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Wer schliessen musste, kann in Luzern jetzt Unterstützung beantragen

Leere Tische und verwaiste Theken: Die Luzerner Beizen müssen derzeit geschlossen bleiben.

Betriebe, die behördlich geschlossen wurden und 40 Tage nicht öffnen dürfen, können im Kanton Luzern ein Gesuch für Härtefallhilfe beantragen. Die Regelung gilt rückwirkend vom 1. November an.

Kulturhäuser, Beizen, Clubs, Läden: Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind derzeit zahlreiche Betriebe geschlossen. Manche erst seit kurzem, andere schon Wochen. Für sie alle bedeutet das jedoch Umsatzeinbussen. Der Kanton Luzern hat deshalb rund 40 Millionen Franken für Härtefälle bereitgestellt.

Für die können betroffene Unternehmen nun ein Gesuch einreichen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die neu verabschiedeten Härtefallverordnungen gelten rückwirkend vom 1. November an. Mit der Anpassung der Regelung wurden auch die Hürden gesenkt. So wollen Bund und Kanton noch mehr Betrieben helfen, die Pandemie zu überstehen.

Bedingungen für Härtefälle

Dafür müssen sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein und im UID-Register des Bundesamts für Statistik eingetragen sein. In den Jahren 2018 und 2019 muss der durchschnittliche Umsatz mindestens 50'000 Franken betragen haben.

Auch Betriebe, die nicht auf behördliche Anordnung geschlossen wurden, können Härtefallgelder beantragen. Sie müssen jedoch einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent vorweisen können. Alle Gesuche werden schliesslich von einer Expertengruppe geprüft.

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