Hausdurchsuchung mit einem Nachspiel

Wie die Zuger Ombudsfrau einen Streit schlichtet

Die Zuger Ombudsstelle musste zwischen einer Mutter und der Polizei schlichten. (Bild: Unsplash/Jessica da Rosa)

Auf der Zuger Ombudsstelle geht es oft emotional zu und her. Aufgebrachte Bürger und verunsicherte Eltern verlangen Erklärungen für das Verhalten der Behörden. Im vergangenen Jahr hatte die Ombudsfrau 147 Fälle zu bearbeiten.

Frau S. meldet sich telefonisch bei der Zuger Ombudsstelle. Sie ist sehr aufgebracht, wie der Schilderung im Geschäftsbericht der Dienststelle zu entnehmen ist. Sie habe soeben von ihrer minderjährigen Tochter erfahren, dass die Polizei ihre Wohnung durchsucht habe.

Die Mutter sagt, sie sei nicht einmal telefonisch an ihrer Arbeitsstelle kontaktiert worden. Sie schildert der Ombudsfrau, dass die Tochter eine Freundin zu einem Polizeitermin begleitet habe. Diese Freundin habe vorübergehend in ihrer Wohnung gelebt.

Zwei Polizisten hätten der Tochter erklärt, man wolle die Wohnung durchsuchen. Die Tochter habe dann den Polizisten die Wohnung geöffnet. Im Kinderzimmer fanden die Beamten den Schlagring der Freundin, den sie offenbar gesucht hatten.

In der Hektik vergessen, die Mutter zu informieren

Die Polizisten hätten die Freundin der Tochter mitgenommen, die Tochter blieb zurück und habe dann «sehr aufgewühlt» mit der Mutter telefoniert. Frau S. wünsche ein Gespräch mit den Polizisten. Die Tochter selber habe das Ganze gut verkraftet.

Drei Tage später kommen die beiden Polizisten auf die Ombudsstelle, begleitet werden sie von ihrem Teamleiter. Der Teamleiter stellt die beiden Polizisten vor und ergänzt, dass der eine zum Zeitpunkt des Vorfalles erst den zweiten Tag auf dieser Abteilung als Praktikant gearbeitet habe. Die Polizistin erklärt, dass es am besagten Tag sehr hektisch zu und hergegangen sei.

Polizei gesteht Versäumnis ein

Nach der Einvernahme der Freundin seien beide Mädchen damit einverstanden gewesen, in die Wohnung zu fahren und das Kinderzimmer zu durchsuchen. Dabei sei aber vergessen gegangen, die Mutter zu informieren. Der Teamleiter will die Verantwortung dafür übernehmen. Er würde sich gerne persönlich bei der Mutter entschuldigen.

Einige Tage später meldet sich die Mutter auf der Ombudsstelle und berichtet, sie habe ein gutes Gespräch mit dem Teamleiter geführt. Er habe sich bei ihr gemeldet und sich entschuldigt. Für sie sei die ganze Angelegenheit nun auf eine befriedigende und konstruktive Art erledigt worden.

Ombudsfrau lobt offenen Umgang mit Fehlern

Dieses Fallbeispiel zeigt laut Ombudsfrau Bernadette Zürcher, «wie gute Verwaltungsführung funktioniert», kommentiert sie im Jahresbericht.

Von Anfang an sei transparent kommuniziert worden, dass offenbar ein Fehler passiert ist. «Die Mutter konnte für sich die Angelegenheit somit gut abschliessen und hatte, trotz anfänglichem Ärger, mit der Polizei wieder Frieden geschlossen», zieht sie ihr Fazit.

Viele Beschwerden betreffen die Kesb und die Polizei

Aus dem Jahresbericht geht weiter hervor, dass im vergangenen Jahr 147 Fälle bei der Zuger Ombudsstelle eingegangen sind (zentralplus berichtete). Das sind 26 Fälle mehr als im 2019. Ende Jahr waren noch acht Fälle pendent, etwas mehr als im Vorjahr. Bei der Ombudsstelle arbeiten neben Bernadette Zürcher ein Stellvertreter und eine administrative Mitarbeiterin.

Viele Beschwerden betreffen die Kesb, Polizei, das Strassenverkehrsamt, die IV-Stelle und AHV-Ausgleichskasse. In den Gemeinden sind es vor allem Fälle aus dem Sozialhilferecht, Baurecht und Schulwesen. Zürcher stellt fest: «Das Fehlen von günstigem Wohnraum ist oft Thema.»

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