Weiter Erwerbsersatz für Selbstständige

Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung können weiterhin Erwerbsersatz beanspruchen, wenn sie von den Corona-Massnahmen stark betroffen sind. Der Bundesrat setzt dabei Bestimmungen im Covid-Gesetz um. Die Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Sie ist bis am 30. Juni 2021 befristet. Der Bundesrat hat mehr Betrieben Unterstützung zugesagt. Neu haben GmbH- oder AG-Inhaberinnen und -Inhaber Anspruch auf einen Corona-Erwerbsersatz, wenn sie ihre Tätigkeit auf Anordnung der Behörden einstellen mussten.

Quelle:swisstxt
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