Zuger CSP mit Interpellation zur Videoüberwachung

Werden EVZ-Fans künftig von Kameras observiert?

23 Videokameras sollen in Zug zwischen Bahnhof und Bossard-Arena installiert werden, um mehr Sicherheit zu schaffen.

(Bild: flickr.com)

Der Regierungsrat hat ein Gesuch der Zuger Polizei bewilligt, aufgrund dessen zwischen Bahnhof und Bossard-Arena 23 Videokameras installiert werden sollen. Auslöser seien dafür 750 Straftaten. Dies wirft bei der Fraktion Alternative-CSP Fragen auf. Nicht zuletzt wegen der Zuger EVZ-Fans.

Gemäss der Zuger Sicherheitsdirektion handelt es sich, so der Zuger Stadtrat, beim videoüberwachten Gebiet zwischen Zuger Bahnhof und der Zuger Eishockey-Arena um einen stark genutzten öffentlichen Raum. Dieser werde tagsüber und bis spät in die Nacht hinein rege frequentiert. In diesem Gebiet sollen künftig 23 Videokameras installiert werden, weil dort seit 2014 mehr als 1500 polizeiliche Ereignisse registriert worden seien, davon 750 strafbare Handlungen.

Dabei handelt es sich um Diebstähle, Sachbeschädigungen, Betäubungsmitteldelikte, Raufhandel, Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie verschiedene Sexualdelikte. In der Nachbarschaft sei es, so die Sicherheitsdirektion, zu Einbrüchen und Überfällen gekommen. Dadurch entwickle sich dieses Gebiet zum Brennpunkt erhöhter Gefahr für Gewaltdelikte und Vandalismus.

Auch bei grossen Publikumsströmen

Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sollen die 23 Videokameras installiert werden. Dabei sei die Echtzeitüberwachung durch die Kameras an die Gesetze gebunden und den Grundfreiheiten der Bevölkerung Rechnung getragen worden. Zudem unterstütze die Videoüberwachung bei grossen Publikumsaufmärschen das Lenken der Besucherströme sowie das Freihalten der Rettungsachsen.

«Die Einsatzleitzentrale oder die Polizei können nur aufgrund eines Notrufs aus dem überwachten Gebiet eine Echtzeitüberwachung anordnen.»

Interpellationsantwort der Stadt Zug

Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen, beigezogen und ausgewertet werden, wenn sich Straftaten ereignet haben, die der Zuger Polizei angezeigt werden, oder wenn konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat vorliegen, schreibt die Stadt Zug in ihrer Antwort auf die Interpellation und verweist auf das Gesetz. Seien keine Vorfälle bekannt, würden die Videoaufnahmen unter Verschluss bleiben und nach 14 Tagen gelöscht werden.

Die Zuger Datenschützerin hat sich diesbezüglich schon kritisch gegenüber zentralplus geäussert (zentralplus berichtete).

Werden Hockeyfans nun auf dem Weg ins Stadion überwacht?

Susanne Giger macht sich nun Sorgen um die EVZ-Fans: «Sollen nun die künftig die Hockeyfans auf dem Weg ins Stadion routinemässig überwacht werden?», fragt sie in ihrer Interpellation. Die Stadt Zug beruhigt: «Die Einsatzleitzentrale oder die diensthabenden Polizeioffiziere können nur aufgrund eines Notrufs aus dem überwachten Gebiet eine Echtzeitüberwachung anordnen», schreibt die Stadt Zug. Aber: Wenn die Polizei aufgrund ihrer Einschätzung annehmen muss, dass im überwachten Gebiet eine unmittelbare Gefahr für einzelne Personen oder die öffentliche Sicherheit bestehe, könne ebenfalls eine Echtzeitüberwachung angeordnet werden.

Und wie ist es mit den Hinweisschildern auf die Videokameras – haben diese tatsächlich eine abschreckende Wirkung, fragt Giger weiter. Antwort der Stadt Zug: Eine sinnvolle Beschilderung, die das Datenschutzrecht vorschreibe, erfülle einerseits die gesetzlichen Vorgaben und beeinflusse andererseits die präventive Wirkung. Sprich: Straftaten zu verhindern.

«Die Videoüberwachung soll zur Sicherheit und Ordnung sowie zur Aufklärung von Straftaten beitragen.»

Stadt Zug

Zur Frage von Susanne Giger, ob der Stadtrat diese Videoüberwachung als verhältnismässig einstufe, antwortet der Stadtrat, dass er nicht der Betreiber oder Bewilliger der Videokameras sei. «Es handelt sich um ein Gesuch der Zuger Polizei an den Regierungsrat.» Der Stadtrat habe auf Forderung der Zuger Polizei als Eigentümer von einzelnen Objekten die Genehmigung zur Installation von Kameras erteilt. Es sei deshalb Aufgabe des Regierungsrats, die Verhältnismässigkeit der zu ergreifenden Massnahmen zu überprüfen.

Personelle Mittel fehlen

«Die Videoüberwachung soll zur Sicherheit und Ordnung sowie zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Das ist im Sinne des Stadtrats und einer sicheren und attraktiven Stadt Zug», fasst der Stadtrat zusammen.

Last, but not least, will die CSP-Politikerin von der Stadt Zug wissen, ob es eigentlich keine anderen Massnahmen gebe, um die Sicherheit zu erhöhen, als 23 Videokameras zu installieren? «Im überwachten Gebiet wird bereits heute regelmässig polizeilich patrouilliert.» Eine grössere Polizeipräsenz könnte die Sicherheit wohl erhöhen und die Anzahl der Straftaten reduzieren. «Hierzu fehlen gemäss Angaben der Sicherheitsdirektion jedoch die personellen Mittel.»

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