Luzerner Kantonsrat entscheidet über Begnadigung

Wenn Verurteilte alle Hoffnung in Politiker setzen

Ein seltsamer Brauch: Jedes Jahr zu Thanksgiving begnadigt der US-Präsident einen Truthahn.

(Bild: Facebookseite/ Melania Trump)

Jeder Verurteilte kann in Luzern eine Begnadigung beantragen. Oftmals haben diese Menschen das Vertrauen in die Richter verloren und hoffen auf Gnade von Politikern. Diesen Montag ist es so weit. Doch die Erfolgsaussichten sind gering.

Diesen Montag trifft sich der Luzerner Kantonsrat zur Frühlingssession. Traktandum acht sticht dabei ins Auge: Es geht um eine Begnadigung. Ein Verurteilter stellt also einen Antrag, dass die Strafe gegen ihn nicht vollzogen wird. Solche Fälle kennt man besonders aus den USA (siehe Box).

In Luzern kommt man von Begnadigungen kaum etwas mit. Sie finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. Ob Besucher und Journalisten den Kantonsratssaal tatsächlich verlassen müssen, ist noch nicht klar. Denn meist wird auf eine Debatte verzichtet. 

Fünf Männer können Gnade walten lassen

Im Vorfeld befasst sich der Begnadigungsausschuss mit einem Gesuch. Jurist Stefano Cocchi ist Sekretär dieses Ausschusses. Er sagt: «Ein Gesuch kann jeder stellen, der von einer Instanz im Kanton Luzern verurteilt wurde.» Im fünfköpfigen Ausschuss befinden sich Mitglieder der Kommission Justiz und Sicherheit. Namentlich Pirmin Müller (SVP), Charly Freitag (FDP), Peter Zurkirchen (CVP), Peter Fässler (SP) und Hans Stutz (Grüne).

«Etwa zwei bis drei Begnadigungsgesuche liegen pro Jahr vor», sagt Cocchi. Was das für Fälle sind, kann – respektive darf – er nicht beantworten. Er erklärt: «Grundsätzlich können alle möglichen Verurteilten ein Gesuch stellen.» Verkehrssünder also genauso wie Mörder und Vergewaltiger. Dass kein Gericht, sondern «normale» Menschen über das Gesuch entscheiden, sei für Verurteilte ein Hoffnungsschimmer. «Viele haben das Vertrauen in die Justiz verloren», sagt Cocchi.

Damit eine Person überhaupt begnadigt werden kann, müssen zwei Dinge erfüllt sein: Es muss ein Begnadigungsgrund vorliegen und die Person muss begnadigungswürdig sein. «Es muss sich also seit der Verurteilung etwas abgespielt haben, das eine Begnadigung rechtfertigt», erklärt Cocchi. Das können etwa hohes Alter oder eine unheilbare Krankheit sein. «Eine Begnadigung bedeutet, dass das Urteil nicht vollzogen wird. Das Urteil an sich wird jedoch nicht infrage gestellt.»

Bill Clinton begnadigte Marc Rich

Ex-Präsident Barack Obama etwa begnadigte kurz vor Ende seiner Amtszeit 64 Verurteilte. Am bekanntesten war dabei Chelsea Manning. Sie entwendete – damals noch als US-Soldat Bradley Manning – rund 800’000 als geheim klassifizierte Dokumente der Armee und des Aussenministeriums und übergab diese der Enthüllungsplattform Wikileaks. Whistleblower Eduard Snowden oder Wikileaks-Gründer Julien Assange begnadigte Obama nicht.

In die Ära Bill Clinton fiel die Begnadigung von Milliardär Marc Rich, der in die Schweiz geflüchtet war. Der Rohstoffhändler wurde 1983 der Steuerhinterziehung, Falschaussage, Handel mit Iran durch Staatsanwalt Rudolph Giuliani, den späteren Bürgermeister von New York, angeklagt. Giuliani bezeichnete Rich als «den grössten Steuerbetrüger in der Geschichte der USA». Die Begnadigung von Rich war umstritten, weil seine Ex-Frau die Demokratische Partei mit hohen Spenden unterstützte. Eine Untersuchung konnte jedoch keinen Zusammenhang zwischen den Spenden und der Begnadigung nachweisen.

Keine Entscheide über Verwahrungen

Ein ganz wichtiger Punkt, wie Cocchi ausführt. «Es geht nicht darum, dass die Politiker Kritik an einem Urteil üben oder dieses als zu hart oder falsch beurteilen.» Gerade im Zuge der Gerichtsverhandlung im Fall Rupperswil ist das Thema Verwahrung hoch aktuell. «Darüber können die Politiker nicht entscheiden, weil es sich um eine Massnahme und keine Strafe handelt», sagt Cocchi.  

Ist man sich im Begnadigungsausschuss einig, so findet keine Debatte in der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) statt und der Antrag wird direkt dem Kantonsrat überwiesen. Bei einer ablehnenden Empfehlung der Kommission kommt es im Kantonsrat nur zur Diskussion, wenn ein Ratsmitglied einen anders lautenden Antrag stellt. JSK-Präsident Charly Freitag erklärt: «Als Politiker haben wir die letzte Korrekturmöglichkeit.» Man prüfe summarisch, studiere also die Akten, ohne dass Beteiligte vorgeladen werden. Nicht selten fallen beim Gang durch die Instanzen mehrere Ordner voller Akten an. «Sich ein umfassendes Bild zu machen, ist für Nichtjuristen durchaus zeitintensiv», sagt Freitag.

Verhalten im Vollzug muss stimmen

In der Regel scheitern Begnadigungen. «Diese Zurückhaltung hängt wohl auch damit zusammen, dass wir wissen, dass sich bereits sämtliche juristischen Instanzen mit den Fällen auseinandergesetzt haben», erklärt Freitag. 

Dieser Einschätzung pflichtet auch Cocchi bei: «Oftmals scheitern Begnadigungsgesuche auch schlicht und einfach an der Begnadigungswürdigkeit.» Hat sich ein Verurteilter seit dem Urteil wieder etwas zu Schulden kommen lassen, sei ein positiver Entscheid sowieso beinahe ausgeschlossen. Ob das Begnadigungsgesuch am Montag erfolgreich sein wird, wird die Öffentlichkeit nie erfahren. Dass plötzlich ein Vergewaltiger wieder in die Freiheit entlassen wird, ist dennoch unwahrscheinlich. 

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