Renovation in der Neustadt sorgt für Ärger

Wenn das Wohnen zur Tortur wird

Von aussen erscheint sie in neuem Glanz: Die Dornacherstrasse 14 im momentanen Zustand (Mitte). (Bild: cha)

Die Mieter an der Dornacherstrasse 14 in Luzern haben genug. Seit nun zwei Jahren wird am renovationsbedürftigen Haus rumgebastelt, gebohrt und geflickt. Mietzinsreduktionen müssen erkämpft und fragwürdige Zustände erduldet werden. Besonders das Verhalten der Verwaltung stösst den Mietern sauer auf. Doch das ist nur ein Teil der Leidensgeschichte.

Eine eingestürzte Mauer im Maihof und überrissener Aufschlag der Mietzinsen in Liestal: Die ImmoDienste Hunkeler GmbH aus Luzern hat bereits in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt (siehe Box). Und ein neuer Streitfall ist bereits im Gange.

Konkret geht es um die Liegenschaft an der Dornacherstrasse 14 in der Stadt Luzern. Insgesamt fünf Mietparteien sind momentan im Gebäude in der Neustadt untergebracht. Doch eigentlich müsste das Haus leer stehen. Denn nachdem das Gebäude einer Aussenrenovation unterzogen wurde, sollte auch das Innenleben aufgefrischt werden.

Alte Mieter durch neue ersetzt

So steht es jedenfalls in einem Notmietvertrag einer ehemaligen Mieterin, der zentral+ vorliegt. Sie musste, wie auch weitere Mieter, die befristet untergebracht wurden, die Wohnung im Sommer 2014 räumen. Im Vertrag ist vermerkt, dass das Gebäude einer Totalrenovation unterzogen werde und daher die Wohnung nicht mehr bewohnbar sei.

Doch von Bauarbeitern keine Spur. Noch immer zahlen die Bewohner fleissig Miete für das renovationsbedürftige Gebäude. Jene, die in einem befristeten Mietverhältnis mit der Verwaltung standen, wurden durch neue Bewohner ersetzt.

Fenster in Küche nicht schliessbar

Eine solche «Not-Mieterin», die namentlich nicht erwähnt werden möchte, weil die Rückzahlung ihres Mietzinsdepots noch immer aussteht, erzählt: «Ich bin im Sommer 2013 in der Dornacherstrasse 14 eingezogen. Zu Beginn war es nicht möglich, ein Fenster in der Küche vollständig zu schliessen.» Schliesslich wurden zwar im Januar – einen Monat später als angekündigt – neue Fenster verbaut. «Während den kalten Monaten wurde es so richtig unangenehm in der Wohnung. Obwohl wir die Heizungen voll aufgedreht hatten, waren es teilweise nur 17 bis 18 Grad.»

Nico Hunkeler der ImmoDienste Hunkeler GmbH dementiert: «Es ist unrichtig, dass die Fenster nicht geschlossen werden konnten.» Es habe zwar Einschränkungen in der Dichtigkeit der Fenster gegeben. «Diese wurden jedoch durch unsere Handwerker nach Möglichkeiten behoben.»

«Trotz voll aufgedrehter Heizungen waren es teilweise 17 bis 18 Grad in der Wohnung»

Ehemalige Mieterin

Desweiteren kritisiert sie, dass sie zwei Monate lang mit einem undichten Boiler leben musste. «Morgens, mittags und abends musste ich je fünf Liter Wasser ableeren, das in einen Kübel tropfte.» Zuletzt sei ihr unklar gewesen, wie es mit dem Gebäude nun wirklich weitergeht. «Ich musste alle farbigen Wände wieder so bemalen, wie ich die Wohnung übernommen hatte. Dies, obwohl es ganz klar hiess, dass nach Ende des befristeten Mietverhältnisses das Gebäude einer Totalrenovation unterzogen werde.» Sie sei froh, nicht mehr dort zu wohnen. Viele kleinere Vorfälle hätten schon stark an den Nerven gezerrt.

Auch Mieter, die in einem üblichen Mietverhältnis mit der Verwaltung stehen und daher noch in der Dornacherstrasse leben, stossen an ihre Grenzen. So etwa Barbara Gerhardt, die seit fünf Jahren im obersten Stock des Hauses wohnt.

Gerhardt erklärt, dass der Startschuss für «das langwierige und mühsame Prozedere» im August 2012 gefallen sei. «Wir Mieter erhielten einen Brief, der uns aufforderte, unser Kellerabteil zu räumen.» Der Grund: «Die Liegenschaft Dornacherstrasse 14 hätte sich einseitig um mehr als 20 Zentimeter abgesenkt», erklärt Nico Hunkeler von der ImmoDienste Hunkeler GmbH. In der Folge seien umfangreiche Pfählungsarbeiten vorgenommen worden, um schliesslich die Gebäudehülle renovieren zu können.

Luzern kein Einzelfall

Die in Luzern domizilierte ImmoDienste Hunkeler GmbH machte bereits im März 2010 Schlagzeilen. Grund dafür war eine eingestürzte Mauer in einem Wohnaus im Maihof. Die Mieter warfen der Verwaltung vor, dass diese untätig geblieben sei, bis schliesslich die Mauer einstürzte. Denn mehrmals hätten sie Hunkelers brieflich über die rissige und instabile Mauer informiert – erfolglos.

In Liestal an der Heidenlochstrasse machte das Unternehmen mit einer überrissenen Mietzinserhöhung auf sich aufmerksam. Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt, die das auswechseln der Küche, der Bäder und der Leitungen umfasste. Im Dezember 2012, als die Bauarbeiten noch lange nicht abgeschlossen waren, forderte die Verwaltung eine Mietzinserhöhung und stellte eine niedrige Entschädigung für die Beeinträchtigungen in Aussicht. Insgesamt 22 Mietparteien wehrten sich. Etwa der Hälfte wurde gar ein tieferer Mietzins als vor dem Umbau zugesprochen. Den Betroffenen will die Vermieterin höchstens einmalig 850 Franken zahlen. Die Betroffenen fordern mindestens zwei Nettomieten und sind mit der Forderung an das zuständige Bezirksgericht gelangt.

Kellersanierung: Halbes Jahr verspätet

«Die Stützen im Keller sind dann auch eingebaut worden. Jedoch liessen sich die Verantwortlichen mindestens ein halbes Jahr Zeit – von der Räumungsaufforderung bis zum Beginn der Kellersanierung», bemängelt Gerhardt. Zusätzlicher Platz für die im Keller untergebrachten Gegenstände sei nicht zur Verfügung gestellt worden. «Ich musste kurzfristig meine Sachen in meiner Wohnung unterbringen.» Hunkeler verteidigt sich: «Dass die technische, wie auch die operative Ausführung nicht innert Tagen über die Bühne gehen kann, liegt auf der Hand.»

Ab September 2013 schliesslich hüllte ein Baugerüst das Gebäude ein. «Die Aussenrenovation war geprägt von starken Lärmimmissionen. Da ich während der Woche zu Hause bin und nur wochenends arbeite, flüchtete ich regelrecht vor dem Lärm», so Barbara Gerhardt. Zeitweise habe sie bei ihren Eltern gewohnt. «Während der Woche habe ich mit dem Laptop unter dem Arm auch mal Zuflucht in einer ‹Beiz› gesucht.»

Kampf um Mietzinsreduktion

Schliesslich wurde es ihr zu viel. Mehrmals hätte sie den Kontakt zur Verwaltung gesucht – sowohl per Mail als auch schriftlich. «Es ist nicht gerechtfertigt, bei diesen Umständen denselben Mietzins, wie vor den Bauarbeiten, zu verlangen.» Vorerst sei Gerhardt jedoch auf taube Ohren gestossen. «Die Reaktionen haben immer lange auf sich warten lassen. Meist dauerte es einige Wochen, bis ich eine Antwort erhielt.» Erst die Androhung der Schlichtungsbehörde habe etwas bewirkt. Auch der Gang zum Mieterverband wurde unvermeidlich, habe jedoch zum Erfolg geführt. «Ich habe endlich eine Mietzinsreduktion von zehn Prozent zugesprochen bekommen.»

Den Vorwurf, dass die Verwaltung ihre Mietparteien schlicht ignorierte, weist Hunkeler zurück. «Das ist unrichtig und absolut nicht gerechtfertigt. Wir – und alle unsere langjährigen Handwerker, stehen und standen in regelmässigem Kontakt mit denjenigen Mietern, die in einem üblichen Mietverhältnis sind.»

Ebenfalls «sehr anstrengend» seien die kurzfristigen Ansagen für handwerkliche Arbeiten gewesen. «Von Zeit zu Zeit hing wieder ein Zettel an der Haustüre, der Arbeiten wie den Austausch der Fenster, den Einbau eines neuen Kochherds oder einer neuen Gegensprechanlage anpries.» Sie habe dann zu unmöglichen Zeiten während der Woche zu Hause sein müssen. Einerseits um die Handwerker in die Wohnung zu lassen, aber auch um hie und da wieder Sachen beiseite zu räumen, um diese vor Staub zu schützen.

Die bisherige Mietzeit sei sinnbildlich für eine sehr schlechte Kommunikation gewesen. Barbara Gerhardt erklärt: «Das Schlimmste war die Kommunikation. Ausserdem waren die ganzen Arbeiten geprägt von mangelhafter Organisation von Seiten der Verwaltung.» Auf die Frage, ob sie denn wisse, wer ihr Hauswart sei, antwortet Gerhardt: «Gibt es denn einen?»

«Das Schlimmste war die Kommunikation»

Barbara Gerhardt, Mieterin

Mit den Vorwürfen konfrontiert erklärt Beat Wicki, Geschäftsführer des Luzerner Mieterverbands: «Es muss ein Anliegen der Verwaltung sein, dass der Mieterfrieden gewährleistet ist. Dies erreicht sie mit guter Kommunikation zwischen Hauseigentümer und Mieter.» Es werde dem Auftrag einer professionellen Verwaltung nicht gerecht, wenn diese die Anliegen der Mieter einfach im Sand verlaufen lasse. «Klar gibt es Gründe, weshalb eine Verwaltung nicht immer sofort auf ein Anliegen eines Mieters eingehen kann. Dies muss aber so den Mietern kommuniziert werden», so Wicki.

«Verwaltungen senken oftmals Miete erst auf Druck»

Zu den diversen Arbeiten, die ein unannehmliches Mass erreicht haben, sagt Beat Wicki: «Ein Keller, der nicht benutzt werden kann, oder ein unschliessbares Fenster führen – falls nicht in angemessener Frist behoben – zu einer Mietzinsreduktion.» Dieser Mietzinsausfall könne in den Baukosten mitkalkuliert werden. «Eigentlich steht die Verwaltung in der Pflicht, von sich aus eine Mietzinsreduktion zu gewähren», so Wicki, «doch leider geben viele Verwaltungen die Senkung erst auf Druck der Mieter an diese weiter.»

«Die Verwaltung steht eigentlich in der Pflicht, von sich aus eine Mietzinsreduktion zu gewähren»

Beat Wicki, Geschäftsführer des Luzerner Mieterverbands

Ein vorläufiges Ende scheint die Renovation nicht zu nehmen. So jedenfalls Gerhardts Vorwurf. «Es ist einfach nur ermüdend, weil ich nicht weiss, wann das Ganze fertig ist.» Eine mit Rissen in den Wänden übersäte Wohnung könne wohl kaum als «totalrenoviert» deklariert werden. Immerhin eines habe die Verwaltung von sich aus kommuniziert: Nach Abschluss der Arbeiten – wann auch immer dies sein möge – werde der Mietzins erhöht. «Da bin ich mal gespannt, um wie viel dieser steigen wird», so Gerhardt.

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