Nutzung des Friedentals ohne Lärm

Was tun mit dem alten Luzerner Krematorium?

Das alte Krematorium mit grosszügiger Gartenanlage.

(Bild: zvg)

Das alte Krematorium und die umliegenden Grünflächen am Nordende des Friedentals in Luzern sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Aber erst mal will man herausfinden, was dort geschützt werden muss – und wie.

Das 1926 eingeweihte Krematorium ist am Hang nördlich der Friedhofsanlage Friedental situiert. Vorgelagert ist ein terrassierter Urnenfriedhof samt Hallenanlage. Dieses aussergewöhnliche Gesamtgefüge soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die technischen Anlagen im alten Krematorium sind seit dem Neubau 2005 nicht mehr in Betrieb, und der Flächenbedarf für Gräber ist seit Jahren rückläufig. Die Abdankungshalle im Erdgeschoss des alten Krematoriums, das im Eigentum der Stiftung Luzerner Feuerbestattung (STLF) ist, wird indessen weiterhin genutzt. Faktisch gehören die Flächen seit dem Auslaufen des Baurechtsvertrags mit der Stiftung seit Ende 2011 der Stadt Luzern.

Verantwortlichkeiten klären

Eine gemischte Projektgruppe unter der Leitung der Stadtgärtnerei hat die Aufgabe, die künftige Nutzung des alten Krematoriums und der umliegenden Grünflächen zu klären und umzusetzen. Ausserdem will man definieren, wer für die Bewirtschaftung der Gebäude und der Flächen verantwortlich ist. Überdies ist die langfristige Finanzierung zu regeln.

Die technischen Anlagen im alten Krematorium sind seit dem Neubau 2005 nicht mehr in Betrieb.

Die technischen Anlagen im alten Krematorium sind seit dem Neubau 2005 nicht mehr in Betrieb.

(Bild: zvg)

In einem ersten Schritt wird noch in diesem Jahr ein denkmalpflegerisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dies teilte die Stadt Luzern am Mittwoch mit. Das Krematorium, von Architekt Albert Froelich entworfen, ist als Kulturgut von nationaler Bedeutung im Bundesinventar aufgeführt. Das Gutachten soll einerseits die Schutzwürdigkeit im nationalen Kontext darstellen und andererseits die denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen für die geplante Umnutzung formulieren.

Öffentliche Ausschreibung vorgesehen

Das Areal befindet sich in der städtischen Schutzzone Friedhof und in der Zone für öffentliche Zwecke und im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Diese Umstände schliessen gewisse Nutzungen aus, zum Beispiel lärmintensive.

Mit den Resultaten des Gutachtens rechnet die Projektgruppe Ende Frühling 2018. Finanziert wird das Gutachten zu je einem Drittel von der Stadt Luzern (Stadtgärtnerei), dem Kanton Luzern (Denkmalpflege) und der STLF. Das Gutachten sowie ein anschliessend geplanter Workshop mit möglichen Interessenten einer zukünftigen Nutzung bilden die Basis für eine öffentliche Ausschreibung des Areals. Wann diese erfolgt, ist noch offen und hängt vom Gutachten und von den Resultaten des Workshops ab.

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