Auslagerung Altersheime

Was soll eine gemeinnützige AG bringen?

Das Betagtenheim Staffelnhof in Reussbühl.

(Bild: zvg)

Bei der Abstimmung am 18. Mai geht es eher um Dogmen, weniger um die Sache. Die Stadtluzerner Bevölkerung soll über eine Auslagerung der Betagtenheime in eine Aktiengesellschaft entscheiden. Ein Grossteil der Politiker ist dafür. Die SP und ein Teil der Grünen Fraktion lehnen die Vorlage ab. Dazwischen bleibt allerdings nicht viel Konkretes.

Was könnte eine Auslagerung von Pflegeheimen in eine Aktiengesellschaft bewirken? Konkret kann das niemand beantworten. Erst seit 2011, seit der Einführung der Pflegefinanzierung, haben die Schweizer Pflegeheime flächendeckend mit entsprechenden Umstrukturierungen begonnen. Wirklich stichhaltig haben sich die Vor- und Nachteile noch nicht hervorgetan. Denn fundierte Erfahrungswerte über einen längeren Zeitraum fehlen noch und der schweizweite «Auslagerungs-Trend» hat nun eingesetzt.

Was für den Stimmbürger als Entscheidungsgrundlage deshalb reichen muss, sind die jeweiligen Argumente der Pro- und Contra-Seite. Auf der Pro Seite befindet sich der Luzerner Stadtrat und die Mehrheit der Fraktionen (CVP, FDP, SVP und GLP). Gegenüber steht die SP mit einem Teil der Grünen. Die folgenden Punkte sind umstritten.

Gleich lange Spiesse für alle?

Dem Service Public verpflichtet

Der Stadtrat und die Mehrheit des Parlaments wollen die Betagtenzentren und die Pflegewohnungen, heute zusammen gefasst in der Dienstabteilung Heime und Alterssiedlungen (HAS), aus der städtischen Verwaltung herauslösen. Sie sollen neu als gemeinnützige Aktiengesellschaft geführt werden. Diese Aktiengesellschaft sei dem Gemeinwohl und dem Service public verpflichtet, sie sei nicht gewinnorientiert, und die Aktien blieben zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Die AG soll damit unter der Kontrolle der Stadt Luzern bleiben.

Die neue Pflegefinanzierung bedeutet: «Das Geld folgt dem Menschen.» Die Befürworter der Auslagerung sagen, mit dieser neuen Regelung würden die privaten Heime gleich finanziert wie die städtischen. Generell seien die «Privaten» flexibler in ihrer unternehmerischen Freiheit. Mit einer Überführung in eine gemeinnützige AG erhöhten die städtischen Betriebe demnach ihre Wettbewerbsfähigkeit und erhielten «gleich lange Spiesse». Nur, was das allerdings schlussendlich für die Pflege heisst, ist an konkreten Beispielen nicht festzumachen.

Der Gegenstoss auf der Contra-Seite ist nicht wirklich fundierter: Verbesserungen im Pflegebereich könnten auch innerhalb der Stadtverwaltung erreicht werden, «ohne grosse Risiken, die eine Auslagerung mit sich bringt». Die Altersversorgung sei eine wichtige und sensible öffentliche Aufgabe, die nicht «leichtfertig» aus der Hand gegeben werden sollte. Auch hier: Diese «Risiken» können nicht wirklich benannt werden.

Das Personal: der heikle Punkt?

Etwas anschaulicher wird es beim «Streitpunkt Personal»: Durch eine Überführung in eine Aktiengesellschaft erhielten die rund 900 Mitarbeitenden der Heime und Alterssiedlungen der Stadt Luzern (HAS) einen privatrechtlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser decke die Bedürfnisse der Gesundheitsbranche besser ab als das städtische Personalreglement. Ein provisorischer GAV für drei Jahre wurde bereits verhandelt.

Das Contra der Gegner: Dieser Gesamtarbeitsvertrag sei zwar gut. Darin hätten alte Forderungen der Pflege, wie etwa eine zusätzliche Ferienwoche, aufgenommen werden können. Das Problem bestehe hier aber auf lange Sicht: Der GAV sei nur für drei Jahre gesichert. Anschliessend könne er gekündigt werden, so die Befürchtung. Ob das auch passiert, sei dahingestellt.

Keine Kontrolle mehr für die Politik?

Die «Qualität der Pflege» würde neu über «Leistungsverträge» vereinbart und bei den Anbietern von Pflegeleistungen bestellt. Die Stadt wäre nicht mehr selber Anbieterin von Pflegeleistungen. Die umstrittene kontrollierende Rolle der Politik sei weiterhin gewährleistet, sagen die Befürworter.

Das Gegenteil wird dem entgegengesetzt. Eine Auslagerung bringe einen «signifikanten Verlust an politscher Kontrolle» und damit weitere Risiken. Die Stadt Luzern strebe zum Beispiel in Bezug auf qualifiziertes Personal einen Stellenschlüssel an. Sollte sich zeigen, dass sich der Stellenschlüssel nicht bewährt, könne das Personal darauf Einfluss nehmen. Bei einer AG sei dies nicht mehr möglich, sagen die Gegner.

In Konkurrenz mit öffentlichen Investitionen?

Auch beim letzten Standpunkt gehen die Meinungen diametral auseinander: Heute stünden die Investitionen der Heime in direkter Konkurrenz mit anderen Erneuerungen, zum Beispiel mit jenen in Schulen, Verkehr oder Kultur. Das sei ein Problem, das es mit einer Auslagerung zu lösen gilt.

Die Gegner kontern, mit der Heimauslagerung selbst hätten die Investitionen wenig zu tun. In der neuen Pflegefinanzierung sei der Infrastrukturbeitrag sowieso festgehalten. Zudem wirkten Auslagerungen und Privatisierungen nur in den seltensten Fällen «leistungserhaltend» und eine Finanzierung der HAS sei auch bei einem Verbleib in der Verwaltung gesichert.

«Abwarten» als Option

Was gilt? Dem komplexen Sachverhalt «Auslagerung in Aktiengesellschaft» können beide Seiten nicht gerecht werden. Es prallen schwammige Argumente zweier politischer Lager aufeinander. Wirtschaftliche Dogmen auf der einen Seite, Abbau-Ängste auf der anderen.

Für den Stimmbürger mag vorerst die zu gewinnende wirtschaftliche «Flexibilität» als plausibel erscheinen. Auf lange Sicht ist aber zu vieles unklar. Es fehlt die Erfahrung aus der Praxis. Und ob es überhaupt zur Kernaufgabe des Staates gehört, «zusätzliche» Pflegeleistungen anzubieten, bleibt unbeantwortet. So wäre die sinnvolle Alternative: Abwarten und die Erfahrungen Dritter auswerten. Weshalb muss die Auslagerung gerade jetzt sein? Die Stadtluzerner Bevölkerung kann am Sonntag nicht anhand von Sachargumenten entscheiden.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Felix Kaufmann
    Felix Kaufmann, 16.05.2014, 11:42 Uhr

    Privatisieren, dezentralisieren, auslagern, den Staat, hier die Stadt, auf ein paar administrative Funktionen reduzieren usw. Das ist die Mantra der Wirtschaftsliberalen. Nun also auch hier: der Markt soll richten, was die verheerende Steuerpolitik der Rechtsbürgerlichen angerichtet hat. Es ist leider nicht mehr als ein weiterer Beweis für ihre Perspektivenlosigkeit.

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  • Profilfoto von Hans Stutz
    Hans Stutz, 15.05.2014, 08:38 Uhr

    „Gemeinnützig“ soll die Aktiengesellschaft sein, die die städtischen Heime nach einer allfälligen Auslagerung führen soll. Tönt gut, und so denkt man, die AG wird wohl keine Dividenden auszahlen und Ertragsüberschüsse würden „investiert“ und zwar „in ihre Kernkompetenzen, in Infrastruktur und in Innovationen“. So behauptet es zuerst auch der Stadtrat.

    Alles wird wieder investiert?
    Nein natürlich nicht, sagt weiter hinten im Text auch der Stadtrat, ausgeschüttet würden entweder „keine oder nur sehr geringe Dividenden (im Sinne einer minimalen Verzinsung des zur Verfügung gestellten Eigenkapitals)».
    Also doch: Erarbeitetes Geld wird der Aktiengesellschaft entzogen. (Und wo wird es dann fehlen?)

    Und je weiter man im stadträtlichen Bericht liest, desto klarer formuliert es die Regierung. Zuerst meint sie: „Ob und in welcher Höhe Dividenden zulässig sind, bzw. statutarisch ausgeschlossen/begrenzt werden müssen, muss mit der Steuerverwaltung definiert werden.“
    Und weiter: „Die Dividende ist so zu beschränken, dass der Steuerstatus der Gemeinnützigkeit durch diese Ausschüttung nicht gefährdet wird“.
    Gemeinnützigkeit als Vorwand und schöner Schein?
    Kann sein, muss nicht unbedingt, alles eine Frage der Definition. Und die Definitionsmacht hat diesmal die Eidgenössische Steuerverwaltung. Gemeinnützig ist bereits, wenn man die Dividende oder den Zinsertrag beschränkt, auf die Hälfte des anerkannten Zinssatzes für Betriebskredite und der beträgt zurzeit 3.75 Prozent. Folglich darf die Stadt jährlich 1,875 Prozent vom eingesetzten Kapital aus der Aktiengesellschaft herausholen.
    Die Stadt lagert als Sacheinlage 78 Mio. Franken in die Aktiengesellschaft und beansprucht jährlich 780’000 Franken (= 1 Prozent) als Zins/Dividende. Und darauf will der marktgläubige Stadtrat auch nicht verzichten: „Ein Verzicht auf eine Dividende würde zu einer verdeckten Subventionierung und somit zu einer Bevorzugung des Unternehmens gegenüber anderen privaten Heimen in der Stadt Luzern führen.“
    Oder anders ausgedrückt. Auch die Stadt macht die Pflege alter Menschen zum Geschäft. Und singt das Lied der privatwirtschaftlichen Anbieter. Das Geld wird nachher fehlen, entweder für die Pflege oder bei den Investitionen.

    Siehe: http://hans-stutz.ch/blog/2014/05/14/auslagerung-has-schindluder-mit-%E2%80%9Egemeinnutzig/

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  • Profilfoto von daniel.wehner
    daniel.wehner, 15.05.2014, 00:04 Uhr

    Jules Gut sollte genauer lesen, bevor er grosse Tone spuckt. Brunner hat nicht geschrieben, dass der GAV nach drei Jahren aufgelöst wird, sondern werden könnte und dass dies eine Befürchtung ist. A Gut recherchiert, zentralPlus! Für mich ist diese Vorlage wieder Ausdruck der überkommenen Idee, dass Privat automatisch das Heil bedeutet und öffentlich nur schlecht sein kann. Ein Irrglaube bürgerlicher Politiker, die offenbar kein Vertrauen haben in unsere öffentlichen Institutionen und dem Glauben des Marktes huldigen. Bei Swiss, UBS, haben wir ja gesehen, wohin das führt. Louis Mandach, erlaubt das städtische Budget denn grössere Schritte, wenn die HAS privatisiert sind? Am Schluss zahlen immer wir Steuerzahler. Ich bin froh, dass noch einige Personen mehr über die Finanzen wachen als der dann einzusetzende Verwaltungsrat, der wohl aus Stadträten und dem Stadtpräsidenten bestehen wird, die dann in der Hinterkammer über die Zukunft der Altersheime bestimmen. Transparenz ade! Ich finde es gut, wie es ist heute und werde deshalb Nein stimmen und wil keine Experimente eingehen mit einer so wichrigen Service-Public-Institution.

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  • Profilfoto von Louis von Mandach
    Louis von Mandach, 14.05.2014, 20:58 Uhr

    – Eines der grössten Probleme der Heime ist der akute Personalmangel. Die engen städtischen Leitplanken schränken die Flexibilität unnötig ein.
    – Die städtischen Heime müssen für ihre Prozesse heute mit der städtischen IT-Infrastruktur Vorlieb nehmen. Da diese (natürlich) nicht für das Heim-Management entwickelt wurden, laufen viele Prozesse in den Heimen heute manuell. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch personalintensiv und teuer. Für einige Mitarbeitenden waren solche veralteten Prozesse schon ein Grund, um in ein privates Heim zu wechseln!
    – Das knappe städtische Budget erlaubt nur kleine Schritte, obwohl sich viele Investitionen und Gesamterneuerungen angestaut haben. Solange die Investitionsausgaben immer im Parlament gegen andere dringliche Ausgaben abgewogen werden, können die städtischen Heime nicht mit dem zunehmenden Wettbewerb mithalten. (Ein Bsp. hierfür wäre das Dreilinden, wo die einzelnen Häuser seit 2004 in einzelnen Planungskrediten und Schritten erneuert wurden/werden – dabei hätte man mit einer guten Gesamtplanung vorneweg viel wirtschaftlicher und schneller bauen können und hätte am Schluss erst noch ein ganzheitlich entwickeltes und optimiertes Heim gehabt!)
    – Die neue Pfelgefinanzierung und sehr viel technischer Fortschritt sowie gesellschaftspolitische veränderungen (Spitex) in den letzten Jahren erhöhen den Innovationsrythmus der Heime gewaltig. unsere heutigen politischen Prozesse können da nicht mithalten (man stelle sich vor, dass ein Budgetantrag aufgrund kleiner Formfehler zurückgewiesen wird und dadurch 6 Monate vergehen!)
    – Für das operative Heimmanagement sollte man den Heimen (und ihren Profis) das Vertrauen schenken, sich selber optimal zu organisieren. Für die strategischen Leitplanken kann die Stadt (Stadtrat, Parlament, Volk) als Alleinaktionär weiterhin die Fäden in den Händen halten.

    Deshalb 2xJA in der Stadt Luzern!

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  • Profilfoto von jules gut
    jules gut, 14.05.2014, 20:46 Uhr

    …wenn der autor in seinem zweitletzten satz schreibt: warum gerade jetzt, dann hat er aber nun wirklich nicht begriffen um was es bei dieser vorlage geht. selbstverständlich darf man dafür oder dagegen sein, aber zu argumentieren, dass erfahrungen aus der praxis fehlen und es keinen aktuellen anlass gibt ist nun doch sehr billig – und wird der diskussion nun wirklich nicht gerecht.
    70 prozent aller heime in der schweiz sind privat geführt. logisch gibt es keine erfahrungen der städtischen heime aus der praxis (!!), aber es gibt viele beispiele von gut geführten, privaten heimen in der stadt und agglomeration….
    im beitrag wird kolportiert, dass der GAV nach drei jahren aufgelöst wird. mit ein bisschen seriöser recherche wüssten sie sehr wohl, dass dies völlig unrealistisch ist.
    …schlecht recherchiert, zentralPlus!

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