Zinsen sinken erstmals seit 2017

Weniger Miete zahlen? In Zug und Luzern stehen die Chancen gerade super

Wenn der Vermieter eine MIetzinsreduktion nicht weitergeben will, kann sich der Gang vor die Schlichtungsbehörde lohnen (Bild: zvg)

Erstmals seit langem wird der Referenzzinssatz angepasst – manch einer kann dadurch einige hundert Franken pro Jahr sparen. Vorausgesetzt er erledigt den Papierkram rechtzeitig.

«Wer aktiv eine Mietzinssenkung beim Vermieter einfordert, kann mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen», sagt Comparis-Finanzexperte Frédéric Papp.

Der Grund: Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen beträgt neu 1.25 Prozent. Es ist dies die erste Senkung seit Juni 2017. Für viele Mieterinnen und Mieter eröffne sich wieder eine Chance, eine Mietpreissenkung in der Höhe von mindestens 3 Prozent einzufordern.

Bis 700 Franken «Rabatt» auf 4-Zimmer-Wohnung

Für eine 3- bis 4-Zimmer-Wohnung im Kanton Luzern mit durchschnittlich 1'354 Franken beträgt das theoretische Sparpotential gut 475 Franken pro Jahr. In Zug wären es 654 Franken bei einer durchschnittlichen Miete von 1869 Franken. Das geht aus Zahlen des Bundesamtes für Statistik hervor.

Der Unterschied zwischen den Land- und Stadtregionen ist vor allem in Luzern shegr gross. Das theoretische Sparpotential liegt in der Stadt für Mieterinnen und Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung zum Preis von 2'000 Franke laut Schätzungen von Comparis mit bis zu 700 Franken deutlich höher.

«Der Senkungsanspruch kann noch stärker ausfallen, wenn der aktuelle Mietzins auf einem Referenzzinssatz von zwei oder mehr Prozent beruht», betont Comparis-Finanzexperte Frédéric Papp.  

Noch müssen die Mieter sich selbst darum kümmern

Einige Mieterinnen und Mieter machen aber erfahrungsgemäss von ihrem Recht nicht Gebrauch. «Das ist mit ein Grund, weshalb das aktuelle Mietpreis-Niveau zu hoch ist», sagt Papp. Eine 2017 publizierte Raiffeisen-Schweiz-Studie schätzt, dass die Bestandsmieten schweizweit bis zu 40 Prozent tiefer liegen müssten.  

Die heutige Praxis ist so, dass der Mieter bei der Vermieterschaft schriftlich die Senkung des Nettomietzinses auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin fordern kann. Der Brief muss vor Beginn der jeweiligen Kündigungsfrist bei der Vermieterschaft eintreffen.

Den aktuellen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion kann man anhand des Mietvertrages, wo die Kündigungsfristen und der Referenzzinssatz festgehalten sind, und der folgenden Tabelle des Mieterinnen- und Mieterverbandes überprüfen:

Angenommen, der vertraglich festgehaltene Referenzzinssatz beträgt 1.5 Prozent, bei einer Miete von 1354 Franken Miete, ergibt sich daraus der Anspruch von rund 475 Franken Mietzinsreduktion pro Jahr. (Die Rechnung dazu: 1354-(1354/100*2.91)*12).

Wenn sich daraus ein Anspruch auf Reduktion ergibt, muss der eingeschriebene Brief dem Vermieter fristgerecht zugestellt werden. Musterbriefe und Rechenhilfen können beispielsweise beim Mieterinnen- und Mieterverband angefordert werden (hier).

Vermieter können den Senkungsanspruch aber auch kürzen beziehungsweise ablehnen. Sie verweisen dabei oft auf das orts- und quartierübliche Mietzinsniveau. Dann kann sich unter Umständen auch der Gang vor die Schlichtungsbehörde lohnen.

Comparis fordert: Mieter sollen aktiv kommunizieren

Mietpreissenkungen liessen sich gemäss Papp womöglich konsequenter durchsetzen, wenn die Vermieterschaft nach einer Anpassung des hypothekarischen Referenzzinssatz aktiv werden müsste und nicht die Mieter. Die Wohneigentümer müssten begründen, weshalb Mietsenkungen nicht oder nur teilweise gewährt werden.

Die konsequentere Durchsetzung gerechtfertigter Mietzinssenkungen würde das Wohnbudget entlasten. Eine im letzten Jahr durchgeführte, repräsentative Comparis-Umfrage zeigt: Bei gut einem Fünftel der Befragten betragen die Wohnkosten mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens. 

«Geringere Wohnkosten übersetzen sich sofort in eine höhere Kaufkraft der Konsumenten und stärken somit die hiesige Wirtschaft. Weiter könnte das eingesparte Geld in den zusätzlichen Aufbau der Altersvorsorge fliessen», so der Comparis-Finanzexperte.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Ram Dass
    Ram Dass, 02.03.2020, 10:56 Uhr

    Diverse Angstmacherei-Kampagnen und Verschleierungs-Strategien der Vermieter (im Auftrag der Eigentümer) laufen bereits auf Hochtouren. Einschüchterungen, Drohungen, Abwiegeln, Ignorieren, Einsetzen willkürlicher und völlig unbegründeter «Aufschläge», um die Renditeminimierung abzufedern sind an der Tagesordnung! Deshalb: Im Zweifelsfall immer vor die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht. Ist gerade dann besonders wichtig, wenn die Vermieter versuchen, sie davon abzuhalten und de facto einzuschüchtern.

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