Was Sozialdetektive dürfen

Das Gesetz erlaubt Sozialdetektiven Bild- und Tonaufzeichnungen. Mit richterlicher Bewilligung sind zudem Ortungsgeräte wie GPS-Tracker gestattet. Für Diskussionen hatte die Frage gesorgt, wo genau Personen observiert werden dürfen. Im Gesetz steht, die Person müsse sich an einem allgemein zugänglichen Ort befinden oder an einem Ort, der von einem solchen aus frei einsehbar sei. In der Verordnung präzisierte der Bundesrat, dass Sozialdetektive Versicherte nicht durch das Fenster im Innern der Wohnung beobachten dürfen. Auch dürfen Personen nicht auf Plätzen rund um das Haus beobachtet werden, die von aussen nicht einsehbar sind.

Quelle:swisstxt
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