Urkundenfälschung im Amt – zwei Fälle aus Zug

Wenn der Notar eine Unterschrift beglaubigt, die gar nicht da ist

Wer eine Unterschrift bezeugt, sollte auch sicherstellen, dass wirklich eine da ist. (Bild: Pixabay)

Der Job eines Notars ist es, die Angaben in offiziellen Dokumenten zu bestätigen. Hinter den Kulissen kommt es dabei aber hin und wieder zu Pannen, wie zwei Fälle aus dem Kanton Zug zeigen. Fliegt das dann auf, wird es ganz schön teuer.

Wenn eine Journalistin etwas Falsches schreibt, dauert es meist nur ein paar Minuten, bis sie von einem aufmerksamen Leser darauf hingewiesen wird. Obwohl die Texte gegengelesen, redigiert und korrigiert werden: Manchmal schleicht sich dennoch noch ein Vertipper ein – so ärgerlich das ist.

Noch höher als im Journalismus sind die Sicherheitsvorkehrungen, wenn es um offizielle Dokumente geht – etwa um die Statuten einer Firma. Dann nämlich werden die Papiere extra in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet, der die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift bestätigt.

Und doch kommt es auch dann zu Fehlern, wie zwei Fälle aus dem Kanton Zug zeigen. Nur ist es in diesen Fällen nicht mit einer raschen Korrektur getan – sondern es endet mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Drei Phantome gründen eine Firma

Wie teuer es werden kann, wenn es schnell gehen muss, hat kürzlich ein Rechtsanwalt und Notar erfahren, der seine Kanzlei in der Stadt Zug hat. Am 29. Januar 2020 bestätigte er die Echtheit einer Unterschrift auf einer Anmeldung für das Handelsregisteramts Zug – obschon das Dokument gar keine Unterschrift der Gesuchstellers aufwies.  Knapp einen Monat später geschah genau dasselbe. Und Anfang Mai wurde erneut die Unterschrift auf einer Anmeldung des Handelsregisteramts bestätigt, die gar nicht existierte.

Nun schaltete sich die Staatsanwaltschaft Zug ein und ermittelte, was hinter den Phantomunterschriften steckte. Dabei zeigte sich: Der Notar hatte unsauber gearbeitet. Zwar waren die Personen, deren Unterschriften er jeweils beglaubigte, bei wer Beurkundung effektiv in seinem Büro. Reihum unterzeichneten jeweils er und die Anwesenden sämtliche Dokumente, wobei er auch seinen Stempel anbrachte. Nur: Da jeweils mehrere Dutzend Seiten auf dem Tisch lagen, gingen in den erwähnten Fällen die Unterschriften der Anmelder vergessen.

Eine notarielle Beglaubigung darf aber «unter keinen Umständen früher als die zu beglaubigende Unterschrift geleistet werden», schreibt die Staatsanwaltschaft in einem rechtskräftigen Strafbefehl. Diese zwingende zeitliche Abfolge habe der Notar nicht eingehalten – weshalb er sich der fahrlässigen Urkundenfälschung im Amt schuldig gemacht habe.

Der Notar hat seine Praxis nun geändert und geht bei der Beurkundung «gewissenhafter vor», wie die Staatsanwaltschaft weiterschreibt. Dies ändert aber nichts an der Strafbarkeit: Der Notar muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen.

Die Statutenänderung wird zurückdatiert

Etwas komplexer war der Fehler, den eine Gemeindenotarin begangen hat, die ebenfalls kürzlich verurteilt wurde. In diesem Fall ging es um die Beglaubigung einer Statutenänderung einer Anwaltsfirma. Diese mussten nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts angepasst werden, weil fortan nur noch im schweizerischen Berufsregister eingetragene Anwälte an einer «Anwalts-AG» beteiligt sein durften.

Die besagte Firma passte ihre Statuten an einer Generalversammlung an. Kurz darauf wurde sie von der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zug aber zurückgepfiffen. Diese entschied, dass die Statuten nicht den neuen Anforderungen entsprächen. Was also tun?

Der Verwaltungsrat nahm die nötigen Statutenänderungen vor – und kam mit der Notarin überein, dass die Beurkundung diesmal der Einfachheit halber ohne erneute Generalversammlung durchgeführt wird. Letztlich erstellte die Notarin damit aber eine Urkunde mit unwahrem Inhalt – weil das Dokument kurzerhand auf das Datum der damaligen Generalversammlung rückdatiert wurde.

Damit hat sich auch die Notarin der der fahrlässigen Urkundenfälschung schuldig gemacht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Frau «fälschlicherweise davon überzeugt», die Statutenänderungen als blosse redaktionelle Änderungen beurkunden zu dürfen. Sie habe also nicht wissentlich und willentlich gehandelt – weshalb eine Busse von 500 Franken als Bestrafung ausreiche.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 02.02.2021, 21:45 Uhr

    Fahrlässiges Handeln? Welch schmucke Beschreibung für das betrügerische Handeln von rechtskundigen Personen! Da kann der ertappte Taschendieb auch auf viel Verständnis hoffen, denn im Getümmel des Kaufhauses hat er schlicht und einfach Mein und Dein verwechselt.

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 02.02.2021, 11:07 Uhr

    Recht so. Wenn die Notare fürs Dabeisitzen und Stempeln so horrende Gebühren verlangen, sollen sie gefälligst sauber arbeiten.

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