Ex-Frau in Angst und Schrecken versetzt

WhatsApp-Drohungen: Bezirksgericht Luzern reduziert Strafe deutlich

Der Mann drohte der Frau per WhatsApp, ihr das «Gesicht zu stehlen». (Bild: ber)

Er kündigte seiner Ex-Frau per WhatsApp an, ihr «das Gesicht zu stehlen.» Dafür ist ein 54-Jähriger jetzt vom Bezirksgericht Luzern verurteilt worden. In der Verhandlung hatte er sich noch als das Opfer dargestellt – und hatte damit teilweise Erfolg.

Jede Geschichte hat zwei Seiten. Selten wird das so offensichtlich, wie wenn man ein Paar fragt, warum es sich getrennt hat.

Besonders gross ist die Diskrepanz in einem Fall, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Luzern verhandelt wurde (zentralplus berichtete). Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, seine Ex per WhatsApp massiv bedroht und in Angst und Schrecken versetzt zu haben.

Aus dem Nichts die Koffer gepackt?

Vor Gericht räumte er zwar ein, die Nachrichten geschrieben zu haben. Er bat jedoch um Verständnis. «Aus dem Nichts» habe ihn seine Frau eines Sonntagmorgens verlassen. Vorher sei die Beziehung harmonisch gewesen. Doch dann seien Freunde und Bekannte plötzlich vor der Türe gestanden und hätten ihre Sachen gepackt.

Erst da habe er erfahren, dass sie heimlich eine Wohnung angemietet habe. Knall auf Fall habe sie ihn nach 24 Jahren sitzen lassen, nachdem er zuvor alles für sie getan habe. Nun wolle sie ihm auch noch das Haus wegnehmen, das er eigenhändig für sie beide gebaut habe. Deshalb sei er ausgerastet.

Der Mann soll immer wieder gewalttätig geworden sein

Die Geschichte hat aber eine andere Seite. Die Sicht des Opfers. Es gab eine Zeit, da musste die Frau ein gerichtliches Kontaktverbot erwirken, weil er sie immer wieder belästigt hatte. Erwiesenermassen war sie mehrmals im Frauenhaus, weil es zu häuslicher Gewalt gekommen sein soll.

Es soll auch entsprechende Anzeigen gegeben haben, welche die Frau aus Angst wieder zurückgezogen habe. Irgendwann wagte sie den Befreiungsschlag: Sie hatte genug von den «leeren Versprechungen» und bat Freunde und Bekannte, ihr beim Auszug zu helfen. Sie sollten dabei sein, damit er ihr gegenüber nicht gewalttätig würde.

Es ist schwierig, sich ein Bild davon zu machen, was zwischen diesen beiden Menschen vorgefallen ist. Der zuständige Einzelrichter beschränkte sich auf die Fakten. Dass der Mann die WhatsApp-Nachrichten geschrieben hat, ist unbestritten. Und es ist offensichtlich, dass er ihr damit gehörig Angst einjagen wollte.

Das gelang ihm auch. Die Drohungen hatten massive Auswirkungen auf das Leben seiner Exfrau, die sich zeitweise kaum noch vor die Tür wagte. Das Gericht verurteilt den Mann deshalb zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken.

Reduzierte Strafe wegen psychischen Problemen

Bezahlen muss er diese vorläufig allerdings nicht. Die Strafe wird bei einer Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte 50 Tagessätze sowie eine Busse von 1300 Franken gefordert, um den Mann von weiteren Taten abzuhalten.

Das Gericht jedoch reduzierte das Strafmass, weil der Beschuldigte gemäss ärztlichen Berichten zur Tatzeit psychisch beeinträchtigt war und sich in entsprechender Behandlung befand. Er war krankgeschrieben und musste Medikamente einnehmen. Die Ärzte hatten neben depressiven Symptomen festgestellt, dass der Mann ein dysfunktionales Beziehungsmuster pflegt und zu massiver verbaler Gewalt neigt.

Das Gericht schreibt im Urteil explizit, dass der Beschuldigte die Frau in ihrer Persönlichkeit verletzt habe. Diese Feststellung sei eine symbolische Genugtuung, der Frau darüber hinaus eine Wiedergutmachung zuzusprechen, lehnt das Gericht ab. Der Beschuldigte muss aber die Anwaltskosten seines Opfers bezahlen.

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