Zuger Polizei stellt Verfehlungen fest

Wenn der Uber-Fahrer seine Ruhezeit nicht einhält, ist das nicht Ubers Problem

Uber ist in Luzern und Zug verfügbar – und steht immer wieder in der Kritik. (Bild: ber)

Die Behörden in Luzern und Zug haben ihr Augenmerk auf Uber-Fahrer gerichtet. Die Kontrollen belegen: Dies ist bitter nötig.

Sie heissen Markus, Philipp oder Jamal und fahren Toyota, Dacia oder Peugeot. Seit knapp einem Monat kann man sich via Uber von ihnen in Luzern umherchauffieren lassen. Das Unternehmen machte zeitgleich publik, das Angebot in Zug auszubauen.

Damit scheint man auch die Gesetzeshüter auf den Plan gerufen zu haben. Diesen Montag hat die Zuger Polizei eine Meldung zu neun kontrollierten Uber-Fahrern verschickt. Das Ergebnis ist schockierend: Nur jeder dritte kontrollierte Uber-Fahrer hält sich ans Gesetz. Die Verfehlungen betreffen die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (zentralplus berichtete). So muss etwa spätestens nach sechs Stunden Fahrzeit eine Pause eingelegt werden.

Nebst Einhaltung dieser Regel müssen die Fahrer weitere Voraussetzungen erfüllen. «Uber-Fahrer müssen in ihren Autos einen Fahrtenschreiber angebracht haben», erklärt Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Polizei auf Anfrage. «Weiter muss im Fahrausweis vermerkt sein, dass gewerbliche Personentransporte gemacht werden.»

Uber sieht sich als reine Vermittlungsplattform

Von Uber ist zu erfahren, dass sämtliche Fahrer diese Voraussetzungen erfüllen. Die Plattform arbeitet in der Schweiz mit selbstständigen Fahrern zusammen, was immer wieder für Kritik sorgt (zentralplus berichtete).

Zum konkreten Fall will man sich nicht äussern. Mitverantwortlich für die Fehlbaren fühlt man sich jedoch nicht. Uber diene lediglich als Vermittlungsplattform und sei daher nicht dazu ermächtigt oder physisch in der Lage, die Fahrer auf die Einhaltung ihrer individuellen Lenkzeiten zu kontrollieren, heisst es.

Polizei wendet keine faulen Tricks an

Uber erfährt nicht zwangsläufig von den rechtlichen Problemen seiner Fahrer. Falls aber doch, nimmt das Unternehmen mit den betreffenden Fahrern Kontakt auf und ergreift Massnahmen, die bis hin zur Sperrung des Kontos reichen können. Uber verfügt zudem über ein eigenes Team für die Bearbeitung polizeilicher Anfragen an das Unternehmen.

«Die Luzerner Polizei führt keine separaten Statistiken zu einzelnen Unternehmen.»

Urs Wigger, Mediensprecher Luzerner Polizei

Die Fehlbaren gingen der Zuger Polizei übrigens bei normalen Polizeikontrollen ins Netz, erklärt Aklin. Spezielle Jagd auf Uber-Fahrer, etwa indem die Polizei einfach via Uber eine Fahrt bucht, mache man nicht.

Auch die Luzerner Polizei führt Kontrollen bei den normalen Patrouillentätigkeit durch. «Übertretungen werden bei uns als Widerhandlung gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung festgehalten», erklärt Sprecher Urs Wigger. Wie viele Uber-Fahrer dadurch ermittelt wurden, ist nicht bekannt. «Die Luzerner Polizei führt keine separaten Statistiken zu einzelnen Unternehmen», so Wigger. Ihm sei jedoch bekannt, dass auch schon Uber-Fahrer kontrolliert und entsprechend verzeigt worden seien.

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