Geplante Änderung vom Ortsbildschutz in der Kritik

Wegen Hotelfachschule will Luzerner Stadtrat Gesetz anpassen

Die Luzerner Baudirektorin Manuela Jost (links) geht nicht auf die Forderungen von Rieska Dommann ein.

(Bild: zvg)

Die Schweizerische Hotelfachschule wollte für ihre Studenten ein Wohnheim bauen. Die Stadt unterstützte das Vorhaben, doch die Verantwortlichen wurden vor Gericht zurechtgewiesen. Jetzt will der Stadtrat den entsprechenden Gesetzesartikel anpassen. FDP-Grossstadtrat Rieska Dommann sagt: «Da ist Ärger schon vorprogrammiert.»

Wer in der Stadt Luzern ein Haus abreissen will, dem macht der Ortsbildschutz des Öfteren einen Strich durch die Rechnung. Ob Lion Lodge, LUKB-Neubau oder Bodum-Villen – die Regelung bezüglich Neubauten sorgte in der Vergangenheit des Öfteren für rote Köpfe. Nun will der Stadtrat die Bau- und Zonenordnung (BZO) abändern.

Anlass dazu war eine eingereichte Motion von FDP-Grossstadtrat Rieska Dommann. Dieser verlangte, dass bei der Bewertung, ob ein Gebäude in der Schutzzone abgerissen werden darf, auch das öffentliche Interesse gewichtet wird (zentralplus berichtete). Würde heissen: Wer verdichtet bauen will oder Arbeitsplätze in die Stadt bringt, soll ein Gebäude in der Schutzzone B eher abreissen dürfen.

Der Stadtrat sieht zwar ebenfalls Handlungsbedarf bei der Ortsbildschutzzone B, Dommanns Forderungen gehen ihm aber zu weit. Dennoch nimmt man die Motion zum Anlass, den umstrittenen Artikel in der BZO anzupassen.

Künftig mehr Abrisse möglich

Der Ortsbildschutz ist in zwei Zonen aufgeteilt: In der Schutzzone A sind Abbrüche von Gebäuden praktisch unmöglich. Dazu gehört vor allem die Altstadt. Daran wird nicht gerüttelt. Diskutiert wird hingegen die Ortsbildschutzzone B. Nach geltender BZO dürfen dort Gebäude nur abgerissen werden, wenn sie einsturzgefährdet sind oder eine Sanierung zu teuer wäre.

«Die neue Regelung ist sehr restriktiv und schwammig formuliert.»

Rieska Dommann, FDP-Grossstadtrat

Dass diese Regelung zu harsch ist, musste auch der Stadtrat merken. Beim Neubau der Schweizerischen Hotelfachschule gegenüber des Hotels Montana, den die Stadt unterstützte, gab es eine Klage aus der Nachbarschaft. Grund war ein Gebäude, das hätte weichen müssen. Dieses liegt in der Schutzzone B, obwohl es nach Ansicht der Regierung nicht besonders schützenswert ist. Zuletzt sprach sich das Kantonsgericht im Frühling aufgrund der Regelung zur Ortsbildschutzzone B gegen den Neubau aus (zentralplus berichtete).

Beim aufgestellten Gerüst wollte die Hotelfachschule bauen – doch dafür muss erst die BZO angepasst werden.

Beim aufgestellten Gerüst wollte die Hotelfachschule bauen – doch dafür muss erst die BZO angepasst werden.

(Bild: screenshot/GoogleMaps)

Jetzt will der Stadtrat im Rahmen der Teilrevision des BZO die Passage zur Ortsbildschutzzone verändern. Künftig sollen «Bauten, Gebäudeteile und Anlagen, die für die Ortsbildschutzzone B nicht von Bedeutung oder störend sind», in Ausnahmefällen abgerissen werden dürfen.

«Störend» ist Interpretationssache

Motionär Rieska Dommann kann dem Vorschlag der Regierung wenig abgewinnen. «Ich bin froh, hat der Stadtrat den Handlungsbedarf endlich erkannt», sagt er, «aber die neue Regelung ist immer noch sehr restriktiv und schwammig formuliert.» 

Die Formulierung «störend oder für das Ortsbild unbedeutend» sei eine Sache der Auslegung. «Wer bestimmt, was störend ist?», fragt Dommann. Er habe die Passage mit Architekten besprochen, sagt er. «Einer von ihnen meinte: Wenn der Stadtrat die BZO so anpasst, ist der nächste Prozess bereits vorprogrammiert.» Dass sich der Stadtrat aber komplett gegen seinen vorgeschlagenen Passus zum öffentlichen Interesse sperrt, bedaure er.

Neubau bei Montana bald möglich?

Baudirektorin Manuela Jost sagt auf Anfrage von zentralplus:«Die in der Motion vorgeschlagenen Änderungen der BZO würden einen zu grossen Spielraum schaffen.» Dass ein Gebäude aufgrund eines öffentlichen Interesses wie Schaffung von Arbeitsplätzen oder Wohnungen in der Ortsbildschutzzone abgerissen werden dürfte, würde eine Lockerung des Ortsbildschutzes bedeuten.

Entscheiden, welche Bauten störend oder irrelevant für das Ortsbild sind, würde die Stadtbaukommission. Dafür würde man auch die Einträge im Bundesinventar für schützenswerte Objekte (ISOS) herbeiziehen. So sei gerade beim Beispiel der Hotelfachschule das betroffene Gebäude im ISOS nicht als schützenswert aufgeführt.

Zu Dommans Vorschlag des Miteinbezugs von öffentlichem Interesse als Kriterium sagt Jost: «Das würde zu Unklarheiten in der Anwendung führen: Welche öffentlichen Interessen würden den Erhalt des Ortsbildes überwiegen?» Wohnungen, Altersheime, Kinderhorte, Arbeitsplätze, Freiraum – die Argumentationspalette für den Abriss von schützenswerten Gebäuden wären dann sehr breit und unspezifisch. «Wir wollen keine Lockerung des Ortsbildschutzes», so Jost.

«Das Urteil des Kantonsgerichts hat den Anstoss gegeben, dieses Gesetz anzupassen.»

Manuela Jost, Baudirektorin

Manuela Jost sagt: «Es war nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass selbst störende oder Gebäude ohne Bedeutung für die Zone B nicht abgebrochen werden können.» Dass die Schutzzone A als Flächendenkmal strenger als die Schutzzone B sein sollte, sei logisch, so Jost. Mit der heutigen Regelung habe man aber juristisch zwei fast deckungsgleiche Zonen. «Der Stadtrat möchte dies korrigieren» , so Jost.

Im Fall Montana sprach sich der Stadtrat dafür aus, die Regelung für den Abbruch in der Schutzzone B zugunsten der Hotelfachschule zu verändern. Jost sagt: «Das Urteil des Kantonsgerichts hat den Anstoss gegeben, dieses Gesetz anzupassen.» 

Schulhaus Schädrüti: Leerstand seit Jahren

«Ich wehre mich nicht dagegen, dass in der Ortsbildschutzzone B hohe Qualitätsanforderungen gestellt werden, im Gegenteil», sagt Dommann. In der Regel werde dies durch Architekturwettbewerbe sichergestellt. «Aber die jetzige Regelung kommt für bestimmte Bauten einem Abbruchverbot gleich», sagt Dommann. Daran werde auch der Vorschlag des Stadtrates nichts ändern.

Im Schädrüti Schulhaus werden ab Mai 2016 Flüchtlinge unterrichtet.

Schulhaus Schädrüti: Neubau mit Alterswohnungen trotz Leerstand nicht möglich.

(Bild: zvg)

Das führe zu unbefriedigenden Resultaten. Dommann nennt das Beispiel des Schulhauses Schädrüti im Würzenbachquartier. «Das Schulhaus steht seit Jahren leer. Ein Neubau mit Alterswohnungen ist aber nicht möglich», sagt Dommann. Denn: Das Gebäude gilt als erhaltenswert und befindet sich zudem in der Schutzzone B.

«Das Schulhaus wird nicht mehr verwendet, darf aber nicht abgerissen werden», enerviert sich Dommann. Der Stadtrat will künftig die Zonen prüfen lassen, ob tatsächlich alle darin enthaltenen Gebäude unter den Ortsbildschutz fallen sollten. Da könnte das Schulhaus «ausgezont» werden. Doch Dommann sagt: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Stadtrat für jeden Einzelfall die BZO wieder überarbeiten will.» Deshalb brauche man ein Gesetz mit mehr Spielraum.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon