Weniger harte Strafen für Raser

Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend ins Gefängnis. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis aufgehoben. Damit liegt es wieder im Ermessen der Gerichte, in milderen Fällen Raser mit reinen Geldstrafen zu sanktionieren.

Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend ins Gefängnis. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis aufgehoben. Damit liegt es wieder im Ermessen der Gerichte, in milderen Fällen Raser mit reinen Geldstrafen zu sanktionieren.

Quelle:swisstxt
Weniger harte Strafen für Raser
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