Hund hatte kein Wasser

Welpe im Auto gelassen – Zugerin verurteilt

Wer einen Hund bei warmen Temperaturen im Auto lässt, riskiert dessen Leben. (Bild: Pixabay)

Hitze im Auto kann für Hunde schnell zu einer tödlichen Falle werden. Bei direkten Sonneneinstrahlung kann das schnell gehen. Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt eine Dolmetscherin deshalb zu einer Busse.

Eine Zugerin hat im Oktober 2020 ihren sechs Monate alten Hund im Auto gelassen, als sie am Kantonsgericht als Dolmetscherin im Einsatz war. Fast zwei Stunden musste der Kleine angeleint und ohne Wasser im Wagen ausharren. Die Halterin hatte zwar die Fenster leicht geöffnet – aber der Hund war der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt – und draussen war es deutlich über 22 Grad warm.

Hunde regulieren ihre Körpertemperatur hauptsächlich über die Atmung. Sie sind deshalb wesentlich hitzeempfindlicher als Menschen. Es gibt immer wieder Hundehalterinnen, die meinen, es reiche das Autofenster einen Spalt breit offenzulassen, zu verhindern, dass sich das Auto aufheizt. Das stimmt aber nicht. Ein leicht geöffnetes Autofenster sorgt nicht für eine genügende Luftzirkulation.

Selbst ohne direkte Sonneneinstrahlung wärmt sich der Innenraum des Autos schnell auf. Zumal die Sonne wandert und der Wagen deshalb innerhalb weniger Minuten wieder dem prallen Sonnenschein ausgesetzt sein kann. Auch ein schattiger Parkplatz verhindert daher nicht, dass die Situation für ein Tier im Auto rasch prekär werden kann.

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt die Frau wegen einer Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Dieses schreibt vor, dass das Raumklima in Innenräumen dem Tier angepasst sein muss. Und es genügend Futter und Wasser hat. Die Halterin muss nun eine Busse von 100 Franken bezahlen, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.

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In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

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