Sexbetriebe, Altersheime und Spitäler

Was gilt nun? 10 Fragen und Antworten zur Corona-Situation in Luzern

Die wichtigsten Informationen rund um die neuen Coronamassnahmen in Luzern. (Bild: Symbolbild Gerd Altmann, Pixabay)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am Freitagmittag über die aktuelle Lage rund um die Corona-Pandemie informiert. Ob du nun dein Grosi besuchen kannst oder wie du dich zum Test anmeldest, verraten wir dir hier.

Noch sind die Spitäler nicht überlastet, doch die Fälle positiv getesteter Personen geht auch in Luzern steil nach oben. Der Regierungsrat hat flankierende Massnahmen zu den vom Bund kommunizierten Regeln vom Mittwoch beschlossen und wappnet sich für einen Ansturm auf die Testzentren. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Darf ich mein Grosi im Altersheim besuchen?

Ab Samstag darfst du deine engen Verwandten und Bekannten, die im Spital liegen oder sich in Altersheimen aufhalten, grundsätzlich wieder besuchen. Der Kanton Luzern lockert das Besuchsverbot nämlich, wie Regierungspräsident Reto Wyss am Freitag sagte. Es gibt aber eine gewichtige Einschränkung: Pro Patientin oder Bewohner dürfen dann täglich maximal zwei enge Bezugspersonen einen Besuch abstatten.

Bordellbesuche bleiben aber verboten?

Der Kanton Luzern geht vor allem in einem Punkt über die vom Bund getroffenen Massnahmen hinaus: Sexbetriebe müssen geschlossen bleiben. Diese wehren sich nun aber vor Bundesgericht dagegen – sie fühlen sich gegenüber anderen Branchen wie Tätowierern oder klassischen Massagestudios benachteiligt.

Sind nach wie vor alle Behandlungen in Luzerner Spitälern möglich?

Gewisse nicht lebensnotwendige Eingriffe werden aktuell nicht mehr durchgeführt, um genügend Kapazitäten in den Spitälern frei zu halten. Um welche Operationen es sich genau handelt, haben die Behörden nicht genauer ausgeführt. Nur so viel: Es handelt sich dabei um Eingriffe, die nicht zeitkritisch sind.

Auch wenn es derzeit noch genügend Betten gibt, prüft der Regierungsrat, das Medical Centrum Luzern in Nottwil wiederaufzubauen. Zudem hat das Schweizer Paraplegiker Zentrum (SPZ) den Auftrag erhalten, zehn zusätzliche Intensivpflege-Stationsplätze zu schaffen.

Ab wann sind die neuen Testzentren in Nottwil und Entlebuch offen?

Ab Freitag eröffnet ein zusätzliches Drive-in-Testzentrum seine Tore auf dem Campus des Schweizer Paraplegiker Zentrums (SPZ) in Nottwil. Ab kommender Woche zudem ein weiteres in Entlebuch. Bei allen Drive-ins hast du nur Zugang mit dem Auto oder dem Motorrad.

Das Drive-in-Testzentrum auf der Luzerner Allmend ist schon seit ein paar Tagen wieder in Betrieb. Ab kommendem Montag werden die Testkapazitäten verdoppelt. Alle Testzentren haben montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr geöffnet.

Gibt es den neuen Schnelltest schon in Luzern?

Die vom Bundesrat angekündigten Schnelltests sind in Luzern noch nicht verfügbar. Sobald sie erhältlich sind, werden Spitäler und Testzentren zuerst beliefert, wie Gesundheitsdirektor Guido Graf am Freitag sagte.

Wann soll ich mich in jedem Fall testen lassen?

Nach wie vor gelten die Kriterien des BAG. Das heisst: Bei Symptomen, die eine Erkrankung an Covid-19 vermuten lassen, soll man sich testen lassen. Wenn dir die SwissCovid App eine Meldung zeigt, dass du mit einer infizierten Person Kontakt hattest, ist ebenfalls ein Test angezeigt.

Muss ich mich für einen Test anmelden?

Eine Anmeldung für den Test ist zwingend notwendig. Das kannst du über ein Online-Anmeldeformular unter einem Link auf der Website der Gesundheitsdirektion tun. (Hier geht es zum Formular.) Solltest du ohne Voranmeldung beim Testzentrum aufkreuzen, wirst du wieder abgewiesen. Nimm zu deinem Test dringend eine ID oder deinen Pass sowie die Krankenversicherungskarte mit.

Mein Resultat ist positiv. Was nun?

Das Wichtigste zuerst: Begib dich sofort in Isolation. Anschliessend musst du alle Personen, die du in den letzten Tagen getroffen hast, in einem dir zugesandten Online-Formular eintragen. Dieses bekommst du per SMS und per Brief. Darin steht, wie du dich nun organisieren sollst. Wichtig: Informiere deine engsten Kontakte gleich selbst! Sie sollten sich gleich in Quarantäne begeben.

Ab wann muss ich in Quarantäne?

Hattest du mit einer Person, die positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, länger als 15 Minuten ohne Einhaltung der Schutzmassnahmen – also engeren – Kontakt? Dann musst du wohl oder übel für zehn Tage in Quarantäne. Grundsätzlich gilt aber: Die kantonalen Behörden melden sich bei dir, wenn du dich in eine gesetzlich verordnete Quarantäne begeben musst, und informieren dich über das weitere Vorgehen.

Dennoch ist es sinnvoll, sich ab jenem Zeitpunkt des positiven Bescheids einer Person, die dir nahe war, in Quarantäne zu begeben. Mehr Informationen rund um die Quarantäneregeln findest du hier.

Wo melde ich mich bei Fragen und Unklarheiten?

Der Kanton Luzern hat eine Hotline eingerichtet, bei der sich betroffene Personen mit Fragen und Unsicherheiten melden können. Die Infoline ist 24 Stunden besetzt und kann unter der Telefonnummer 041 228 68 89 erreicht werden.

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