«Fall Alain» – vier Verdächtige festgenommen

Wegen öffentlichem Druck in U-Haft?

Vier Personen sitzen in Untersuchungshaft: «Es handelt sich nicht um Täter, sondern um Tatverdächtige», so der Zuger Polizeisprecher.

(Bild: fotolia.de)

Tausende haben den Facebook-Beitrag von Alains Vaters geteilt. In der Hoffnung, die Täter der Schlägerei zu fassen. Denn diese, so ist der überzeugt, seien letztendlich Schuld am Suizid seines Sohnes. Nun sitzen vier Jugendliche in Untersuchungshaft. Hat der öffentliche Druck zu ihrer Verhaftung geführt?

Fast 30’000-mal wurde der Facebook-Post zum Tod von Alain geteilt. Der Vater des Verstorbenen hatte auf Facebook dazu aufgerufen, ihm Hinweise zu liefern zum Fall, der möglicherweise zum Tod von Alain geführt hat. Konkret wurde Alain am 5. September 2015 auf der Schützenmattwiese in Zug von einer Gruppe Jugendlicher zusammengeschlagen. Wenige Tage später hat sich der 21-Jährige das Leben genommen (zentral+ berichtete).

Der Vater erhoffte sich durch seinen Facebook-Eintrag, dass man die Schläger finden würde. Er ist überzeugt, dass sie schlussendlich die Verantwortung dafür tragen, dass Alain Suizid begangen hat. Sein Vater schreibt auf Facebook: «Mein Sohn war psychisch angeschlagen, hat sich nach diesem Vorfall nicht mehr auf die Strasse getraut und sich letztendlich für den Freitod entschieden.»

Vier Verdächtige in U-Haft

Die Polizei steckt noch mitten in den Ermittlungen. Und diese tragen bereits erste Früchte. Mittlerweile sitzen nämlich vier Jugendliche in Zug in Untersuchungshaft. Sie sollen an der Schlägerei beteiligt gewesen sein. Offenbar hat also der öffentliche Druck Wirkung gezeigt. Ist es denn Usus, dass Leute, die sich prügeln, gleich in U-Haft kommen?

«Es handelt sich nicht um Täter, sondern um Tatverdächtige, denn nach wie vor ist unklar, was am 5. September genau passiert ist.»

Marcel Schlatter, Zuger Polizeisprecher

«Die Zuger Staatsanwaltschaft verfährt nach den strafprozessualen Normen», erklärt Polizeisprecher Marcel Schlatter. «Aber ich möchte dennoch betonen: Es handelt sich nicht um Täter, sondern um Tatverdächtige, denn nach wie vor ist unklar, was am 5. September genau passiert ist.»

Untersuchungshaft klingt dramatisch, bedenkt man, dass es sich letztendlich «nur» um eine Prügelei gehandelt hat. Wurde der öffentliche Druck zu gross? «Grundsätzlich haben wir bei der Polizei selber die Erwartung, diesen Fall aufzuklären. Insbesondere deshalb, weil er mit dem Suizid des Mannes Dimensionen angenommen hat, mit denen wir nicht gerechnet haben. Wir sind bestürzt über diesen Tod.»

«Offenbar sind die Beschuldigten dringend verdächtig, mindestens ein Körperverletzungsdelikt und einen sogenannten Raufhandel begangen zu haben.»

Andreas Eicker, Strafrechtsprofessor

Der Luzerner Strafrechtsprofessor Andreas Eicker erklärt zu diesem Vorgehen der Zuger Polizei: «Es kommt darauf an, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben sind. Dafür müssen die Beschuldigten in dringendem Verdacht stehen, ein Verbrechen oder Vergehen begangen zu haben. Zudem muss ein Haftgrund vorliegen.»

Ausserdem müsse die Untersuchungshaft laut Eicker als verhältnismässig erscheinen. Sie dürfe bei Jugendlichen nur in Ausnahmefällen und erst nach Prüfung sämtlicher Möglichkeiten von Ersatzmassnahmen angeordnet werden. «Offenbar sind die Beschuldigten dringend verdächtig, mindestens ein Körperverletzungsdelikt und einen sogenannten Raufhandel begangen zu haben.»

Strafbares Verleiten zur Selbsttötung nicht ausgeschlossen

Auch ein strafbares Verleiten zur Selbsttötung sei nicht ausgeschlossen. «Ein solches dürfte aber schwer nachzuweisen sein, da den Beschuldigten vorsätzlich begangene kausale Anstiftungshandlungen und selbstsüchtige Beweggründe nachgewiesen werden müssten.»  

Als Haftgründe seien im Fall Alain Kollusionsgefahr (Verhinderung von Absprachen und beispielsweise Zeugenbeeinflussungen) und – je nach Vorleben der Beschuldigten – Wiederholungsgefahr am wahrscheinlichsten. Laut Eicker würden die angesprochenen Straftatbestände Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren vorsehen.

Ob der private Aufruf von Alains Vater bei den Ermittlungen geholfen habe, will Schlatter nicht kommentieren. «Wir haben seit Anfang an intensiv nach den Tätern gesucht und Ermittlungen eingeleitet. Das ist letztendlich auch Aufgabe der Polizei und nicht von Privaten.»

 

 

 

 

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