Weniger Geld aus Finanzausgleich?

Die ehemaligen Mitglieder der Friedhofkommission: Erich Aeschlimann (Planer), Pius Kaufmann, Martin Sprecher, Präsident Willi Schnider, Markus Röösli, Bauverwalter Toni Portmann, Patrik Emmenegger, Gemeinderat Erwin Dahinden. (Bild: zvg)

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Friedhofsanierung wurde die zu diesem Zweck vor 15 Jahren eingesetzte Friedhofkommission von Schüpfheim Mitte Januar aufgelöst. Ausserdem rechnet die Gemeinde mit tieferen Einnahmen aus dem kantonalen Finanzausgleich.

Im Jahre 1999 hat der Gemeinderat Schüpfheim die Friedhofkommission eingesetzt. Nebst der Erarbeitung eines neuen Friedhofreglements wurde diese mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzepts mit langfristiger Ausrichtung beauftragt. Die ungeeigneten Bodeneigenschaften für Erdbestattungen erforderten eine etappenweise Sanierung. Zudem wurden die neuzeitlichen Bestattungsformen mit Urnengemeinschaftsgrab und Urnenhain beachtet.

Letzte Etappe vollendet

Die Neugestaltung des Friedhofs umfasste Baukosten von gesamthaft 2.35 Millionen Franken und wurde in fünf Etappen vorgenommen. Die ganze Friedhofanlage ist heute behindertengerecht erschlossen und mit Wasserstellen und Sitzgelegenheiten bestückt. Als letzte Etappe wurde der obere Friedhof saniert. Durch Unvorhergesehenes wie Unterfangungen, Wassereinbruch, die Sanierung des Kreuzes und zusätzlichen Mehraufwand bei Exhumationsarbeiten, bei der Planung und bei der Baubegleitung entstand eine Kostenüberschreitung.

Die Gesamtbauabrechnung wird an der Gemeindeversammlung am 19. Mai präsentiert und erläutert. Die Friedhofkommission, die unter der Leitung von Willi Schnider stand und mit weltlichen und kirchlichen Vertretern zusammengesetzt war, wurde Mitte Januar aufgelöst.

Höhe des Finanzausgleiches könnte sinken

Wie die Gemeinde weiter mitteilt, hat man in der Zwischenzeit vom Amt für Gemeinden den Wirkungsbericht 2013 zum kantonalen Finanzausgleich erhalten. Für die Gemeinde Schüpfheim ergibt sich gemäss Modellrechnung folgendes Ergebnis: Bei einem unveränderten Steuerfuss von 2.4 Einheiten erhöht sich der Ressourcenausgleich leicht. Mit der Erhöhung der Anspruchsgrenze wird aber der Bildungslastenausgleich um gut 118’000 Franken reduziert. Absolut wird eine Reduktion von rund 45’000 Franken prognostiziert. Diese Mindereinnahmen wie weitere kostentreibende Bereiche (Kindes- und Erwachsenenschutz, Pflegefinanzierung) und der neuste Abstimmungsentscheid der Abschaffung der Liegenschaftssteuer werden den Gemeinderat zur Erarbeitung neuer Lösungen zwingen.

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