Wegen Zuger Prozess gegen Jolanda Spiess-Hegglin

«Weltwoche»-Mann Philipp Gut erhält Verschnaufpause

(Bild: Loredana Bevilacqua)

Mitte November wurde bekannt, dass Jolanda Spiess-Hegglin in Zug angeklagt wird. Ermittelt wird, ob die ehemalige Kantonsrätin hren Amtskollegen Markus Hürlimann (SVP) «wider besseren Wissens» eines Verbrechens beschuldigt hat. Derweil verschafft der Zuger Prozess «Weltwoche»-Autor Philipp Gut eine Prozesspause. Das Obergericht Zürich sistiert den Fall.

Üble Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung sind die Punkte, in denen die Zuger Staatsanwaltschaft gegen Jolanda Spiess-Hegglin Anklage erhebt (zentralplus berichtete). Der Prozesstermin steht indes noch nicht fest. In einer anwaltlichen Stellungnahme kritisierte die ehemalige Kantonsrätin die Veröffentlichung der Anklage durch die «Weltwoche» scharf – und forderte einen Freispruch (zentralplus berichtete).

Zürcher Richter wollen nun abwarten

Wie die sda nun berichtet, hat der Zuger Prozess hat nun Auswirkungen auf das Zürcher Obergericht. Die Zürcher Richter wollen das Resultat der Zuger Verhandlung abwarten, bevor sie ihrerseits den Prozess gegen «Weltwoche»-Autor Philipp Gut durchführen würden.

Gut war im Mai 2017 vom Zürcher Bezirksgericht bereits wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden (zentralplus berichtete). Er hatte geschrieben, dass Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen. Gut hatte den Fall an das Zürcher Obergericht weitergezogen.

Urteile sollen sich nicht «im Kern widersprechen»

Kämen die Zuger Richter zum Schluss, dass Spiess-Hegglin selber gelogen habe, erscheine Guts Artikel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» in einem neuen Licht – was wiederum Auswirkungen auf sein eigenes Urteil hätte.

Man wolle verhindern, dass sich die Urteile im Kern widersprechen, schreibt das Zürcher Obergericht in seinem Entscheid. Der Privatklägerin, also Spiess-Hegglin, erscheine es dabei zumutbar, das Ergebnis des gegen sie laufenden Strafverfahrens abzuwarten.

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