Umwelt

«Wenn Fische wie Schweine schreien könnten…»

Immer wieder kommt es im Kanton Luzern zu Gewässerverunreinigungen mit Gülle, wie hier im März 2012 beim Eiholdernbach in Hochdorf. (Bild: PD)

Gewässerverschmutzungen werden im Kanton Luzern nachsichtig geahndet – zum Ärger vieler Fischer. zentral+ nahm Einsicht in sieben Strafbefehle, die im vergangenen Jahr im Kanton Luzern wegen Gülleunfällen ergingen. Seit kurzem wendet die Staatsanwaltschaft neue Richtlinien an, die eine geringe Erhöhung des Strafrahmens vorsehen.

Mitte März 2012, an einem sonnigen Tag nach Mittag. Der Eiholdernbach bei Hochdorf schlägt Schaum. Ein Bauer hat es vor dem Mittagessen unterlassen, einen Schieber seiner Gülle-Anlage zu schliessen, schätzungsweise 3000 Liter Jauche fliessen in den Bach. Die Luzerner Polizei meldet später: «Insgesamt dürften zirka 500 junge Bachforellen verendet sein und auf einer Strecke von zirka 1000 Meter entstand ein Totalschaden aller Wasserbewohner.»

Rund drei Monate später erhält der Bauer einen Strafbefehl. Er ist schuldig der «fahrlässigen Gewässerverschmutzung mit Gülle, verursacht durch mangelnde Überwachung beim Umschlag bzw. eventuelle mangelnde Kontrolle von Lagereinrichtungen». Der Mann wird mit 20 Tagessätzen à 100 Franken sanktioniert, bedingt auf zwei Jahre, zu bezahlen also nur im Wiederholungsfalle. Abliefern hingegen muss der Bauer die Busse von 500 Franken plus die Verfahrenskosten von 460 Franken.

Ermessensspielraum wird nicht ausgeschöpft

Mit dieser Sanktion schöpft die Staatsanwaltschaft ihren Ermessensspielraum nicht aus. Das Gewässerschutzgesetz ahndet streng bei vorsätzlicher Gewässerverschmutzung, mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und Bussen. Bei fahrlässiger Begehung liegt die Höchststrafe noch bei 6 Monaten oder 180 Tagessätzen. Aber auch diese wird im Kanton Luzern nicht annähernd erreicht.

Dies belegt die Einsicht von zentral+ in sechs weitere Strafbefehle wegen Gülleunfällen, alle begangen im vergangenen Jahr. Die Verursacher erhalten zweimal 15, zweimal 20, einmal 25 und einmal 30 Tagessätze, immer bedingt auf zwei Jahre. Die Bussen betragen zwischen 200 und 400 Franken, dazu kommen noch die Verfahrenskosten von jeweils 460 Franken.

Bemerkenswert ist ein besonders mildes Verdikt der Staatsanwaltschaft Sursee: Ein Bauer kam mit 15 Tagessätzen und 300 Franken Busse davon, obwohl er es zusätzlich unterlassen hatte, die Gewässerverschmutzung zu melden.

Ein zweiter Strafbefehl verbreitet Nachsicht bei der Darstellung des Sachverhaltes: «Fahrlässige Schaffung einer Gefahr einer Verunreinigung durch Jauche, begangen durch mangelnde Überwachung von Anlagen und Einrichtungen.» Wurde in diesem Fall wirklich nur fahrlässig eine Gefahr verursacht, wie dies die Formulierung des Sachverhalts vorgibt? Gelangten doch im September 2012 in der Region Malters 1000 Liter Gülle in einen Bach. Immerhin gab es keine toten Fische. Wohl auch weil das Gewässer eine längere Strecke unterirdisch verläuft.

Hohe Zahlen im interkantonalen Vergleich

Im vergangenen Jahr zählten die Luzerner Behörden insgesamt 71 Gewässerverschmutzungen, von denen, so die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), 31, also rund 40 Prozent, landwirtschaftlichen Ursprungs mit Gülle waren. «Trotz aufwändigen Kampagnen», schreibt lawa in einer Mitteilung.

Von den insgesamt 71 Gewässerverschmutzungen führten 23 zu Fischsterben, elf davon verursacht durch Gülle. Das sind insgesamt hohe Zahlen im interkantonalen Vergleich. Kein Wunder: Im Kanton Luzern leben besonders viele landwirtschaftliche Nutztiere. Das statistische Jahrbuch meldet: «Jedes vierte Schwein und jedes zehnte Rindviech der Schweiz wird im Kanton Luzern gehalten.»

Bauern gegen Fischer

«Wenn die Fische wie die Schweine schreien könnten, wäre es laut im Kanton», erklärt Franz Häfliger, Präsident des Fischereiverbands Kanton Luzern. Die Strafbefehle seien «mild, sehr mild sogar». Der Verband kritisiert die nachsichtigen Sanktionen schon seit längerem, ebenso lang kämpfen die Fischer für einen besseren Schutz der Gewässer und für strengere Sanktionen. Doch sie sehen sich einflussreichen Gegnern gegenüber, besonders dem Bauernverband.

Ende Februar fuhr der Bauernverband den Fischern heftig an den Karren. «Der Fischereiverband hetzt gegen den gesamten Bauernstand», behauptete – gemäss der «Neuen Luzerner Zeitung» – Jakob Lütolf, Präsident des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes und CVP-Kantonsrat. In den falschen Hals geraten war den Bauernvertretern, dass der Fischereiverband Anfang Jahr die neuesten Zahlen veröffentlichte, dies unter dem Titel «Gewässerverschmutzungen erneut auf Rekordniveau». Der Verband sei «alarmiert, weil trotz Beteuerungen eine Verbesserung» ausbleibe.

Ein Offizialdelikt

Zur Höhe der Strafbefehle will sich Philipp Amrein, Leiter der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei, nicht äussern. Gewässerverschmutzungen sind ein Offizialdelikt und bei jedem Fischsterben müssen die Fischereiaufseher ausrücken und die Schäden vor Ort begutachten. Sie stützen sich dabei auf eine Wegleitung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), ergangen bereits im Jahr 1985. Ertappte Verursacher haben Schadenersatz zu bezahlen. Im Klartext: Sie vergüten den Warenwert der Fische, die weiteren Verwüstungen an Flora und Fauna werden ihnen nicht in Rechnung gestellt.

Franz Häfliger vom Fischereiverband hat selbst einmal ein Fischsterben miterlebt. Tote Fische an einem grossen Bach und auf langer Strecke, vergüteter Schaden unter 3000 Franken. Philipp Amrein bestätigt die Grössenordnung. Bei kleineren Fischsterben zahlen die Verursacher meist unter 1000 Franken, Rechnungen über 10’000 Franken sind selten. Die höchste Schadensumme, so erinnert er sich, betrug rund 25’000 Franken. Ein markanter Ausreisser nach oben.

Direktzahlungen werden gekürzt

Der strafrechtlichen Sanktion folgt eine Minderung der Direktzahlungen, denn die Dienstelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erhält die Gülle-Strafbefehle ebenfalls zugestellt. Die lawa stützt sich bei ihren Entscheiden, so erklärt Fritz Birrer, Mitarbeiter lawa, auf die «Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen», erlassen von der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz. Auch hier sind die Sanktionen moderat.

Bei Verstössen gegen Bestimmungen des Gewässer-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes sieht die Richtlinie eine Mindestkürzung von 200 Franken vor, bei fahrlässigen Verstössen «ohne Dauerwirkung», wie ein Gülleunfall ohne direkte Verschuldung, beläuft sich die Kürzung auf fünf Prozent, jedoch auf maximal 1000 Franken. Eine Bestimmung, die grössere Betriebe bevorzugt. Im Kanton Luzern beträgt die Kürzung meistens 1000 Franken, da viele Bauern mehr als 20’000 Franken Direktzahlungen erhalten.

Bei mehrmaligen Verstössen innerhalb von vier Jahren oder eventualvorsätzlichen Verstössen, wie zum Beispiel gewässerschutzwidriges Gülleausbringen, wird die Kürzung der Direktzahlungen verdoppelt. Doch mehrmalige Verstösse seien, so Fritz Birrer, «sehr selten». Im vergangenen Jahr kürzte die Luzerner Dienststelle die Direktzahlungen um insgesamt 38’000 Franken bei 26 geahndeten Gewässerverschmutzungen. Daraus lässt sich schliessen, dass einige der Verschmutzungen entweder eventualvorsätzlich entstanden oder Verstösse mit «Dauerwirkung» waren.

Informationskampagne: Erfolg ist bescheiden

Die hohen Nutztierbestände, ebenso die hohe Zahl der Gülleunfälle, waren in den vergangenen Jahren schon mehrmals Gegenstand kritischer Berichterstattungen und von politischen Vorstössen. Die Behörden verwiesen jeweils auf Informationskampagnen, mit der sie eine Verbesserung des unerfreulichen Zustandes anstrebten. Der Erfolg blieb beschränkt.

Nun haben die Behörden auf die Auseinandersetzungen reagiert. Die Staatsanwaltschaft hat in Zusammenarbeit mit der Dienstelle Landwirtschaft und Wald und den Fischereiaufsehern im vergangenen Spätherbst erstmals Richtlinien für die Beurteilung von Gewässerverschmutzungen verabschiedet. Dies berichtet auf Anfrage Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Es sei ein sechsseitiges Papier, das den ganzen Ablauf minutiös regelt, von der Tatrekonstruktion bis zur Sanktion.

Mit dem Papier will die Staatsanwaltschaft eine genauere Untersuchung des Sachverhaltes, eine Vereinheitlichung der Rechtssprechung und eine leichte Verschärfung der Sanktionen erreichen. 



Busse steigt tendenziell

Die Polizei muss einen detaillierten «Mitbericht» verfassen, insbesondere, um genauere Nachweise des Verschuldens zu erheben. Für fahrlässige Gewässerverschmutzung gilt neu ein Mindesttarif von 30, bei Eventualvorsatz von 60 Tagessätzen. Eventualvorsätzliche Gewässerverschmutzung begeht ein Bauer, wenn er seine Geräte trotz bekanntem Defekt nicht repariert hat. Wenn er einen verstopften Ablauf nicht gereinigt hat. Oder wenn die Verschmutzung entstand, weil er elementare notwendige Vorsichtsmassnahme nicht anwandte, um Zeit zu sparen.

Sowohl Eventualvorsatz (der Verursacher hält die Verschmutzung für möglich und nimmt sie in Kauf) wie auch wiederholte Begehung sind «selten», berichtet Burri. Für Ersttäter von Bedeutung: Mit der meist bedingt ausgesprochenen Geldstrafe wird auch die Busse tendenziell steigen, in der Regel auf ein Viertel der Geldstrafe, mindestens jedoch 300 Franken bei Fahrlässigkeit, 500 bei Eventualvorsatz. Konkret: Für den Bauern, der den Eiholdernbach bei Hochdorf verschmutzte, würde dies bedeuten, dass er mindestens 750 statt 500 Franken Busse kassiert hätte – hätte damals schon der Mindesttarif von 30 Tagessätzen gegolten und wäre der gleiche Tagessatz von 100 Franken angewendet worden.

Ein erster Schritt

Die neue Leitlinie ist im Sinne der Luzerner Fischer. «Das ist, was wir immer gefordert haben, ein Fortschritt in kleinen Schritten», meint Präsident Franz Häfliger. Aber auch mit diesen neuen Leitlinien schöpfen die Luzerner Behörden den Ermessenspielraum des Gewässerschutzgesetzes bei weitem nicht aus. Auch wenn sie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nahelegen, bei Wiederholungstätern (innerhalb von fünf Jahren) eine unbedingte Strafe auszusprechen.

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