Jugendliche Straftäter

Weggesperrt

Seit über zwei Jahren wird Adrian im Zentralgefängnis der JVA Lenzburg weggesperrt. (Bild: Bernard van Dierendonck)

Wohin mit jugendlichen Straftätern, die ihre Haft abgesessen haben, aber als zu gefährlich gelten, um in Freiheit gelassen zu werden? Mit der sogenannten fürsorgerischen Unterbringung werden Menschen teils über Jahre hinweg aus dem Verkehr gezogen. Aus rechtlicher Sicht ist das legitim. Aber die menschliche Komponente leidet doch sehr, wie ein Besuch von zentral+ bei einem 22-jährigen Entlebucher im Hochsicherheitstrakt in Lenzburg zeigt.

«Seit über zwei Jahren bin ich hier drin und weiss nicht warum. Meine Strafe habe ich doch abgesessen.» Adrian* kauert nachdenklich hinter der dicken Glasscheibe des Besucherraums 2 des Zentralgefängnisses der JVA Lenzburg. Direkter Kontakt mit Besuchern und Angehörigen ist ihm untersagt. Zu hoch sei die Gefahr gegen Leib und Leben, heisst es in den Gutachten und Führungsberichten über den 22-jährigen Entlebucher. «Ich tue doch niemandem etwas. Ich wäre gar nicht mehr in der Lage, gewalttätig zu sein», sagt er. Dabei spielt er mit beiden Händen am Holzkreuz, das an einer selbstgebastelten Schnur um den Hals hängt. Und doch ist man als Besucher beruhigt über die Trennscheibe. Adrian ist verurteilt wegen vorsätzlicher Tötung.

Im Blutrausch

Im Mai 2005 tötete Adrian ein 15-jähriges Mädchen mit mehreren Messerstichen. Damals war er noch nicht ganz 14 Jahre alt und lebte im Heim Lindeneck, einer Pflegefamilie für Schwererziehbare im Kanton Thurgau. Er galt als Aussenseiter und wurde von den anderen Heimkindern schikaniert. Besonders mit Jasmin C. hatte er seine Schwierigkeiten. Sie provozierte den labilen Heranwachsenden und machte ihm sexuelle Avancen, um ihn nachher zu beschimpfen und zu demütigen.

An einem Morgen, als die Jugendlichen unbeaufsichtigt waren, entlud sich Adrians angestaute Wut. Er fand ein Messer in der Geschirrspülmaschine, überraschte Jasmin in der Dusche und stach auf sie ein. «Ich konnte nicht mehr aufhören», sagt er mit gesenktem Kopf durch die Glasscheibe, «an mehr erinnere ich mich nicht.» Über 30 Mal hätte er im Blutrausch zugestochen, sagt seine Mutter später. Nach der Tat legte er den leblosen Körper von Jasmin draussen hinter dem Haus neben eine Mülltonne.

Adrian wurde schnell als Täter ermittelt und zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Mit seinem zwanzigsten Lebensjahr hatte er seine Strafe abgesessen, aber die Freiheit blieb ihm weiterhin verwehrt. Aufgrund mehrerer Gutachten, die Adrians Rückfallrisiko als hoch einschätzten, liess die zuständige Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde (KESB) Entlebuch, ihn im Mai unter dem Begriff der fürsorgerischen Unterbringung in die JVA Lenzburg verlegen. Ungewiss für wie lange. Die Massnahme wird jeweils alle sechs Monate überprüft und kann theoretisch unendlich lange fortgesetzt werden. Bisher seien Adrians Fortschritte zu gering, um eine andere Unterbringungsmöglichkeit in Betracht ziehen zu können, heisst es seitens der Behörde.

Alltag in der Einzelhaft im Hochsicherheitstrakt 

Somit bleibt er vorläufig wo er ist. In Einzelhaft im Sicherheitstrakt II des Zentralgefängnisses Lenzburg. Das dortige Haftregime ist berüchtigt für seinen hohen Sicherheitsanspruch. Ausser zwei eigenen Trainerhosen und einem T-Shirt darf er nur die schwarzen Gefängniskleider tragen. Dazu gehören auch vier paar Unterhosen, die ihm für eine Woche zur Verfügung stehen. Duschen dürfen die Insassen viermal die Woche. Für gewöhnlich verbringt Adrian 24 Stunden am Tag in seinem «Zimmer», wie er seine Zelle nennt. Dort spielt er auf seiner Playstation und schaut fern.

Auf den täglichen, einstündigen Hofgang verzichtet er. Adrian fürchtet, von den anderen Häftlingen schikaniert oder verprügelt zu werden. Manchmal gebe es Arbeit, ab und zu erhalte er Unterricht in Allgemeinbildung. «Der Unterricht macht mir Spass und durch die Arbeit erhalte ich immerhin etwas Geld, um Tabak kaufen zu können», sagt der 22-Jährige. Zum ersten Mal blitzt ein Lächeln durch die Trennscheibe. Nebst ein paar wenigen Einzelgesprächen mit Therapeuten sind die Arbeit und der Unterricht die einzigen therapeutischen Massnahmen, die er zurzeit erhalte. Für eine Gruppentherapie sei Adrian noch nicht bereit, wie es in einem Führungsbericht heisst.

Adrian kostet 15’000 Franken im Monat.

Bis zu 23 Stunden am Tag ist er allein, allein mit sich und seinen Gedanken. Zur Beschäftigung hat sich Adrian ein ungewöhnliches Hobby zugelegt. Er drückt ein abgenutztes A4-Notizheft geöffnet gegen die Scheibe und blättert konzentriert um. In krakeliger, aber lesbarer Blockschrift sind sämtliche Film- und Serientitel aufgelistet, die er sich in den letzten Jahren angeschaut hat. Seite um Seite.

«Damit ich nicht vergesse», sagt er ungefragt und erklärt auch gleich: «Wegen der Medikamente, die ich nehmen muss.» Das starke Beruhigungsmittel mache aus ihm nicht nur einen «sabbernden, teilnahmslosen Sack», sondern liesse ihn auch vieles vergessen. Deshalb versuche er so oft es geht, die Betreuer auszutricksen und die Medikamente zu verweigern. So auch heute, weshalb er sich momentan sehr klar im Kopf fühle. Morgen könnte es schon wieder anders sein.

Wie viel darf ein Straftäter kosten?

Die fürsorgliche Unterbringung von Adrian kostet monatlich rund 15’000 Franken. 9000 Franken übernimmt die IV, 4000 Franken die Gemeinde Hasle, Adrians offizieller Wohnsitz. Die restlichen 2000 Franken bezahlt das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern. Die Kosten wecken Erinnerungen an «Carlos». Der Fall des gewalttätigen 18-Jährigen löste unlängst grosse Empörung in der Gesellschaft aus. Für knapp 30’000 Franken im Monat wurde ihm eine Intensivsttherapie verordnet.

Wie viel darf ein jugendlicher Straftäter kosten? Auf diese Frage, die über Wochen durch die Schweizer Medien geisterte, gaben Experten eine Antwort: 1,5 bis 1,8 Millionen Franken, sofern dadurch die Rückfälligkeit auf ein Minimum begrenzt werden kann.

Nur der Freiheitsentzug kann Adrian vor sich selbst schützen 

Für eine Therapie à la Carlos kommt Adrian nicht infrage. Sein psychischer Zustand sei zu instabil, um ihm eine Lockerung der Sicherheitsmassnahmen zu gewähren. Am 8. Juli 2013 wurde zuletzt geprüft, wie es mit Adrian weitergehen soll. Der Entscheid der KESB Entlebuch, der zentral+ vorliegt, hält fest, dass die Unterbringung in der JVA Lenzburg weiterhin aufrechterhalten wird. Adrian, der seine Strafe längst abgesessen hat, bleibt damit seit mehr als zwei Jahren ohne Richterspruch inhaftiert. Eine schwierige und belastende Situation für den 22-Jährigen. Die Ungewissheit über seine Zukunft lässt ihn am Rechtsstaat zweifeln. 

Jugendliche Straftäter 2012

2012 wurden schweizweit 11'883 jugendliche Straftäter verurteilt. 14 Prozent davon wegen eines Gewaltverbrechens.

Im Kanton Luzern begingen letztes Jahr 493 Jugendliche eine Straftat, im Kanton Zug waren es 199.

Der Grossteil der Täter ist männlich (74 bis 80 Prozent), über 15 Jahre alt (80 Prozent) und mehrheitlich Schweizer Staatsbürger (knapp 70 Prozent).

(Quelle: Bundesamt für Statistik)

Begründet wird der Entscheid unter anderem durch forensische Gutachten. Das Verdikt des Psychiaters nagt an Adrian: Instabiler Realitätsbezug, negatives Selbstbild mit kompensatorischem Dominanzstreben und Gewaltaffinität mit Tötungsbereitschaft.

Die Prognose ist schwer zu verdauen: Auch wenn zwischen der Tat und heute über acht Jahre liegen, so könne die Sicherheit seiner Umgebung nach wie vor nicht gewährleistet werden. Zudem – und darum geht es bei einer fürsorglichen Unterbringung primär – müsse Adrian vor sich selbst geschützt werden. Der Gutachter ist sich sicher, dass dies letztlich nur durch den weiteren Freiheitsentzug gewährleistet werden könne.

24 Suizidversuche

Aber genau diesen fortbestehenden Freiheitsentzug versteht Adrian nicht. Er richtet sich auf, fährt sich über die kurzgeschorenen, dünnen Haare und beugt sich vor, so dass sein rundliches Gesicht die Glasscheibe fast berührt: «Ich bin nur eine Gefahr für mich selbst, weil ich hier drin sitze und nicht weiss für wie lange noch.» Damit spricht er die Versuche an, sich selbst das Leben zu nehmen. «24 Mal wollte ich mich schon umbringen, weil ich die Situation einfach nicht mehr aushalte.» Was wäre denn seiner Meinung nach die optimale Lösung für ihn? «Das Beste für mich wäre, wenn man mich nach Hause zu meiner Mutter lassen würde.» Wie er sich diese Zukunft aber genau vorstellt, kann er nicht sagen. «Ich möchte einfach nur frei sein und meine Ruhe haben.»

«Ich weiss gar nicht mehr, wann ich meinen Sohn das letzte Mal berühren konnte.» 
Adrians Mutter

Ob Adrians Mutter tatsächlich die richtige Person ist, den psychisch instabilen Sohn bei sich aufzunehmen, bleibt fraglich. Sie selbst leidet an einer Persönlichkeitsstörung und ist IV-Bezügerin. Adrians Vater verliess die Familie vor Jahren. Überfordert mit sich und ihren Kindern, musste sie die Vormundschaft für ihren Sohn schon früh abgeben. Adrian wuchs in verschiedenen Heimen auf – das Heim Lindeneck war sein drittes.

zentral+ hat Adrians Mutter auf dem Bauernhof in der Gemeinde Hasle im Entlebuch, wo sie lebt, besucht. «Ich leide sehr darunter, was mit Adrian geschieht», sagt die Mutter. «Am schlimmsten ist, dass ich ihn nur durch die Trennscheibe sehen darf. Ich weiss gar nicht mehr, wann ich meinen Sohn das letzte Mal berühren konnte.»

Adrians Mutter steht die Hilflosigkeit ins Gesicht geschrieben. Sie verlange doch nur, dass man ihn aus der Isolation holt. «Was spricht beispielsweise gegen eine Halbgefangenschaft? Adrian kann ziemlich gut werken. Wenn er tagsüber einer regelmässigen Arbeit nachgehen könnte, wäre ihm schon sehr geholfen. Er würde sich so sicher besser entwickeln, als er es in Lenzburg tut.» An die Behörden glaube sie schon lange nicht mehr, «die sind doch selber überfordert damit, was sie mit Adrian machen sollen. Also sperren sie ihn einfach weg.»

Adrian ist ein besonders schwieriger Ausnahmefall

Sind die Behörden tatsächlich schlicht überfordert damit, was sie mit ihm machen sollen? Im «Fall Adrian» entscheidet die KESB Entlebuch. Das Behördengremium, welches die Unterbringung in der Strafanstalt jeweils verlängert, stützt sich in den Entscheiden vor allem auf die psychiatrischen Gutachten. Das lässt den Schluss zu, dass der Psychiater die eigentliche Entscheid-Instanz einnimmt.

«Die Behörden sind verpflichtet die Qualität der psychiatrischen Gutachten zu prüfen.»
Frank Urbaniok, forensischer Psychiater 

Gegen eine richterähnliche Rolle wehrt sich der zuständige forensische Psychiater Frank Urbaniok vehement. Ihm komme in solchen Fällen nur die Rolle eines Sachverständigers zu. «Als Experte schätze ich das Risiko ein und gebe lediglich eine Empfehlung ab. Die Entscheidung liegt aber immer bei den Behörden.» Und diese müssten nicht – wie teilweise angenommen wird – die psychiatrischen Gutachten einfach durchwinken, sondern seien verpflichtet die Qualität solcher Beurteilungen zu prüfen. «Die Rollenverteilung ist klar», sagt der Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) des Zürcher kantonalen Justizvollzugs.

Marlies Meier, Präsidentin der KESB Entlebuch spielt den Ball zurück: «Wir entscheiden aufgrund von Gutachten und Führungsberichten. Worauf sollen wir unsere Entscheidungen denn sonst stützen?»

Konkret äussern zum «Fall Adrian» darf sich Meier nicht. Sie räumt aber ein, dass es sich hierbei um einen besonders schwierigen Ausnahmefall handle und deshalb viele verschiedene Personen involviert seien. «Die KESB, die Psychiater, der Beistand und die Vollzugsbeamten arbeiten eng zusammen, und überprüfen die Massnahmen und Veränderungen regelmässig. Die KESB entscheidet schliesslich aufgrund der Informationen und Gutachten über das weitere Vorgehen. Im Hochsicherheitstrakt findet die Überprüfung der Massnahmen alle drei Monate statt, und nicht wie vom Gesetz definiert zu Beginn zweimal alle sechs und später mindestens alle zwölf Monate.

Auch wenn sich die Behörden in regelmässigen Abständen ein eigenes Bild über die Situation «ihres Klienten» machen, so datiert das letzte Gutachten – ausgestellt von Frank Urbaniok – auf den 31. Dezember 2011. Obwohl über eineinhalb Jahre alt, diente es als massgebliche Grundlage für die kürzlich entschiedene Verlängerung von Adrians Einschliessung in Lenzburg. Weshalb wird nicht vor jeder Entscheidung ein neues Gutachten ausgestellt? Marlies Meier begründet: «Wenn sich am Zustand des Klienten nichts ändert, muss kein neues Gutachten ausgestellt werden. Sobald sich Veränderungen feststellen lassen, wird die Person erneut begutachtet.»

«Der Hochsicherheitstrakt ist der richtige Ort»

Die zwei letzten Gutachten stammen von Frank Urbaniok. Direkt darüber sprechen darf auch er nicht, bezeichnet Adrian aber ebenfalls als «ganz speziellen Fall.» Er räumt denn auch ein, dass hier keine allgemein gültige strafgesetzliche Grundlage angewendet werden könne. «Das Schweizer Strafgesetz ist nicht auf hochgefährliche junge Täter angepasst.» Aber auch Urbaniok hält die fürsorgerische Unterbringung für «keine optimale Lösung».

Eine bestmögliche Lösung scheint es für Adrian nicht zu geben. Aus Behördensicht überwiegt die Vorsicht und die Angst vor Zwischenfällen den persönlichen Freiheitsgedanken. Nur zu verständlich nach mehreren Vorfällen in den letzten Jahren. Marlies Meier hält die Massnahmen daher für die momentan geeignetsten. «Die Unterbringung eines gefährlichen jugendlichen Straftäters in einem Hochsicherheitstrakt ist eine sehr schwierige Entscheidung, aber in gewissen Fällen ist es der richtige Ort.» Eine Halbgefangenschaft, wie es Adrians Mutter fordert, komme daher nicht infrage.

«Grundsätzlich gibt es an einer fürsorgerischen Unterbringung nichts zu bemängeln.»
Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor 

Ganz wohl scheint es den Behörden dabei aber nicht zu sein. Immerhin wird hier ein Mensch seit mehr als zwei Jahren ohne richterliches Urteil festgehalten. «Aus rechtsstaatlicher Sicht ist dieses Vorgehen absolut vertretbar und legitim», sagt Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich.  Die einzige Möglichkeit sei es, beim Bezirksgericht eine Beschwerde einzureichen. «Aber grundsätzlich gibt es an einer fürsorgerischen Unterbringung nichts zu bemängeln», so Jositsch. 

Dennoch sehnen die Behörden eine möglichst baldige neue Lösung für Adrian herbei. Aus ihrer Sicht liege der Ball aber bei Adrian selbst. «Sobald sich positive Veränderungen nachweisen lassen, werde umgehend nach Alternativen gesucht. Aber auch bei jeder ordentlichen Überprüfung wird die Massnahme geprüft und wenn nötig andere Möglichkeiten in Betracht gezogen. Die geschlossene Jugendforensische Abteilung der Universitären Psychiatrie-Klinik UPK Basel wäre eine solche Möglichkeit», sagt Meier.

Die Besuchszeit ist um. Die massive Eisentür auf Adrians Seite des Besucherraums öffnet sich. Zur Verabschiedung presst Adrian seine flache Hand gegen die Trennscheibe. Dann ist er weg. Was bleibt, ist der Abdruck seiner Hand auf der Scheibe.

*Name geändert

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Heinzelmaenchen
    Heinzelmaenchen, 23.09.2013, 20:20 Uhr

    Die Behörden sind ja fein raus. Der Psychiater hat ja den Daumen nach unten gestreckt.
    Adrian ist krank, keine Frage. Dennoch, wer 8 Jahre in Isolation gehalten wird, kann kaum gesund werden. Ich frage mich, wie viel Stunden oder Tage haben die jeweiligen Psychiater und die zuständigen Behördenmitglieder mit dem Inhaftierten verbracht. Womöglich haben sie ihm in die Augen geschaut, er hat ein paar freche und unmögliche Dinge gesagt, die Wärter haben noch bestätigt, wie launisch der Junge ist, dass er sich kaum mit den anderen Mitgefangenen abgibt und schon ist die Diagnose gestellt: nicht therapierbar. Wenn dem so ist, dann habt den Mut und sprecht ein Urteil und versteckt euch nicht hinter dem Firlefanz: Er ist ein spezieller Fall.

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