Weniger Schwarzarbeit, mehr Personenfreizügigkeit

Die Arbeitsbedingungen und Löhne werden auf dem Luzerner Arbeitsmarkt grundsätzlich gut eingehalten. Dies zeigt der Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2014» der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit. Während die Zahl der Meldungen im Bereich Personenfreizügigkeit im Vergleich zu den Vorjahren weiter anstieg, war diese bei der Schwarzarbeit leicht rückläufig.

Der Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2014» dokumentiert die Arbeiten der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zur Schwarzarbeit.

Mit 1892 Personenkontrollen in 1147 Unternehmen hat der Kanton Luzern die Kontrollvorgaben des Bundes wie in den Vorjahren deutlich übertroffen. Grundsätzlich verhielten sich die meldepflichtigen Unternehmen korrekt. Insgesamt wurden 459 Verstösse festgestellt.

Personenfreizügigkeit: Zunahme um fünf Prozent

Im Jahr 2014 hat der Kanton Luzern eine Zunahme der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU und EFTA-Staaten registriert, die maximal 90 Tage in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten können. Die Zahl der Meldungen ist im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent auf 14’477 Personen gestiegen. Die grössten Steigerungen wurden im Gastgewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bereich Kirche, Sport und Unterhaltung verzeichnet. Die meisten Meldungen kamen aus Deutschland. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zunahme im Jahr 2014 geringer ausgefallen.

Schwarzarbeit: Meldungen leicht rückläufig

Im Gegensatz zu den Vorjahren haben die Verdachtsmeldungen betreffend Schwarzarbeit leicht abgenommen. 2014 gingen bei der wira 578 Meldungen ein mit insgesamt 1122 beteiligten Personen. 782 Personen wurden kontrolliert. Die meisten Kontrollen erfolgten im Baunebengewerbe.

Im Bereich der Schwarzarbeit kommt es immer häufiger vor, dass eine Schweizer Firma Personal beschäftigt, das zum Teil durch fiktive ausländische Subunternehmen als Entsandte gemeldet wird. In Wirklichkeit handelt es sich dabei aber um Scheinentsandte, die wie ausgeliehenes Personal für die maximal möglichen 90 Meldetage pro Kalenderjahr direkt von den Schweizer Firmen eingesetzt werden.

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