Whistleblower sollen besser geschützt werden

Künftig soll es für Bürger einfacher werden, Beanstandungen zur Verwaltung des Kantons Luzern zu melden. Damit sollen laut Kanton Transparenz und Kontrolle der
Administration erhöht werden. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Er erfüllt dadurch einen Auftrag des Parlamentes.

Künftig sollen Bürger Beanstandungen über die kantonale Verwaltung einfacher und ohne formelles juristisches Verfahren bei einer unabhängigen Anlaufstelle anbringen können. Die Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten stellt ein niederschwelliges Angebot für Personen dar, die sich über eine kleinere Angelegenheit beschweren möchten oder denen die Kosten eines Rechtsverfahrens zu hoch sind. So haben sie die Möglichkeit, mit einer Beanstandung an eine unabhängige Stelle zu gelangen, ohne gleich eine förmliche Beschwerde an obere Instanzen tätigen zu müssen.

Die geplante Anlaufstelle nehme laut Kanton gemeldete Beanstandungen zur Prüfung entgegen und könne der Verwaltung in diesen Fällen Anregungen und Empfehlungen geben. Sie könne weitere Abklärungen treffen, wobei die Verwaltung sie dabei unterstützen und die erforderlichen Auskünfte erteilen müsse. Die Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten ergänze die bereits bestehenden Institutionen und Instrumenten der Verwaltungsrechtspflege und der Verwaltungsaufsicht.

Meldende Personen aus der Verwaltung sollen geschützt werden

Die Angestellten der Verwaltung erhalten mit dieser Neuregelung die Möglichkeit, sich an die Anlaufstelle zu wenden, sofern sie einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit melden wollen und sich dies nicht innerhalb der Verwaltungsorganisation beheben lässt. Die Vertraulichkeit der meldenden Person werde dabei, so schreibt der Kanton Luzern, gewahrt. In Zusammenhang mit der Regelung zur Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten sollen im Personalgesetz ergänzende Bestimmungen zu den Melde- und Anzeigerechten sowie eine Schutzbestimmung im Falle von Whistleblowing aufgenommen werden: Habe ein Angestellter eine Meldung über einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit erstattet, dürfe er weder direkt noch indirekt im Arbeitsverhältnis benachteiligt werden.

Parlament lehnte Ombudsstelle mehrmals ab

Verschiedene parlamentarische Vorstösse forderten in der Vergangenheit, eine unabhängige Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten zu schaffen. Mit Postulaten in den Jahren 1990 und 2001 wurde die Einrichtung einer Ombudsstelle verlangt. 2004 erachtete der damalige Grosse Rat eine entsprechende Stelle zwar als sinnvoll, aber als nicht dringlich und zum diesem Zeitpunkt aus finanziellen Gründen als nicht realisierbar. Daraufhin befasste sich die Verfassungskommission im Zusammenhang mit der neuen
Kantonsverfassung mit der Schaffung einer Ombudsstelle.

Die seit 2008 geltende Verfassung des Kantons Luzern sieht die Möglichkeit vor, durch Gesetz eine Ombudsstelle als Vermittlerin bei Konflikten zwischen Privaten und Behörden einzuführen. Bei den parlamentarischen Beratungen zur neuen Verfassung wurden indes verpflichtende Bestimmungen zur Schaffung einer Ombudsstelle abgelehnt. Weiter hat der Kantonsrat in der Märzsession 2013 auch die Motion M 189 «über die Einrichtung einer Ombudsstelle im Kanton Luzern» abgewiesen.

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