Luzerner Baufirma um Millionen betrogen

Wenn 50’000 Franken Monatslohn zu wenig sind

Der ehemalige Anliker-Direktor war auch für die Baustelle auf der Allmend verantwortlich. (Bild: Emanuel Ammon / AURA)

Ein Direktor der Luzerner Baufirma Anliker hat seinen Arbeitgeber um sieben Millionen Franken betrogen. Damit besserte er sich seinen sonst schon fürstlichen Monatslohn von über 50’000 Franken auf und leistete sich unter anderem eine Jacht und Luxuswohnungen. Nun jedoch wird seine Wohnsituation etwas eingeschränkt.

Ein Leben im Luxus: Diesen Traum machte sich ein heute 60-Jähriger wahr. Liegenschaften in Kriens, Spiez, Wengen und im Tessin, die Kinder auf einer Zuger Privatschule, Autos wie Ferrari, Porsche, Mercedes, ein Privatchauffeur und Motorboote in Beckenried, Spiez und Locarno: Der Direktor genoss sein Leben in vollen Zügen.

Doch obwohl er auf ein Jahreseinkommen von netto über 700’000 Franken kam, und seine Frau ebenfalls bis zu 190’000 Franken beisteuerte, war dies offenbar immer noch zu wenig. Zwischen 2005 und 2012 ertrog er sich von seinem Arbeitgeber zusätzliche sieben Millionen Franken. Die Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht fand im Oktober letzten Jahres statt (zentral+ berichtete), nun liegt das schriftliche Urteil vor.

Fiktive Rechnungen für sieben Millionen Franken

Bei der Bauunternehmung Anliker AG in Emmen war er seit 1996 als Abteilungsleiter Hochbau angestellt, 1999 wurde er zum Direktor befördert. In dieser Funktion war er befugt, Rechnungen in beliebiger Höhe zu visieren und zur Auszahlung weiterzuleiten.

Davon machte er ab dem Jahr 2005 regen Gebrauch. Zusammen mit seiner Frau gründete er in Kriens eine Kollektivgesellschaft, die Unterlagsböden herstellte. Tatsächlich aktiv war das Unternehmen aber nur wenige Monate, da sein Arbeitgeber keine Nebenbeschäftigung von seinem Direktor duldete. Bis zu diesem Zeitpunkt führte er mit drei bis fünf Angestellten für verschiedene Auftragnehmer Arbeiten aus, unter anderem auch für seinen Hauptarbeitgeber.

Zum selben Zeitpunkt nahm er seine kriminellen Handlungen auf, die ihm während der nächsten sechseinhalb Jahre ein äusserst lukratives Zusatzeinkommen bescheren sollten. Im Namen des inzwischen eingestellten Unternehmens stellte er der Anliker AG insgesamt 35 Rechnungen mit einem Volumen von über sieben Millionen Franken aus.

Der Branche treu geblieben

Die einzelnen Rechnungsbeträge waren frei erfunden und wiesen Grossprojekte aus, in deren Ausführung und Umsetzung er als Direktor selbst involviert war. Diese visierte er und reichte sie zusammen mit echten Rechnungen der Buchhaltung weiter. Da die Daten zurückdatiert wurden, erklärte er, die Rechnungen seien längst überfällig und müssten schnellstmöglich beglichen werden. Die Beträge fielen in der Grossfirma nicht auf, die Baufirma bezahlte alle Rechnungen. Damit überstiegen die illegalen Einkünfte diejenigen aus der Erwerbstätigkeit bei der Anliker AG Bauunternehmung deutlich.

Der heute 60-Jährige mit Doktortitel gründete nach seinen Delikten in Bern ein Unternehmen für Bauberatungen, das er in der Zwischenzeit seinem Sohn übertrug. Als Geschäftsführer dieses Unternehmens erwirtschaftete er zuletzt einen Jahreslohn von rund 300’000 Franken. Dennoch wird er für die nächste Zeit wenig von seinem Geld haben: Für gewerbsmässigen Betrug und mehrfache Urkundenfälschung wurde der ehemalige Direktor zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe fiel nicht höher aus, weil er sich von Beginn weg reuig zeigte und ein umfassendes Geständnis ablegte. Dennoch hat er gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Freispruch aus Verfahrensgründen

Freigesprochen wurde er durch das Kriminalgericht vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs zum Nachteil der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Anliker AG machte aufgrund der Rechnungen bei der Mehrwertsteuer einen Vorsteuerabzug von rund einer halben Million Franken geltend. Allerdings bestand der Schaden bei der Mehrwertsteuer nicht im Vorsteuerabzug, sondern in den vom Beschuldigten nicht weitergeleiteten Steuern. Da er dafür jedoch nicht angeklagt war, durfte ihn das Gericht für dieses Delikt nicht verurteilen.

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