Weniger harte Strafen für Raser
Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend ins Gefängnis. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis aufgehoben. Damit liegt es wieder im Ermessen der Gerichte, in milderen Fällen Raser mit reinen Geldstrafen zu sanktionieren.
Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend ins Gefängnis. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis aufgehoben. Damit liegt es wieder im Ermessen der Gerichte, in milderen Fällen Raser mit reinen Geldstrafen zu sanktionieren.
Quelle:swisstxt
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