Kantonsrat Luzern lehnt Initiative ab

Was der Vormieter bezahlte, bleibt geheim

Der Luzerner Mieterverband fordert die Formularpflicht. Wer einen Mietvertrag unterzeichnet, soll auch erfahren, was der Vormieter für die Wohnung bezahlte.

 

(Bild: gwa)

Der Luzerner Mieterverband will mit der Formularpflicht verhindern, dass Vermieter bei einem Wechsel ungerechtfertigt die Mietzinsen erhöhen. Neu müssten sie bei Wohnungsknappheit den bisherigen Mietzins offenlegen. Der Kantonsrat erachtet dies aber als aufwändig und unnötig.

Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Montag gegen die Offenlegung der Vormiete ausgesprochen. Er folgt dem Regierungsrat und lehnt die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» des Mieterinnen- und Mieterverbands ab.

Die Initiative verlangt, eine Formularpflicht einzuführen: Ab einem bestimmten Leerwohnungsbestand sollen Vermieter bei neuen Verträgen den Mietzins der Vormieter offenlegen müssen. Das Parlament erachtet dies als unnötig, da genügend leerstehende Wohnungen zur Verfügung stehen.

Eine Meldepflicht steigere unnötig die Bürokratie, der Verwaltungsaufwand für die Vermieter sei zu hoch, argumentierte die Parlamentsmehrheit. Zudem bestehe bereits eine gesetzliche Regelung, die bei einem Wohnungsmangel eine Formularpflicht vorsieht.

Auch ein Kompromiss-Vorschlag der GLP scheiterte: Sie forderte, den Transparenz-Entscheid den Gemeinden zu überlassen. Denn besonders in den Zentren herrscht Wohnungsmangel, während gewisse Gemeinden auf dem Land ihre Einwohner sogar belohnen, wenn sie im Dorf bleiben. Diese Lösung käme etwa der Stadt Luzern entgegen, wo das Parlament bereits 2017 eine Formularpflicht guthiess. Der Vorschlag der GLP wurde jedoch von bürgerlicher Seite versenkt.

Mieterverband hofft auf die Bevölkerung

Der Mieterinnen- und Mieterverband bedauert das Resultat, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die Argumente im Kantonsrat erachtet er nicht als überzeugend. Der Zeitbedarf zum Beispiel betrage pro neuen Mietvertrag maximal zwei Minuten – das entspreche nicht einem unverhältnismässigen Aufwand.

Vielmehr sei die Formularpflicht ein unbürokratisches und effizientes Mittel. Die geforderte Transparenz ersticke ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen im Keim.

Die Initianten hoffen nun auf die Stimmbevölkerung. Wann die Vorlage zur Abstimmung kommt, ist noch offen.

Mehr Prämienverbilligungen, mehr Selbstbestimmung

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Septembersession zudem die Volksinitiative der SP «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» abgelehnt. Er unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrats (zentralplus berichtete).

Zugestimmt hat das Parlament hingegen in erster Beratung der Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG). Sie fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Im revidierten Gesetz soll die Strategie «ambulant und stationär» bei der Entwicklung von neuen Angeboten verankert werden.

Die finanzielle Abgeltung stationärer und ambulanter Leistungen wird zudem neu geregelt. Die Abgeltung der stationären Leistungen erfolgt neu abgestuft nach individuellem Betreuungsbedarf. Die geplanten Änderungen, die Anfang 2020 in Kraft treten sollen, haben laut einer Mitteilung des Kantons keine finanziellen Auswirkungen auf die betreuungsbedürftigen Personen und ihr Umfeld.

Einzonungen: Grenzwert gesenkt

Zu einer Korrektur kam es im Zusammenhang mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Es verpflichtet die Kantone, bei Einzonungen von Grundstücken zu Bauland mindestens 20 Prozent des entstehenden Mehrwerts abzuschöpfen.

Nach einem Bundesgerichtsurteil senkt Luzern die Grenze, ab der eine Abgabe zu erheben ist: von bisher 100'000 Franken auf künftig 50'000 Franken. Der Luzerner Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft in zweiter Beratung zugestimmt.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 10.09.2019, 14:39 Uhr

    Liebe Kantonsräte im Dienste des Kapitals, ich hoffe sehr, dass Euch der Souverän Mores beibringen wird!

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    • Profilfoto von Joseph de Mol
      Joseph de Mol, 11.09.2019, 09:24 Uhr

      Die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen waren ja erst kürzlich. Die Bürgerlichen regieren den Kanton Luzern weitere vier Jahre. An solche und ähnliche Entscheide des Parlamentes dürften wir uns somit wohl gewöhnen müssen!

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 10.09.2019, 07:04 Uhr

    Man sieht, wem unser Kantonsrat verpflichtet ist: Den Hauseigentümern, den institutionellen Anlegern, den Wucherern, den Immo-Rendite-Maximierern. Aus rationellen Überlegungen und aus der Perspektive der Mieter (das sind in unserem Land nicht weniger als 80 %, also ein erdrückende Mehrheit, dessen Interessen im Grunde erheblich vertreten werden müssten!!) gibt es keinerlei Gründe, diese Praxis abzulehnen. Unser bürgerlich dominiertes Parlament bestätigt also den Status quo: Abzockerei soll weiterhin Tür und Tor geöffnet bleiben. Transparenz ist nicht erwünscht. Danke liebe VOLKSvertreter. Danke.

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