Hier erhalten Stellensuchende Hilfe

Wegen Inländervorrang: Kanton Luzern hat neue Stelle geschaffen

Auf dem neuen Portal www.arbeit.swiss können Stellen gemeldet und weitere Informationen bezogen werden.

(Bild: zentralplus)

In Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2018 alle offenen Stellen dem RAV melden. Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit hat aufgrund dieser neuen Bundesvorschrift eine neue Stelle geschaffen. Diese hat per 1. Juli ihren Betrieb aufgenommen.

Der neue Arbeitsmarktservice für Fragen rund um Stellengesuche ist in Betrieb. Er ist Anlaufstelle für Fragen rund um den Arbeitsmarkt, dies teilt der Kanton Luzern mit. Grund für die neue Anlaufstelle ist, dass seit dem 1. Juli 2018 Arbeitgeber in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit alle offenen Stellen dem RAV melden müssen. Erst nach einer Sperrfrist von fünf Arbeitstagen dürfen die Stellen auch öffentlich ausgeschrieben werden – so sieht es der vom Bund beschlossene Inländervorrang light vor.

Weil Personen, die beim RAV als Stellensuchende registriert sind, damit einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Kandidaten erhalten, könne das Potential der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden, so der Kanton. Auf dem Portal www.arbeit.swiss können Stellen gemeldet und weitere Informationen bezogen werden.

Die Meldepflicht liegt beim Arbeitgeber, der eine Stelle besetzen will. Ob die Stelle unter die Stellenmeldepflicht fällt, kann auf dem Portal www.arbeit.swiss in Erfahrung gebracht werden.

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