Stadt Luzern passt die Bau- und Zonenordnung an

Weg frei für Ausbau von zwei Grossfirmen

Will aufstocken: Die Kantonalbank am Hauptsitz an der Luzerner Pilatusstrasse. (Bild: jal)

Die Stadt Luzern passt ihre Bau- und Zonenordnung an. Dagegen sind 28 Einsprachen eingegangen – bei den meisten bleibt der Stadtrat hart. Die Reformierte Kirche allerdings konnte sich durchsetzen und den Zwang zum Bau gemeinnütziger Wohnungen lockern.

In der Stadt Luzern sollen verschiedene Bauprojekte vorangetrieben werden. Doch dazu braucht es eine Auffrischung der planungsrechtlichen Grundlagen, konkret der Bau- und Zonenordnung (BZO). Diese zeigt, wo in der Stadt Luzern was gebaut werden darf – und wo nicht. Der Stadtrat schlägt nun eine Anpassung in rund 20 Gebieten vor.

Das ermöglicht zum einen konkrete Projekte, wie beispielsweise die Aufstockung der Kantonalbank im Bahnhofsquartier oder beim Hotel Seeburg.

Auch in der Ortsbildschutzzone B kommt es zu Anpassungen. Dort hat die Stadt in der Vergangenheit eine ungewollte Verschärfung vorgenommen: Seit 2013 sind auch die hässlichsten Bauten automatisch geschützt. Das führt dazu, dass nichts abgerissen werden darf, auch wenn alle dafür sind. Ein Beispiel dafür ist das frühere Studentenheim, das einem Neubau der Schweizerischen Hotelfachschule hätte weichen sollen.

Anpassungen wurden zudem aufgrund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden nötig.

28 Einsprachen – 18 bleiben

Die 22 Anliegen des Stadtrates sind im Sommer 2019 öffentlich aufgelegt worden. Insgesamt sind 28 Einsprachen eingegangen. Fünf davon wurden zurückgezogen, bei fünf erreichte man eine teilweise Einigung. Die restlichen lehnt der Stadtrat ab.

Einen Kompromiss gab es beispielsweise bei der Würzenbachmatte. Dort hat die Reformierte Kirche ein neues Projekt ins Auge gefasst. Der Stadtrat wollte ihr vorschreiben, dass sie gemeinnützige Wohnungen bauen muss.

Zur Erinnerung: Bis 2037 müssen 16 Prozent der Wohnungen in der Stadt Luzern gemeinnützig sein, das hat die Stimmbevölkerung entschieden. Der Zwangsparagraf im Würzenbachquartier hat allerdings für viel Kritik gesorgt, die Kirche selber erhob Einsprache.

Sie will selber bauen, erfüllt aber die Kriterien nicht, um als gemeinnütziger Wohnbauträger zu gelten. Sprich: Sie hätte das Grundstück verkaufen, im Baurecht abgeben oder selber eine Genossenschaft gründen müssen.

Die Einsprache führte zum Erfolg: Der Stadtrat weicht von seinem ursprünglichen Plan ab. Neu gilt, dass die Kirche nicht gemeinnützige, sondern einfach günstige Wohnungen bauen muss. Konkret sollen sie 10 Prozent unter dem quartierüblichen Mietzins liegen.

Schüler statt Wohnungen beim Felsberg-Schulhaus

Eine Änderung gibt es auch beim Schulareal Felsberg. Der Stadtrat sah anstelle des ehemalige Bauernhauses auf dem Gebiet ebenfalls gemeinnützige Wohnungen vor. Doch inzwischen hat die Schulraumplanung gezeigt, dass der Nachwuchs im Quartier zahlreicher ist als erwartet. Es wird bereits in rund fünf Jahren mit einem grösseren Zuwachs an Primarschülern gerechnet. Deshalb will der Stadtrat auf den Bau von gemeinnützigen Wohnungen verzichten und das Grundstück für eine allfällige Erweiterung der Schule reservieren.

Gleichwohl gibt es mehrere Projekte, die dem gemeinnützigen Wohnungsbau Schub verleihen. So sind etwa Anpassungen beim Neubad, in der Maihofhalde oder bei der Industriestrasse geplant.

Mehr Platz für CSS und LUKB

Kein Gehör fanden hingegen die Einsprachen bei den Projekten der Luzerner Kantonalbank an der Pilatusstrasse und der CSS im Tribschenquartier. Beide Firmen planen an ihren Hauptsitzen einen Ausbau. In beiden Fällen stand ein allfälliger Wegzug aus der Stadt Luzern im Raum, sollte der Ausbau nicht möglich sein.

Der Stadtrat schlägt vor, dass die Vorgaben so angepasst werden, dass die beiden Unternehmen mehr Platz bekommen. Die Luzerner Kantonalbank, deren aktueller Hauptsitz rund 19 Meter hoch ist, soll zwei zusätzliche Stockwerke bauen und eine Höhe von 26 Metern anpeilen dürfen.

Die Eingliederung in den Stadtkörper sei gemäss Stadtbaukommission sichergestellt. Denn das LUKB-Gebäude sei heute weniger hoch als jene auf der gegenüberliegenden Seite der Strasse und um Vergleich «eher gedrückt». Zudem sei das Bahnhofsquartier zwischen Pilatusstrasse und Reuss historisch gesehen nicht so homogen und geordnet entstanden wie das Hirschmattquartier.

Kampf ums Gewerbegebäude

Umstrittener als die LUKB-Aufstockung sind die Pläne der Krankenversicherung CSS. Besonders um das Gewerbegebäude hat sich ein Streit entfacht. Fachverbände bekämpfen den geplanten Abriss, derzeit ist das Verfahren vor dem Kantonsgericht hängig (zentralplus berichtete).

Das Gewerbegebäude von 1933 an der Tribschenstrasse. (Bild: fam)

Auch gegen die Teilrevision der BZO hat der Innerschweizer Heimatschutz Einsprache erhoben. Der Luzerner Stadtrat lehnt diese aber ab. Zwar räumt er ein, dass ein hohes fachliches und öffentliches Interesse am Erhalt des Gewerbegebäudes besteht. Gleichzeitig gebe es aber ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt und Ausbau des Hauptsitzes der CSS, die laut Stadtrat überwiegen. Die CSS habe das Gebäude im Vertrauen erworben, dass es eben nicht unter Denkmalschutz gestellt werde. Auch der Kanton sah 2017 davon ab.

Ein Neubau ist auch beim Hotel Seeburg vorgesehen. Nachdem die Idee eines Hochhauses 2013 bei der Stimmbevölkerung durchfiel, ist nun ein neues Projekt aufgegleist worden. Mit zusätzlichen Wohnungen soll der Erhalt des Jesuitenhofs finanziert werden. Auch dagegen haben mehrere Fachverbände sowie über ein Dutzend Nachbarn Einsprache erhoben. Der Stadtrat hält nun aber fest, dass der Erhalt und die Pflege der historischen Anlage von hohem öffentlichem Interesse sei und sich das geplante Neubauprojekt gut darin eingliedere.

Parlament entscheidet am 4. Juni

Der Stadtrat erteilt dem grössten Teil der Einsprachen eine Absage. Entscheiden wird letztlich das Parlament, das voraussichtlich am 4. Juni über die BZO-Revision diskutieren wird. Anschliessend muss der Regierungsrat entscheiden. In einem nächsten Schritt sollen dann die beiden BZO der Stadtteile Luzern und Littau zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass die Stadt Luzern ab 2023 mit einheitlichen Planungsgrundlagen für das ganze Stadtgebiet arbeitet.

Hier gibt es weitere Informationen zur Teilrevision und die 22 Anliegen im Überblick.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Müller
    Müller, 28.04.2020, 18:48 Uhr

    man muss sich Fragen die CSS hat neu Gebaut schlecht Geplant ,nicht an die Zukunft gedacht Blau Äugig geglaubt die Alte Hütte nebenan kann man ja mal Abreissen ,das sowas und Schutz gestellt wird ist Fragwürdig, ein List gibt es die CSS Baut über dem Haus ein Erweiterung der Neubau auf Säulen ,so Baute man in New York ein Hochhaus über eine Geschützte Ehrwürdige Kirche, alle haben nun ihren Frieden Amen.

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  • Profilfoto von paul
    paul, 28.04.2020, 08:11 Uhr

    b.sutter
    nein kann sie nicht …… ist auch schön für die lukb. eine autofreie bahnhofstrasse ist aber schön fürs volk welches darüber abgestimmt hat.

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  • Profilfoto von paul
    paul, 27.04.2020, 14:40 Uhr

    lukb wird gebaut sein und die bahnhofstrasse immer noch nicht autofrei! so kommts! unglaublich …….

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    • Profilfoto von B. Suter
      B. Suter, 28.04.2020, 07:52 Uhr

      da kann ja die lukb nichts dafür…

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