Wenig Gras bei Teenies nicht strafbar

Jugendliche Cannabis-Besitzer müssen von den Polizeibehörden gleich behandelt werden wie Erwachsene. Der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis muss auch bei ihnen straffrei bleiben. Das hat Bundesgericht BGer entschieden. Es geht um einen 16-Jährigen, der 2017 mit 1,4 Gramm Cannabis erwischt wurde. Die Jugendanwaltschaft Winterthur hatte ihn per Strafbefehl schuldig gesprochen und einen Verweis verhängt. Die Gerichte sprachen ihn frei, wogegen die Jugendanwaltschaft nun bis vor BGer erfolglos rekurrierte. Laut BGer lässt sich dem Gesetzestext nicht entnehmen, dass sich die Straflosigkeit für eine geringe Menge Cannabis auf Erwachsene beschränken solle.

Quelle:swisstxt
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