdem alleine begangen. Erschwerend kommt hinzu, dass er zwischen 2013 und 2017 immer wieder wegen geringerer Vergehen verurteilt wurde.

Unter anderem wegen Drohung und Beschimpfung der Ehegattin, Fahren in angetrunkenem Zustand und Ungehorsam gegenüber den Behörden. Aufgrund dieses negativen Gesamteindrucks erhält er gar zusätzlich zwei Monate Gefängnis aufgebrummt. Die geschiedene Ehefrau hingegen hat laut dem Gericht echte Reue gezeigt und wird deshalb nur mit einer bedingten Strafe versehen. Endgültig ist das juristische Verdikt noch nicht. Gegen beide Urteile wurde Berufung eingereicht.

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