Care-Arbeit bei der Stadt Luzern

Wer seine kranke Mutter pflegt, soll keine Lohneinbussen haben

SP-Grossstadträtin Regula Müller. (Bild: SP Stadt Luzern)

SP-Grossstadträtin Regula Müller forderte den Luzerner Stadtrat auf, Massnahmen zu prüfen, dass für Personen mit Care-Verpflichtungen keine Nachteile bei der Lohnzahlung entstehen. Nun liegt die Stellungnahme des Stadtrates vor.

Wer beispielsweise seine kranke Mutter pflegt oder andere Care-Verpflichtungen übernimmt, soll keine Nachteile bei der Lohnzahlung einnehmen müssen. Das forderte SP-Grossstadträtin Regula Müller in einem eingereichten Postulat. Zudem forderte sie den Stadtrat auf, die Verbesserung der sozialen Absicherung wie Pensionskasse, AHV, Unfallversicherung, Kündigungsschutz von Personen zu prüfen, die aufgrund von Care-Verpflichtungen ihr Pensum vorübergehend reduzieren müssen.

Stadtrat nimmt Postulat teilweise entgegen

Der Stadtrat nimmt das Postulat teilweise entgegen. Die Stellungnahme liegt seit kurzem vor. In diesem hält der Stadtrat fest, dass die Stadt in ihren Arbeitsbedingungen Grundlagen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Care-Arbeit geschaffen und deren Umsetzung als Aufgabe für die Führungskräfte definiert. Beispielsweise ist festgelegt, dass «eine vorübergehende Herabsetzung des Arbeitspensums zu bewilligen ist, wenn die Mitarbeitenden sie für die Übernahme der Pflege von Familienangehörigen oder der Lebenspartnerin, des Lebenspartners beantragen und die betrieblichen Umstände es zulassen.»

In seiner Stellungnahme schreibt er weiter, dass der Stadtrat bereit sei, diese geltende Bestimmung zu überprüfen. Einen bedingungslosen Anspruch auf Pensenreduktion ohne Berücksichtigung der betrieblichen Umstände lehnt der Stadtrat aber grundsätzlich ab. «Der Stadtrat ist aber bereit, eine Regelung zu treffen, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch der Arbeitgeberin Stadt Luzern gerecht wird», heisst es in der Stellungnahme.

Die Möglichkeit, Care-Arbeit zu leisten, soll nicht auf Personengruppen im eigenen Haushalt beschränkt sein. Der zuständigen Behörde sei insbesondere eine angemessene Frist einzuräumen, die beantragte Pensenreduktion in ihrer Organisation gut aufzufangen und zu regeln.

Weiter ist der Stadtrat bereit zu prüfen, ob allenfalls der Kündigungsschutz ausgebaut werden soll. Weitergehende Verbesserungen der sozialen Absicherung bezüglich Pensionskasse, AHV und Unfallversicherung lehnt er aber ab, da sie unter anderem aufgrund der geltenden, übergeordneten rechtlichen Grundlagen auch nicht umsetzbar seien. Eine Übernahme würde im Weiteren auch Fragen zur rechtsgleichen Behandlung gegenüber Mitarbeitenden aufwerfen, die aus anderen Gründen ihr Pensum reduzieren würden – beispielsweise aufgrund von Weiterbildungen oder Elternschaft.

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