Der Regierungsrat treibt die Revision des Wasserbaugesetzes voran und schickt den überarbeiteten Gesetzesentwurf – der die Gemeinden markant entlastet – früher als geplant in die Vernehmlassung.
Damit könne das Vernehmlassungsergebnis in die politische Diskussion einfliessen, die nach dem Kantonsratsentscheid zum Konsolidierungsprogramm 2017 weitergeführt werde, heisst es in der Mitteilung. «Zudem können mit einer raschen Klärung der Aufgabenteilung drohende Verzögerungen bei Hochwasserschutz-Projekten verhindert werden.»
Hinzu komme: Bis das revidierte Gesetz in Kraft ist, drohten Verzögerungen bei neuen Hochwasserschutz-Projekten. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden, die mit der Gesetzesrevision voraussichtlich wegfalle, sei derzeit bei den meisten grösseren Hochwasserschutz-Projekten umstritten. Die Gemeinden setzen sich deshalb vermehrt dafür ein, dass die Projekte verschoben würden, bis die neue Regelung gelte. «Eine rasche Inkraftsetzung des neuen Gewässergesetzes ist daher zentral für den Hochwasserschutz im Kanton Luzern.»
Gemeinden sollen 20 Millionen weniger zahlen
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde beim ersten Gesetzesentwurf 2014 mehrheitlich kritisiert. Sah dieser noch eine Einteilung der öffentlichen Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer vor, so verantwortet und finanziert im neuen Entwurf allein der Kanton Luzern den Wasserbau und den Unterhalt der öffentlichen Gewässer. Der neue Gesetzesentwurf entlastet die Gemeinden somit markant – um über 20 Millionen Franken pro Jahr.
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