Trauriger Kampf um die Kinder

Wenn Eltern die Besuchszeiten torpedieren, ist die Kesb weitgehend machtlos

Wenn sich die Eltern ständig ums Besuchsrecht streiten, leiden die Kinder darunter massiv. (Bild: Fotolia)

Wenn Eltern sich trennen, verlieren manche das Wohl ihrer Kinder aus den Augen. Um dem anderen zu schaden, werden Besuchsrechte nicht eingehalten oder gar verweigert. Mit Sanktionen seitens der Kesb müssen sie in Zug und Luzern nicht rechnen.

Ein Vater ist verzweifelt. Seit zwei Monaten hat er seinen Sohn nicht mehr gesehen. Der Kleine war nicht an seinem Geburtstagsfest und auch nicht an der Hochzeitsfeier seiner älteren Schwester. Dass er mal ein ganzes Wochenende bei Papa verbracht hat, ist noch länger her.

Die Besuchsrechte sind eigentlich in einem Gerichtsurteil festgeschrieben. Doch die Ex-Frau des Mannes hält sich nicht daran. Der Vater wünscht sich Hilfe vom Staat. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) soll seine Rechte durchsetzen. Notfalls unter Beizug der Polizei. Doch das geschieht nicht. Und er fühlt sich von den Behörden im Stich gelassen.

Fälle wie dieser sind bei der Kesb an der Tagesordnung. Dass Eltern nach einer Trennung ihren Streit über die Kinder austragen, kommt leider häufig vor, wie Gabriella Zlauwinen, Präsidentin der Zuger Kesb bestätigt. Nur: Was kann die Kesb tun?

Polizeieinsatz wäre für die Kinder traumatisierend

Besuchsrechte mit Polizeigewalt durchzusetzen, ist jedenfalls keine Option, wie Zlauwinen sagt. «Wir lehnen das klar ab. Erstens wäre dies für das Kind traumatisierend. Zweitens wäre es unverhältnismässig und es würde auch das Problem nicht lösen.»

«Wir haben festgestellt, dass die Eltern zwar die Bussen bezahlen, die Besuchsrechte aber trotzdem weiterhin nicht gewähren.»

Gabriella Zlauwinen, Zuger Kesb-Präsidentin

Als die neue Gesetzgebung in Kraft trat und die Kesb Anfang 2013 ihre Arbeit aufnahm, habe man zum Teil noch Strafen ausgesprochen, wenn ein Elternteil die Besuchsrechte torpediert hat. «Aber auch davon sind wir inzwischen abgekommen», sagt Zlauwinen. «Wir haben festgestellt, dass die Eltern zwar die Bussen bezahlen, die Besuchsrechte aber trotzdem weiterhin nicht gewähren.»

Kesb Zug setzt auf Überzeugungsarbeit

Andere Ansätze seien erfolgversprechender. Wird ein gerichtlich festgelegtes Besuchsrecht nicht eingehalten, lädt die Kesb Zug die Eltern zum Gespräch ein, wenn einer von beiden die Behörde eingeschaltet hat.

«Wir versuchen herauszufinden, warum die Regeln nicht eingehalten werden», erklärt Zlauwinen. Oft sei es ein Kommunikationsproblem oder es seien Ängste vorhanden, die einen reibungslosen Ablauf behindern. Da können Vermittlungsgespräche durch die Kesb helfen. Signalisieren die Eltern eine Bereitschaft, kann auch eine Mediation empfohlen beziehungsweise angeordnet werden.

«Eltern sind sich meist nicht bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten den Kindern am meisten schaden.»

Gabriella Zlauwinen, Zuger Kesb-Präsidentin

Teils habe sich aber auch die Betreuungssituation seit dem Scheidungsurteil geändert. «In solchen Fällen lassen sich die Regelungen anpassen, wenn sich die Eltern darüber einigen können.»

Konflikte sind für die Kinder extrem belastend

Es komme aber auch vor, dass die Kinder selber sich weigern, zum Vater oder zur Mutter zu gehen. «Für den betroffenen Elternteil ist das besonders bitter. Erfahrungsgemäss hat es aber nicht zwingend mit einer Abneigung des Kindes gegenüber dem Elternteil zu tun, den es besuchen soll», sagt Zlauwinen.

Wenn es bei der Übergabe regelmässig zu Konflikten zwischen den Eltern komme, sei das für die Kinder eine extreme Belastung. «Sie befinden sich mitten in einem Konflikt und verweigern dann teils den Besuch beim Vater oder der Mutter, nur um die Situation der Übergabe oder den Loyalitätskonflikt zu vermeiden. Viele streitende Eltern sind sich meist nicht bewusst, dass sie mit ihrem Verhalten den Kindern am meisten schaden.»

Es komme vor, dass sich Kinder der Situation entziehen wollen, indem sie von zu Hause weglaufen. Oder auch, dass sie den Eltern nicht mehr folgen, keine Hausaufgaben mehr machen und Konzentrationsschwierigkeiten in der Schule entwickeln.

Verweigerung kann mit Fremdplatzierung enden

In solchen Fällen werde teils ein Beistand eingesetzt, um die Besuchszeiten zu regeln und den Eltern bewusst zu machen, wie schwer sie es ihren Kindern machen. Es gilt, ihnen aufzuzeigen, dass der Kontakt zwischen dem Kind und beiden Elternteilen für die Entwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung ist.

«Manche Kinder erleben über Jahre hinweg nur Stress und Streit und entwickeln deshalb sogar depressive Züge. Ich erinnere mich sogar an einem Fall, bei dem ein Kind so starke Störungen entwickelt und unter der Situation derart gelitten hat, dass die Kesb als ultima ratio eine Fremdplatzierung in Erwägung ziehen musste», erzählt Zlauwinen.

Auch bei der Kesb Luzern bestätigt man, dass im Einzelfall die Verweigerung des Besuchsrechts einer der Gründe für eine Fremdplatzierung sein kann. Auch sie verzichtet allerdings inzwischen auf das Verhängen von Strafen gegen die Eltern, die das Besuchsrecht nicht einhalten.

Druck zu machen, kann unter Umständen hilfreich sein

Entspricht es inzwischen der schweizweiten Praxis, in solchen Fällen auf das Androhen von Sanktionen zu verzichten? Den besten Überblick über diese Entwicklungen hat Diana Wider, die Generalsekretärin der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes).

Die Kesb habe die Aufgabe, «das Geeignete» zu tun, damit das Kind Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann. «Wenn die Androhung einer Busse hilft, einen gewissen psychischen Druck aufzubauen, damit der nicht kooperierende Elternteil das Kind für die Besuche herausgibt, dann kann die Androhung einer Busse ein geeignetes Mittel sein.»

Wenn aber angenommen werden müsse, dass dem betreffenden Elternteil eine Strafe egal ist und er an seinem Verhalten nichts ändert, dann sei die Sanktion nicht geeignet und es müsse davon abgesehen werden. «Eine Busse darf und soll nur dann angedroht werden, wenn man sich von dieser Androhung eine effektive Veränderung im Familiensystem erhofft.»

«Eine Busse darf und soll nur dann angedroht werden, wenn man sich von dieser Androhung eine effektive Veränderung im Familiensystem erhofft.»

Diana Wider, Kokes-Generalsekretärin

Im Kindesschutz gehe es mit anderen Worten nicht darum, einen Elternteil für etwas zu bestrafen, sondern es geht immer darum, der Kindeswohlgefährdung Abhilfe zu schaffen. «Die Frage, ob eine Busse angedroht werden soll oder nicht, ist damit einzig und allein in Bezug auf den möglichen Nutzen für das Kind zu beurteilen – und nicht in Bezug auf die Frage, ob ein Elternteil sich falsch verhält und sanktioniert werden muss.»

Wider teilt die Erfahrung, dass bei zerstrittenen Eltern behördliche Anordnungen, die verbindlich festlegen, wann das Kind besucht werden kann, meistens nichts nützen. «Der Streit geht nur weiter. Nützlicher ist es, wenn die zerstrittenen Eltern darin unterstützt werden, den Konflikt dem Kind zuliebe zu lösen.» Deshalb sei es oft ergiebiger, wenn die Kesb die Eltern zu einer Mediation verpflichtet.

zentralplus stellt das Thema Kinder- und Erwachsenenschutz derzeit in den Fokus einer Artikelserie. Auf diese Weise geben wir Einblick in die Arbeit der Kesb und der Luzerner Justiz. Zu den Kinderbelangen erschienen ist bisher ein Bericht über eine Frau, die an Schizophrenie erkrankte und sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern konnte. In einem weiteren Artikel ging es um die Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Kinder. Ein dritter Artikel thematisierte, wie die Kesb damit umgeht, wenn Vorwürfe des Kindsmissbrauchs im Raum stehen.

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39 Kommentare
  • Profilfoto von Stars
    Stars, 10.04.2024, 16:56 Uhr

    Ich kenne diese Situation auch. Bin aber als Mutter betroffen. Seit August 2023 haben wir einen Familienbeistand übrigens auf Wunsch von mir. Seit dem muss ich immer wieder auf meine Tochter verzichten. Wir hatten bis anhin die Wochenregelung. Seit bald 2 Jahren funktioniert dies nicht mehr. Neu haben wir auch eine Beiständin für die Tochter.

    Immer wieder wird von mir erwartet, dass ich meine 11-jährige Tochter beim Vater lasse selbst in meinen Wochen. Ich musste sie sogar in den Urlaub fahren lassen mit dem Vater, dessen neuen Partnerin und ihren zwei kleinen Kindern, welche ich bis dato nicht kenne aber alle in einem Haushalt leben. Ansonsten wäre es Kindswohlgefährdung gewesen – Aussage der Damen vom Sozialdienst!

    Ich bin immer wieder schockiert, wenn ich Aussagen und Anschuldigungen von meiner Tochter höre, welche ich 1 zu 1 bereits von dem Kindesvater gehört habe. Seit jetzt mehr als 3 Wochen habe ich keinen Kontakt mehr mit meiner Tochter. Dies nachdem sie verbal und auch körperlich auf mich los ging. Die Behörden sind im Bilde aber lassen mich im ungewissen, wie es weiter geht.

    Tragisch, dass es so weit gekommen ist und ich selbst in den Frühlingsferien keinen Anspruch habe Zeit mit meiner Tochter zu verbringen und nicht weiss wie es zukünftig weiter geht bzw. wann ich sie wieder sehen darf und der Konflikt geklärt werden kann.

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  • Profilfoto von Josef
    Josef, 20.12.2023, 13:07 Uhr

    Die Kesb hat grundsätzlich gemäss Art 273 ZGB einzugreifen, wenn die Besuchsregelung boykottiert werden. Nur leider ist die Kesb «verweichelt» und will solche Fälle über Mediation lösen. Was ganz bestimmt nicht funktioniert. Meistens sind es die Mütter die das Kind dem Vater unter fadenscheinigen Gründen vorenthalten. Das geht hin bis zur Entfremdung. Das nenn ich Kindswohlgefährdung. Und die Kesb? Die möchte ein bisschen reden und nochmals reden. Nix reden, sofortiger Obhutsentzug und Strafe für Vorenthalten. Dann würden sich die Mütter mehr zusammen nehmen

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  • Profilfoto von Philipp Troger
    Philipp Troger, 16.11.2022, 16:57 Uhr

    Hallo

    Leider geht es mir genauso. Die Mutter meiner Kinder tut alles dafür um unser Verhältnis kaputt zu machen. Die gerichtlichen Betreuungszeiten werden seit einem Jahr nicht mehr eingehalten und die KESB kann oder will nichts dagegen tun. Als Vater ist man in jeder Hinsicht benachteiligt. Kindesentfremdung wird einer Mutter sehr leicht gemacht.
    Das System hat massive Fehler.
    Ich komme langsam an meine Grenzen…
    Habe mittlerweile den 3.Beistand und es ist eigentlich immer nur schlimmer geworden.
    Ich bin Vater von drei Kindern, meine Älteste hat sich bereits von mir abgewahnt durch die Manipulation der Mutter.

    Philipp aus Luzern

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    • Profilfoto von Thomas aus Luzern
      Thomas aus Luzern, 23.09.2023, 22:07 Uhr

      Ja, mir geht es ganz ähnlich. Bin auch Vater von drei Kindern. Je mehr Kinder du hast, desto mehr kann die Obhutsberechtigte ihre Sonderwünsche durchsetzen. Warum?

      Die KESB, Richter und Vormundschaft arbeiten alle Hand in Hand. Sie sprechen dauernd von Kindeswohl. Es geht ihnen aber in Wahrheit nur darum, dass die Betreuung bei der Obhutsberechtigten bleibt!
      Es ist im Streitfall ja für diese Behörden keine Option, das Kind beim sorgeberechtigten Elternteil zu platzieren. Folglich denken die Behörden immer an eine drohende Fremdplatzierung, falls sie eingestehen müssten, dass die Obhutsberechtigte im Grunde mit der Situation überfordert ist.
      Und diese wäre für den Staat mit grossen Kosten verbunden. Es geht dem Staat also primär um’s Geld.

      Ja, eine Besuchsregelung kann auch polizeilich durchgesetzt werden. Das hätte für manche Obhutsberechtigte einen nachhaltigen therapeutischen Effekt!
      Und es gäbe schon bald keine Obhutsberechtigten mehr, welche nicht kooperieren 😉

      Stellt Euch vor es gäbe keine Strafen und keinen Vollzug bei Diebstahl oder Raub.
      Es braucht doch immer konsequente Strafen für einen gewissen Prozentsatz der Bevölkerung. Auch für jene alleinerziehende Mütter, welche den Opferstatus zelebrieren!

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  • Profilfoto von Antonios Palaskas
    Antonios Palaskas, 11.11.2020, 22:06 Uhr

    Es ist absolut unerhört was man in diesem Artikel alles liest. Das vorhandene Justizsystem ist völlig antiquiert und überhaupt nicht mehr in der Lage das Wohl des Kindes in den Fokus zu rücken. Wenn ein Elternteil boykottiert, müssen drakonische Strafen her, ggf. ein Sorgerechtsentzug – alles andere ist Pipifax und dient ausschliesslich der Streitindustrie. KESB und Jugendämter sind bei «schwierigen» Fällen nicht in der Lage geeignetes, hochqualifiziertes Personal aufzubieten. Es erstaunt dass unsere Gesellschaft diesen Machtmissbrauch der Mütter (sie sind es nämlich die vorwiegend boykottieren, entfremden und entführen) nach wie vor toleriert.

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  • Profilfoto von Fabian
    Fabian, 17.04.2020, 09:33 Uhr

    Es macht mich sehr traurig diesen Artikel zu lesen. Seit 8 Wochen habe ich meine 3 Jährige Tochter nicht mehr gesehen. Die Mutter verbietet es mir aufgrund des Coronavirus. Wenn ich das Vorgehen und die Einstellung der KESP lese, fühle ich mich völlig alleine gelassen. Die Mütter werden mit der Ausrede des Kindeswohl unterstütz, dabei bin ich mir sicher das mit einem klaren Eingreifen der KESP am Anfang eines Konfliktes das Kind um ein vielfacher weniger belastet werden würde!
    Was bringen uns Rechte und Pflichten wenn sie nicht angewendet werden und somit nur noch mehr Leid für alle Beteiligten auslösen!

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  • Profilfoto von S. Opprecht
    S. Opprecht, 10.02.2020, 21:49 Uhr

    Mit nicht einem einzigen Wort wird das PAS oder EKE hier erwähnt, dabei geht es in sehr vielen Fällen genau darum. Elternteile, welche gezielt die Kinder instrumentalisieren und so manipulieren, dass sie irgendwann gar nicht mehr zum anderen Elternteil wollen, weil sie dermassen unter Druck stehen und leiden und einfach nur wollen, dass es aufhört. Es geht immer um das Kindeswohl? Wo ist denn das Kindeswohl, wenn es einen Elternteil nicht mehr sehen darf, ihn verleumden muss, sozusagen bestrafen um dem Entfremder zu gefallen, sagen dass er ihn nicht mehr liebt etc. obwohl der entfremdete Elternteil sich nichts zu Schulden hat kommen lassen…PAS und EKE ist Kindsmissbrauch und geht bis zum Suizid! Punkt. Schwerster Psychoterror und Kindesmissbrauch sowohl Missbrauch am Ex-Partner. Also solange Sie PAS nicht in solche Fälle miteinbeziehen und entfremdeten Eltern und Kindern endlich wirklich eine Hilfe anbieten, hören Sie doch auf vom Kindswohl zu sprechen.
    Sie laden die Eltern zu einer Mediation ein? Und was machen sie, wenn der Entfremder einfach nicht kommt? Wieso sollte er auch, es droht ja eh nichts. Holen Sie ihn dann mit der Polizei?
    Ja, Kinder sollten nicht mit der Polizei abgeholt werden, aber wahrscheinlich ist das noch weniger traumatisierend als mit einem Entfremder leben zu müssen und vergessen Sie nicht, dass diese Kinder den entfremdeten Elternteil vielleicht liebend gerne endlich wieder einmal sehen würden, selbst wenn sie das Gegenteil sagen müssen! Ein Kind mit der Polizei zu holen wäre unverhältnismässig? Der unglaubliche Psychoterror und Schmerz den solche Kinder erleben, was ist der bitte?
    Kann mir bitte jemand erklären, wieso Bürger eine Parkbusse von 40.- zahlen müssen und falls sie sie nicht zahlen sogar ins Gefängnis müssen, andere aber ganze Gerichtsurteile einfach nicht respektieren und dafür auch noch belohnt werden von, ich glaube bald ebenso narzisstischen Mitarbeitern wie die Entfremder selber? Die Bussen werden bezahlt, aber die Urteile nicht mehr respektiert. Was sagt uns das? Das Entfremder vorsätzlich handeln und bereit sind, Bussen zu zahlen, solange sie den anderen Elternteil weiter damit abstrafen und sich rächen können. Das ist doch krank und PAS. Diese Eltern haben das Kindswohl übrigens schon lange aus den Augen verloren und sollten für ihre Taten belangt werden! Und wo bleibt da noch das Seelenheil der Kinder? Womit muss dann der Entfremder rechnen? Konkret? Bitte erklären Sie mir das, Frau Zlauwinen! Wie gut sind Kesb Mitarbeiter überhaupt mit dem PAS vertraut? So viele Fehlentscheidungen hat die Kesb bereits getroffen, so viele Leben nachhaltig zerstört und immer haben sie noch nichts gelernt. Das ist einfach nur unmenschlich und unwürdig.

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    • Profilfoto von Tr
      Tr, 25.07.2020, 15:49 Uhr

      Sie sprechen mir aus der Seele.

      Genau meine Story.

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    • Profilfoto von Xhevaire
      Xhevaire, 10.02.2022, 11:57 Uhr

      Es ist schrecklich was da abgeht, man nimmt uns einfach das Besuchsrecht. Wie Sie geschrieben habe <>
      Aus dem nichts wurde mir einfach das Besuchsrecht entzogen «weil anscheinen mein Kind das so will» aber die Hintergründe wollten sie nicht wissen, ich wurde nicht mal angehört, ich wurde sorge beschimpft, sie sind auf mich los gegangen als wäre ich eine Verbraucherin und mir wurden Sache nachgestellt die es überhaut nicht stimmt. Dank KESB Zug habe ich mein Kind verloren. Die habe keine Ahnung was ich alles mitmachen müsste, das System hat versaut und ich glaube nicht mehr dran. Es sollte mehr über solche betreffenden Fälle geredet oder geschrieben werde. Falls jemand etwas kennt bitte mir anschreiben.

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  • Profilfoto von RB49
    RB49, 12.11.2019, 13:22 Uhr

    Unsere Beiständin sollte gem. kesb-Verfügung die Interesse vom Kind gegenüber dem Vater vertreten. Die Praxis ist jedoch, dass die Berufsbeiständin die Interesse vom Vater (ein ausgewiesener Narzisst) gegenüber der Kinder (11 & 9 J.) vertritt. Die Beiständin ist im Umgang mit dem Narzisst nicht geschult — sie übernimmt stets seine Wortwahl und hinterfragt seine Lügen nicht.

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    • Profilfoto von mepa
      mepa, 09.06.2021, 17:20 Uhr

      Diese Erfahrung habe ich leider zu genüge gemacht! Das Personal ist weder geschult noch erkennt es hoch manipulative und narzisstische Personen. Der andauernde Personalwechsel, welcher `unvoreingenommen` an die Sache gehen will – das Spiel beginnt immer wieder von vorne…zermürbend.
      Nach 4 Jahren in denen ich versucht habe den `Vertrag gemeinsamer elterlicher Sorge` neu anzupassen- da schwammig formuliert und der neuen Situation meines Sohnes überhaupt nicht mehr gerecht werdend, muss ich nun eine Mediation mit dem KIndsvater absolvieren. Diese kommt leider 4 Jahre zu spät, damals hatte die KESB abgelehnt, da für nicht nötig befunden. Auch meine Anwältin schien machtlos – dem Kind zu liebe geht man nicht vors Gericht(langwierige Verhandlungen und Befragungen)…
      Die mühsame Situation ist geblieben, trotz der Jahre die ins Land ziehen. Der Vater verweigert weiterhin partout die Kommunikation und Kooperation. Die Ferien sind eine einzige Misere, da sie praktisch nie einwandfrei klappen, untergraben oder boykottiert werden.
      Schade, die Kindheit dauert nicht ewig. Ich hoffe mein Sohn lernt bald selber schwimmen und sich wehren…

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  • Profilfoto von Sandra Vogel
    Sandra Vogel, 29.10.2019, 07:51 Uhr

    Die KESB ist einfach unzureichend qualifiziert. Sozialarbeiter, welche immer noch denken, dass immer die Frau das Opfer ist und sich parteiisch auf diese Seite schlagen, obwohl der Mann sich hilfesuchend an die Behörde wendet. Vielleicht sollten diese Sozialarbeiter mal ein Praktikum bei der Polizei machen, um zu sehen, wie Frauen ticken können. Hier sollte man endlich einen Riegel schieben und hohe Geldstrafen verhängen. Die KESB hat unparteiisch zu handeln. Eine Schande das es kein Kontrollorgan für die KESB gibt.

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 29.10.2019, 09:04 Uhr

      Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt durchaus ein Kontrollorgan für die KESB, das sind die Gerichte. So wie für andere Behörden auch.

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  • Profilfoto von Luana55
    Luana55, 03.09.2019, 22:28 Uhr

    Ja mein Mann der dasselbe erlebt, diesen Horror mit der KESB , die unprofessionell und willkürlich handelt. Die Väter behandeln wie den letzten Dreck. Arrogant und respektlos. Bestände die inkompetent sind und Machtspielchen spielen. All das muss zum Wohl der Kinder ein Ende haben. Mütter die mit Lügen verhindern dass Väter eine gesunde Beziehung mit ihren Kindern haben können und die Kinder entfremden, gehören bestraft. Wer kümmert sich um die kaputten Seelen und Psychen der Kinder? Mit Sicherheit keine KESB ! Keine Beistände! Väter wehrt euch für eure Kinder. Geht auf die Strasse und zu den Gerichten.

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    • Profilfoto von Xhevaire
      Xhevaire, 10.02.2022, 12:01 Uhr

      Es sind nicht nur Väter betroffen auch Müttern.

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  • Profilfoto von Tufano Sandro
    Tufano Sandro, 03.09.2019, 08:02 Uhr

    Seit 4(!) Jahren gehts nicht voran. Ich rief die KESB um Hilfe an und geriet in die Mühlen des Systems.
    Meine Tochter konnte mir ohne Konsequenzen entfremdet werden.
    Das Kindswohl wird als Argument missbraucht, da die Kinder im Loyalitätskonflikt tief und still in der Seele leiden und die Folgen oft erst Jahre später zu Tage treten.
    Wann endlich hört der Wahnsinn auf?
    Wer den Umgang nicht innert 3 Monaten geregelt bekommt, verliert das Obhutsrecht.
    Wer schlecht über den anderen Elternteil spricht zahlt eine saftige Busse.
    Entfremder sind der Kindsmisshandlung schuldig!

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    • Profilfoto von Fritz
      Fritz, 03.09.2019, 09:20 Uhr

      Ja da bist du nicht der einzige aber es nützt nichts die Faust im Sack zu machen die Männer sind immer im Nachteil die Frauen wollen ja gleiches recht und wenn etwas ist dann sagen sie wir sind das schwache Geschlecht wir Männer müssen mal zusammen halten und gemeinsam gegen die KESB vorgehen so geht das nicht mehr wieviel Kinder müssen noch leiden gehen wir auf die Strasse demonstrieren wie die Frauen, vielleicht merkt dann das Volk, dass alle bevormundet werden von der KESB.

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  • Profilfoto von DraK
    DraK, 01.09.2019, 11:15 Uhr

    Hallo Zusammen
    Das ist schon lächerlich was da passiert, allerdings sind wir einzelne Spieler die man leicht raus nimmt, daher bin ich der Meinung, dass man sich da zusammenschliessen und die Gesellschaft darauf aufmerksam machen muss.
    Das alles nur wegen den Kindern, weil die darunter leiden. (Früher oder später)
    Der Antrieb ist mein Kind. Ich glaube wie ich, fühlen sich viele.
    Es ist sehr wichtig, dass man die Gleichberechtigung erlangt, damit die Kinder sich frei im Geist, Seele und der Psyche entwickeln können.

    Ich habe mich schon mit einige Reportern in Verbindung gesetzt und werde sicher einen Bericht oder Kurzfilm darüber veröffentlichen.

    Ich wäre froh mit Gleichgesinnten Kontakt zu haben und eine Gemeinschaft zu bilden.
    Als gegenseitige Unterstützung, als auch als Gemeinschaft die Rechte unserer Kinder zu verwirklichen.
    Es geht nicht nur um Väter oder Männer sondern um die Kinder, um deren Geschwister, Grosseltern und vielen mehr.

    Ich würde mich über eine Nachricht aller Betroffenen freuen.
    In erster Linie würde ich gerne eine Whats App Gruppe eröffnen und demnächst ein persönliches Treffen organisieren.

    Beste Grüsse
    079 616 42 45

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  • Profilfoto von Fritz
    Fritz, 01.09.2019, 07:54 Uhr

    Ja ja die KESB und ihre Beistände ich habe es selber erfahren wie die KESB arbeitet die Mutter meiner Tochter wenn man sie so nennen soll hat eine gefährungsmeldung gemacht ohne abzuklären hat die KESB meine Tochter abgeholt ohne vorherige Abklärungen nach hinein hat es laut psychologischem Gutachten keinen Anlass an die Beschuldigungen gegeben trotzdem hat die drecks KESB angeordnet das ich meine Tochter nur noch 2mal im Monat sehen kann und das 2std begleitet ich glaube das die 2kinder von Zürich wo wegen der KESB ihr leben verloren haben vergessen worden ist und glaubt mir es wird noch viel mehr passieren wenn die drecks KESB so weiter macht und fragt euch nicht wieder warum jetzt ist es an der Zeit das etwas gehen muss seit es die KESB gibt sind schon zuviel Kinder kaputt gemacht worden und ihr schaut nur alle zu auch der Bundesrat was sind das für Menschen

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    • Profilfoto von Onny
      Onny, 02.09.2019, 14:01 Uhr

      Fritz haben Sie sich schon einmal überlegt, dass Ihr agressives Auftreten der Grund für diese Massnahme ist. Zumindest wirkt Ihr Beitrag nicht als ob Sie sehr beherrscht wären.

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  • Profilfoto von Luana
    Luana, 30.08.2019, 21:44 Uhr

    Auch mein Mann hat ganz schlechte Erfahrungen gemacht mit der KESB. Durch eine unselige Affäre ist ein Kind entstanden. Die Kindsmutter hat sich eineinhalb Jahre überhaupt nicht für das Kind interessiert, hat Kinder von verschiedenen Männern. Das Kind war bei uns und erfuhr was Liebe und Geborgenheit ist. Nach eineinhalb Jahren macht die Kindsmutter eine Gefährdungsmeldung. Damit fing der Psychoterror so richtig an. Die Kindsmutter bezichtigte meinen Mann Straftaten die er nie begangen hat. Das Allerschlimmste war die Strafanzeige wegen Kindesmissbrauchs. Daraufhin nahm die KESB meinem Mann die Tochter weg ohne sich zu vergewissern ob dies eine Lüge ist oder nicht. Die Kindsmutter erfindet Straftaten um sich an meinem Mann zu rächen da er keine Beziehung mit ihr wollte,da er ja verheiratet ist. Bei den Anhörungen der KESB wurde mein Mann und ich behandelt wie der letzte Dreck. Mit Arroganz und Herablassung. Man fiel uns jedesmal respektlos ins Wort, nach ca.10 Minuten brach der Anwalt meines Mannes das Gespräch ab. Der Kindsmutter glaubte die KESB bislang alles. Da stellt sich uns ganz klar die Frage wie fachkompetent sind diese Mitarbeiter und zählen die Werte des Lebens wie Anstand und Respekt nichts mehr. Die Anschuldigung wegen Kindesmissbrauchs stellte sich als falsch und gelogen seitens der Kindsmutter heraus. Die KESB entzog das Kind Anfang Mai nach einem Besuch bei der Kindsmutter, erfahren mussten wir das durch den Anwalt meines Mannes. Seitdem hat mein Mann seine Tochter nicht mehr sehen dürfen, wurde sogar mit einem Kontaktverbot belegt, obwohl alle Anschuldigungen die die Kindsmutter verbreitete sich als unwahr und gelogen erwiesen. Seit langer Zeit sollte der Beistand der Kleinen mit meinem Mann Kontakt aufnehmen und tut es einfach nicht.
    Die Tochter meines Mannes wird hin und her geschoben von der KITA und verschiedenen betreuenden Personen da die Kindsmutter lieber arbeiten geht als zu den Kindern zu schauen. Das war schon früher der Fall als sie noch verheiratet war und von mir der betrogenen Ehefrau verlangte mein Arbeitspensum zu reduzieren um mich um die Kinder zu kümmern. Meine Stellenprozente wollte sie für sich. Sie wolle lieber arbeiten gehen sie habe den Nerv für die Kinder nicht. Sie ist auch psychisch krank und war mehrmals in Behandlung und Kliniken .Psychopharmaka gehören zu ihrem Alltag. Das Kind liebt ihren Päpü über alles und sehnt sich nach ihm. Doch weder die KESB noch der Psychologe interessiert das alles. Hauptsache Machtdemonstration. Was mit den Kindern wird ist ihnen anscheinend egal. Eine Mutter kann lügen so viel sie will und ein Kind als Druckmittel missbrauchen. Die Dummen sind immer die Väter. Ich frage mich wenn die Kinder kaputt gemacht worden sind, bekommen sie dann auch eine Entschädigung wie die Verdingkinder von früher? Mich erstaunt es nicht das in der heutigen Zeit soviele junge Menschen psychische Probleme haben wenn man sieht,was mit ihnen gemacht wird.Kesb sei Dank.

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  • Profilfoto von Mario Borsellino
    Mario Borsellino, 30.08.2019, 15:46 Uhr

    Diana Wider, Kokes-Generalsekretärin, offenbart ein zutiefst undemokratisches Rechtsverständnis:

    «Eine Busse darf und soll nur dann angedroht werden, wenn man sich von dieser Androhung eine effektive Veränderung im Familiensystem erhofft.»

    Die Kesb darf also laut Wider «mit Bussen drohen», wenn sie sich davon eine «Veränderung im Familiensystem erhofft». Den Gedanken von Wider fortführend darf die Kesb folglich auch mit Kindswegnahmen und Fremdplatzierungen drohen, wenn sie sich davon eine Veränderung im Familiensystem erhofft – was zwangsläufg der Fall sein wird. Für Wider, die als Generalsekretärin der Kokes in oberster Position in Arbeitsgruppen des Bundes, der Kantone oder anderen Organisationen mit Auswirkungen auf den Kindes- und Erwachsenenschutz mitarbeitet, heiligt offensichtlich der Zweck die Mittel. Moralische Legimitation für undemokratisches Handeln ist die Kesb, die auf der Basis von Hoffnung auf Veränderung von Familiensystemen zur Drohung greifen darf und soll. Was Wider im Zitat offenbart, ist eine moralisch verwerfliche, aber keinesfalls aufgeklärte Denkweise.

    Korrekt ist: Die Kesb darf aber weder «mit Bussen drohen» noch zu anderen nötigenden Mitteln greifen. Auch darf die Kesb im Gegenzug auch nicht vor Bussen zurückschrecken, weil sie annimmt, dass dem betreffenden Elternteil eine Strafe egal ist, denn dies Widerspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

    Keine Wunder, regieren so viele Menschen zutiefst verunsichert und skeptisch auf die Macht der Kesb, wenn selbst die Generalsekretärin das Drohen der Kesb öffentlich gutheisst und sich entsprechend von der Zeitung zitieren lässt.

    Ohne Aufklärung lässt sich Verhalten gegenüber den Kindern der Landstrasse nicht überwinden!

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  • Profilfoto von Patrick Senn
    Patrick Senn, 30.08.2019, 15:40 Uhr

    Man muss sich das auf der Zunge vergehen lassen: Es gibt also ein Gerichtsurteil oder zumindest einen Behördenentscheid, aber es wird nicht vollzogen. So die Aussage der KESB-Präsidentin von Zug. Sie stellt sich damit gegen den Rechtsstaat, der in der Schweiz die Basis des gesellschaftlichen Lebens darstellt. Und sie macht sich mutmasslich der Begünstigung schuldig. Das ist einmal die formaljuristische Seite.
    Inhaltlich ist ihr entgegenzuhalten, dass solche Fälle natürlich insbesondere deshalb immer wieder passieren, weil die Mütter (und gemäss Studien sind in 95% solcher Fälle Mütter die Täterinnen) wissen – und von ihren Anwält/innen auch versichert bekommen – das ihnen nichts passiert, wenn sie das Besuchsrecht missachten. Wenn die KESB-Präsidentin dagegen auf den Boden des Rechtsstaats zurückkehren würde und einmal ein Exempel statuierte – es würde sich wohl schnell herumsprechen und die Anzahl der Fälle rasch massiv reduzieren.
    Ich spreche notabene aus eigener Erfahrung. Die viel gepriesene angeordnete Mediation bringt gar nichts – ausser Kosten für den Kindsvater und Aufträge für eine Sozialindustrie, die auf dem Rücken der Kinder ihr Geld verdient.

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    • Profilfoto von Fritz
      Fritz, 31.08.2019, 10:53 Uhr

      Ja das ist so und geht mir auch so warum lassen wir uns das gefallen da die Frau gleiche rechte wollen nein die gehen lieber arbeiten und wollen nicht das es den Kindern bei den Vätern gut geht dann wird bei der KESB Meldung gemacht und dort arbeiten nur Männer hassende Frauen also macht alle Beschwerden beim Obergericht so haben wir eine Chance und zwar gefahren Meldung gegen die KESB das sind wir Väter unseren Kindern schuldig

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  • Profilfoto von Werner Joller
    Werner Joller, 30.08.2019, 11:32 Uhr

    Ich hab nun jetzt sechs Jahre KESB mit meiner nun 12 Jährigen Tochter hinter mir mit den selben Problemen.
    Nichts wird mutterseitig eingehalten und nun das Ergebnis: der Vater wird von Beistand wie der KESB mürbe gemacht bis er aufgibt. So ist nun in meinem Fall die Situation, Väter werden rausgeekelt mit absurden Beschlüssen.
    So ist meine Erfahrung das Problem Vater muss raus. Dies ist das Ziel bei Streitigkeiten. Unverständlich und keine Lösung der Probleme.

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  • Profilfoto von Tufano Sandro
    Tufano Sandro, 30.08.2019, 10:50 Uhr

    Das ist mal wieder das übliche Geschwurbel seitens der KESB. So vergeht die Zeit, ohne dass etwas passiert. Als Vater kannst du nur hilflos zusehen, wie unter staatlicher Duldung dein Kind entfremdet wird.
    Ich habe fast 4 Jahre um das Recht meines Kindes gekämpft auch mit mir Umgang haben zu dürfen und alle Phasen durchlebt.
    Aus Liebe wird Loyalitätskonflikt, dann Entfremdung und am Ende die totale Ablehnung.
    Wer ehrlich am Kindswohl interessiert ist, muss SOFORT handeln.
    Gespräche und Therapien sind reine Alibiübungen, um die Tatenlosigkeit bei Kindsmisshandlung durch Entfremdung zu kaschieren.
    Die KESB spricht gerne vom Kindswohl, macht sich aber durch ihr Verhalten mitschuldig an den Menschenrechtsverletzungen gegen Vater (seltener Mutter) und Kind!
    Wozu hat man Gesetze gemacht, wenn sie dann nicht umgesetzt werden? Sind Väter weniger wert als Mütter?

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  • Profilfoto von DraK.
    DraK., 30.08.2019, 08:18 Uhr

    KESB!
    Ich habe meine ehemalige Partnerin ebenso bei der KESB gemeldet, da Sie vor der Geburt noch, 70km weit weggezogen war.
    Da ich in Zürich wohne und sie in Oftringen, ist eine alternierende Obhut offensichtlich nicht möglich. Ist auch verständlich aber dass man den Wegzug so akzeptiert obwohl man die Absicht klar und deutlich erkennt, ist rücksichtslos.
    Seit der Anzeige habe ich meinen Sohn alle 2 Wochen je 4 Stunden gesehen. Dank sei der Sozialberaterin Vorort die sogar BBT angeordnet hat, mit dem Willen der Mutter natürlich.
    Nachdem das Gericht entschieden hat, dass ich das Kind jetzt doch wöchentlich je 6 Stunden sehen darf (was immer noch ein Witz ist), ging ich tatsächlich davon aus, dass sich die Mutter an die Vereinbarung halten muss.
    Leider tief geschnitten!!
    Die Mutter verweigert somit jeglichen Kontakt, verweigert Alternativtermine, bringt das Kind nicht zum Vater, verbietet den Urlaub usw.
    Man kann das Gericht mit falschen Arbeitstagen täuschen, das ist kein Problem. Somit kann und muss die Mutter das Kind an vermeintlichen Arbeitstagen an denen sie nicht arbeitet, nicht bringen.
    Ihre Eltern haben ebenso starkes Mitspracherecht, deshalb durfte ich mir anhören, was für ein schlimmer Vater und Mann ich sei, da ich diese Frau mit kroatischen Wurzeln nicht heiraten würde. Mensch bin ich froh das nicht gemacht zu haben.
    Vor Gericht ist die arme Mutter das Opfer, weil sie in zwei verschiedenen Schreiben, einmal als verlassene Ex Freundin da steht und einmal als die verlassende Mutter die Hilfe gesucht hat. Nicht mal zwei komplett verschiedene Aussagen, schafft es die KESB zu trennen und aufzudecken.
    Drohungen per Whats App, dass ich schon sehen werde, wann ich das Kind sehe und dass ich Alles zurück bekomme, ignoriert die KESB schlichtweg.
    Da die Kindesmutter an zwei Tagen die Woche arbeitet, denkt man sich, da könnte der Vater doch auf das Kind aufpassen. Falsch gedacht.
    Die Mutter der Kindesmutter hat mehr Recht!
    Wieso das passiert, wieso machen das manche Eltern? Es gibt genug psychologische Studien, welche die Antworten kennen.
    Die Kinder kriegen leider den ganzen Fleck ab und Nein, es braucht nicht immer Zwei für sowas. Es reicht eine zynische von Wut getriebene, rächende Person.
    Es reicht wenn eine Person nicht will.
    500-700 Fälle der Kindesentfremdung jährlich.
    Anstatt die kranken Personen zu therapieren, produziert man lieber noch mehr Kranke.
    Schweiz, 2019 Gleichberechtigung!

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    • Profilfoto von Sandro Tufano
      Sandro Tufano, 30.08.2019, 11:02 Uhr

      Du sprichst mir aus der Seele!

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  • Profilfoto von Genervt...
    Genervt..., 29.08.2019, 23:30 Uhr

    Im Grunde gäbe es viele Möglichkeiten das zu ändern. Es ist Fakt dass mehrheitlich die Väter am kürzeren Hebel sitzen. Selbst wenn ein Gerichtsurteil vorliegt.. eine Durchsetzung ist mit vielen Kosten verbunden und dauert ewig. Und am Schluss ist das Kind (die Kinder), dann auch noch entfremdet. Es bräuchte klare Gesetzesregelungen. Egal ob Mann oder Frau, wer die Kinder entzieht sollte mit Obhuts- bzw. Sorgerechtsentzug bestraft werden. Zudem sollte der Kindesunterhalt bis zum Kontakt/Umgangsrecht einbehalten werden dürfen.

    Wir reden in allen Punkten von Diskriminierung, von Gleichberechtigung, etc. Wenn es aber um Väter geht, passiert gar nichts. Für mich ist das ganze mehr Schein als Sein. Solange Väter nicht fie gleichen Rechte erhalten wie Mütter, muss mir keiner mit Gleichberechtigung kommen…

    Auf die Finger klopfen reicht nicht immer, manchmal muss man eben härter vorgehen, schliesslich handelt es sich hier nicht um eine Ware, sondern um Kinder – und die Eltern sind erwachsen, also sollen sie such die Folgen daraus tragen…

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  • Profilfoto von Zahlvater
    Zahlvater, 29.08.2019, 19:18 Uhr

    Langjährige Erfahrung als betroffener Vater mit KESB und Gerichten.
    Egal ob Mann kooperiert oder nicht, Mann geht unter.
    KESB ist ein zahnloses Monster, welches Geld verschlingt und vermutlich in vielen Fällen versagt.
    Nach drei Jahren Hin und her mit KESB und Gerichten, konnte ich nun neuerdings schon ca 10 Besuchstage durchführen.
    Leider ist das Kind nun schon derart entfremdet und dem Alter soweit fortgeschritten, dass es den Vater nicht mehr besuchen müsste.
    KESB erbringt Glanzleistungen und produziert Zahlväter und das mit monatlich tausenden Franken Kosten.
    Mein Wunsch wäre, dass Meditationen, Androhungen, Sozialarbeit, Bussen etc für Mütter zur Tagesordnung gehören würde.
    Umsetzung von gemeinsamer Sorge und Obhut sollte endlich Standard sein und durchgesetzt werden!

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  • Profilfoto von Marcel Enzler
    Marcel Enzler, 29.08.2019, 16:43 Uhr

    Die Vollstreckung des Besuchsrechts ist keinesfalls für Kinder traumatisierend. Das ist ein falscher Irrglaube. Richtig ausgeführt (https://www.kisos.ch/vollstreckung.php), fördert es das Besuchsrecht resp. das Kindeswohl. Viele Kinder, die durch fehlende Massnahmen entfremdet werden, haben ein lebenlanges Trauma vorsich. Inzwischen beziehen solche Kinder in der Schweiz IV und die Fälle sind zunehmend.
    Ein Busse hat nichts mit Hoffnung auf Besserung zu tun. Vielmehr handelt es sich hier um eine Sanktion, um weitere Schäden an Kinder zu vermeiden.
    Viele Kinder leiden in der Schweiz unter Loyalitätskonflikt. Leider sieht die KESB dazu immer beide Elternteile als «schuldig». Grund: weil ein Elternteil besuchsrechtigt ist. Entsprechend werden auch keine dezidierten Massnahmen angeordnet, um Schäden bei Kindern zu vermeiden.

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  • Profilfoto von M.F.
    M.F., 29.08.2019, 12:10 Uhr

    Bussen und Strafen sollen und haben im Strafrecht auch ein erzieherisches Element. Eltern, die das Besuchsrecht eines anderen Elternteils sabotieren / erhindern sind adäquat strafrechtlich zu sanktionieren. Habe über 40 Jahre im und mit dem StGB gesrbeitet und erfahren können, dass im Einzelfall schmerzhafte Bussen und/oder Haft ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Mit einer sozi. Kuscheljustiz (in den meisten Fällen) werden dadurch die Männer – Väter benachteiligt!

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  • Profilfoto von Christoph Knecht
    Christoph Knecht, 29.08.2019, 07:10 Uhr

    Aber ja doch. Machtlose Schutzbehörde und hilflose Helfer. Und die 60’000 Verdingkinder sind auch von alleine platziert worden. Super Job macht ihr da. Und gewisse Journalisten spielen auch noch toll mit bei diesem Trauerspiel. Weil einfach nie die richtigen Fragen gestellt werden nach der Qualität sozialer Leistungen. Stattdessen erhalten die hochbezahlten und betriebsblinden Tubelibeamten dauernd ein Sprachrohr für ihr kolossales Versagen.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 29.08.2019, 09:07 Uhr

      Um bei den Fakten zu bleiben: Die Kesb hat ihre Arbeit erst 2013 aufgenommen und hat mit der Platzierung von Verdingkindern nichts zu tun. Es stimmt allerdings, dass es schwierig ist, sich als unabhängige Journalistin ein Bild von der Qualität der Entscheide zu machen, welche die Kesb trifft. Und zwar weil diese aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich gemacht werden, was ich nachvollziehbar finde. zentralplus hat sich dem Thema in den letzten drei Monaten gewidmet und über verschiedene Fälle geschrieben, die ans Kantonsgericht weitergezogen wurden. Auf diese Weise wollten wir unseren Lesern einen Einblick geben, wie die Kesb arbeitet und mit welchen Fällen sie sich beschäftigt. Nicht immer wurden die Entscheide der Kesb gestützt, teilweise wurden diese hart kritisiert. Der Vorwurf als Sprachrohr der Kesb zu dienen finde ich daher nicht fair.

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  • Profilfoto von Christoph Knecht
    Christoph Knecht, 29.08.2019, 07:06 Uhr

    Der Artikel 220 StGB wär eindeutig beim Entziehen von Minderjährigen. Aber die konzeptlose und inkompetente Helferindustrie – komplett neben jeglichen gesetzlichen Vorgaben des KESR – eiert lieber ein bisschen herum und bewirtschaftet das Problem, statt es zu lösen.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 29.08.2019, 08:57 Uhr

      Es stimmt, in Art. 220 StGB wird die Entziehung Minderjähriger mit Strafe bedroht. Die Kesb ist aber keine Strafverfolgungsbehörde und kann daher auch niemanden strafrechtlich verurteilen.

      Als Gerichtsberichterstatterin habe ich es zweimal erlebt, dass ein Mann seine Ex-Frau verklagt hat, weil sie das Besuchsrecht nicht eingehalten hat. Im ersten Fall hatten sich die Kinder nach einem Streit mit dem Vater geweigert, diesen zu besuchen. Der Mann fand, seine Ex entziehe ihm seine Kinder, wenn sie diese nicht dazu anhalte, zu ihm zu kommen. Nach einem (!) verpatzten Besuchswochenende zeigte er seine Ex an. Das Gericht sprach die Frau frei. Wenn das Besuchsrecht einmal nicht eingehalten werde, sei der Tatbestand damit noch nicht erfüllt.

      Anders endete der zweite Fall. Da kamen drei begleitete Treffen zwischen dem Vater und den Kindern nicht zustande. In der Familie war es früher zu häuslicher Gewalt gekommen. Nach der Trennung herrschte so lange Funkstille, dass die (noch sehr kleinen Kinder) ihren Vater gar nicht kannten. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Mutter trotz allem die Pflicht gehabt hätte, die Kinder zu den Besuchen zu bringen. Der Richter verhängte eine Busse von 400 Franken, zudem musste sie Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen.

      Es gibt also durchaus die Möglichkeit, jemanden strafrechtlich zu belangen, der die Besuchsrechte nicht einhält. Dann läuft das Verfahren aber über die Staatsanwaltschaft und nicht über die Kesb.

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  • Profilfoto von HR
    HR, 28.08.2019, 08:32 Uhr

    Das ist ja mal wieder typisch, wäre es umgekehrt dann würde die Kesb schon lange einschreiten und mittels Polizei das Kind beim Vater abholen lassen, aber es zeigt einmal mehr wie die KESB funktioniert, denn der Name Kesb sollte geändert werden. Es hat nämlich nichts mit Erwachsenen zu tun, sondern nur mit Frauen. Also ändert doch den Namen mal auf Kinder und Frauen Schutzbehörde. Ich habe dies selber erfahren dürfen und musste meine Rechte über das Kantonsgericht einfordern mit dem Ende dass ich alles gewonnen habe und die super ausgebildeten Langzeitarbeitlosen welche mittels einer Schulung zu KESB Mitarbeiter werden, ihren Job verloren. Alle Sprechen von Gleichberechtigung aber hier zeigt es sich dass Frauen bei einer Trennung mehr Rechte haben als Männer. Deshalb an alle Männer, kämpft um eure Kinder, und geht gerichtlich gegen die KESB Mitarbeiter vor

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    • Profilfoto von Gabriela Chiappini
      Gabriela Chiappini, 29.08.2019, 08:02 Uhr

      Getrennte Väter und Mütter können dasselbe Unrecht erleben, wenn es um den Kampf um das Besuchsrecht der Kinder geht.Aus persönlicher Erfahrung
      weiss ich wie es ist, als berufstätige und inzwischen getrennt lebende Mutter dem Kind aus dem Fenster aus zuzuwinken und beim Fussballplatz zu stehen, um endlich wieder einmal seinen Sohn zusehen.
      Die KESB will einmal abwarten, weil alles ja Zeit brauche.
      Mir wurde mitgeteilt, dass die KESB nicht die Möglichkeit habe, das Kind polizeilich abzuholen und zu mir zu bringen.
      Entfremdungstaktiken werden nicht nur von Frauen angewandt sondern genauso auch von Männern.

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  • Profilfoto von Helen Meier
    Helen Meier, 28.08.2019, 08:22 Uhr

    Ganz klar, in solchen Fällen möchte man der Kesb Recht geben. Die Kesb greifen aber auch ein, wenn ein getrennt lebendes Paar in Guten auseinandergegangen ist, und weit davon entfernt ist, einen Streit auf Kosten des Kindes zu führen.
    Denn zum Kesb-Eingriff kann auch das widerspenstige Verhalten einer 14-jährigen Schülerin führen. Nach dem Motto «wenn die so oft gegen die Schulregeln verstösst, muss im Elternhaus etwas faul sein».
    Von Pubertät noch nie etwas gehört.

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