Halbe Million Schaden für Luzern

Wenn der Betreibungsbeamte seine Opfer beklaut

Ein wesentlicher Teil der Pfandeinnahmen des Luzerner Betreibungsbeamten flossen weiter ins Casino. (Bild: Fotolia)

Rund 650’000 Franken steckte ein Luzerner Betreibungsbeamter in die eigene Tasche. Das Geld verspielte er im Casino. Der Kanton Luzern musste das Betreibungsamt mit über einer halben Million Franken vor der Pleite retten. Einer Pfändung ist der Mann aber entgangen.

Der Fall weist alle Ingredienzen eines echten Krimis auf. Nur spielte er sich tatsächlich so ab. Der gelernte KV-Angestellte war erst als Pfändungsbeamter, ab 2003 als gewählter Betreibungsbeamter im Kanton Luzern tätig. Für den Betreibungskreis Buchrain-Inwil führte er jährlich bis zu 1’500 Betreibungsverfahren durch. Wie im Kanton Luzern üblich, erfolgte dies im Sportel-System. Dabei kann er die Gebühren für von ihm ausgestellte Zahlungsbefehle behalten. Zusätzlich erhielt er je Betreibung 34 Franken von den Gemeinden, aber keinen festen Lohn. Er ist sozusagen selbständiger Unternehmer im Dienste des Staates.

Schon im ersten Amtsjahr zuviel bezogen

Laut Anklageschrift nahm er sich allerdings etwas gar viele Rechte raus. Zur Abwicklung der Zahlungen führte er ein eigenes Konto, von dem er schon in seinem ersten Dienstjahr mehr bezog, als ihm zugestanden hätte. Dabei machte sich der Beamte zunutze, dass ein Betreibungsamt jederzeit über flüssige Mittel erhaltener, aber noch nicht verteilter Zahlungen verfügt. Der betroffene Betreibungskreis nimmt aus Lohnpfändungen monatlich gegen 50’000 Franken ein. So konnte er regelmässig mehr Gelder beziehen, ohne dass dies aufgefallen wäre.

Die Veruntreuungen erfolgten dabei auf ganz unterschiedliche Arten. Entweder er verbuchte Barauszahlungen mit einem zu hohen Betrag, oder er verbuchte nicht die ganze Zahlung eines Schuldners. Zusammen kam dies in weit über 100 Fällen vor. Aber auch vor verstorbenen oder weggezogenen Schuldnern machte er nicht Halt und buchte deren Guthaben zu seinen Gunsten aus. Mindestens 19 Mal stellte er ausserdem falsche Verlustscheine aus.

Tendenziell wählte er dabei Schuldner aus, die bereits mehrfach betrieben wurden, was die Abrechnungen erschwert. Bei den Gläubigern wiederum suchte er sich Firmen oder Steuerämter aus, da von diesen weniger kritische Rückfragen zu erwarten sind.

Bis heute nicht alle Geschädigten ermittelt

Zwischen 2003 und 2011 wirtschaftete er in die eigene Tasche. Geschädigt wurde aber nicht nur der Kantons Luzern, der die Liquidität des Betreibungsamtes mit 550’000 Franken sicherstellen musste. Auch Gläubigern wurde in dieser Zeit zu wenig ausbezahlt. Der genaue Anspruch ist jedoch bis heute unbekannt, da die Geschädigten im Zuge des Strafverfahrens nicht ermittelt werden konnten.

Das Geld verspielte der Betreibungsbeamte zum grossen Teil im Casino. Erst im Jahr 2011 liess er sich auf eigenen Wunsch vom Casino Luzern sperren. Doch auch danach bezog er noch einmal 17’500 Franken, die er in den Casinos von Bregenz und Campione verspielte. Damit war offenbar die Hoffnung verbunden, mit dem grossen Gewinn die Unterdeckung auf dem Konto ausgleichen zu können. Dies nicht zum ersten Mal. Schon ab 2007 zahlte er aus seiner eigenen Altersvorsorge und aus einem Privatkredit Gelder ein, auch seine Frau beteiligte sich an der Rückzahlung. So kamen zwar über 200’000 Franken zusammen, die Unterdeckung betrug acht Jahre nach dem Amtsantritt aber rund 650’000 Franken.

Schärfere Kontrollen führten zur Anzeige

Aufgrund einer Änderung des Finanzkontrollgesetzes stand erstmals eine Rechnungsprüfung an. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden von der Aufsichtsbehörde lediglich Stichproben genommen. Da dem Beamten bewusst war, dass er den Fehlbetrag nicht mehr ausgleichen konnte, zeigte er sich selbst an. Seiner eigenen Pfändung konnte er durch ein Abkommen entgehen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten leistet er dem Kanton Schadensrückzahlungen.

Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Antrag für mehrfache Veruntreuung und Urkundenfälschung im Amt eine Strafe von zwei Jahren. Da der Täter unter einer pathologischen Spielsucht leide, soll der Strafvollzug bedingt erfolgen und die vom Täter begonnene psychotherapeutische Behandlung fortgesetzt werden. Nach seinem Rücktritt wenige Tage nach der Selbstanzeige fand der Familienvater nie mehr eine ähnliche Stelle und ist heute im Unternehmen eines Bekannten als Raumpfleger tätig.

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