Finanzielle Transparenz bei Vorstössen verlangt

Was darf Demokratie in Sparzeiten noch kosten?

Gibt es zu viele unsinnige Vorstösse mit grossen Kostenfolgen, oder darf Demokratie im Gegenteil etwas kosten? (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Grünliberalen verlangen vom Luzerner Stadtrat mehr Transparenz über die Folgekosten, welche politische Vorstösse auslösen. Doch nicht nur in Luzern kommt die Frage aufs Tapet, was Demokratie kosten darf. Im Zuger Kantonsrat wurde dieses Thema ebenfalls diskutiert.

«Wir regen den Stadtrat dazu an, die Folgekosten für angenommene Vorstösse bei seiner Antwort auszuweisen», heisst es im neuen Postulat der grünliberalen Grossstadträte Laura Kopp und Jules Gut. «Dadurch soll die Kostentransparenz und das Kostenbewusstsein geschärft werden», schreiben die Parlamentarier. Gerade in finanzpolitisch schwierigen Zeiten sei das Ausweisen der Kosten für die politische Diskussion und die langfristige Planung wichtig. Gemeint sind die Kosten für Planungsberichte, Berichte und Anträge sowie Reglementsänderungen.

Die Grünliberalen wollen zudem wissen, ob die mit dem Vorstoss verbundenen Arbeiten intern oder extern bewältigt werden können und dadurch andere Arbeiten zurückgestellt werden müssten.

«Keineswegs Vorstösse verhindern»

Initiantin Laura Kopp sagt auf Anfrage, es gehe «keinesfalls» darum, politische Vorstösse oder Diskussionen zu verhindern. «Wir fänden es aber gut, wenn das Parlament eine Entscheidungsgrundlage hätte, bevor es der Überweisung eines Vorstosses zustimmt.»

Klammerbemerkung: Dass sie selbst mit ihrem Vorstoss zur Kostentransparenz ebenfalls Arbeit verursacht, scheint Kopp in diesem Fall nicht zu stören.

«Die Demokratie darf etwas kosten»

Was sagen Politikwissenschaftler zur politischen Diskussion um die Kosteneffizienz? «Es ist sicher nicht schlecht, wenn die Verwaltung vermehrt ausweist, welche Leistungen wieviel kosten», sagt Olivier Dolder von Interface Politikstudien. Problematisch findet Dolder, wenn der Spargedanke die einzige Motivation hinter Vorstössen ist, welche in diese Richtung zielen. «Man muss sich bewusst sein, dass Demokratie kostet. Sie darf auch etwas kosten», sagt der Politikwissenschaftler.

Gab es einen Auslöser für den Vorstoss? Ein politischer Beschluss des Luzerner Parlaments, das den Grünliberalen besonders unnötig vorkam? Ja. Zum Beispiel den von CVP, SP und Grünen 2014 angeregten Planungsbericht zum «Wohnen im Alter». «Da hätte man sich schon ein paar Gedanken mehr zu Kosten und Nutzen machen können», sagt die Initiantin.

Auch in Zug ein Thema

Das Thema der Folgekosten von Beschlüssen der Legislative beschäftigte jüngst auch die Zuger Politik. Auch in Zug gab es einen Vorstoss dazu. GLP-Kantonsrat Daniel Stadlin forderte, zusammen mit SVP-Kantonsrat Philip C. Brunner und 20 Mitunterzeichnern, den Regierungsrat zu mehr Kostentransparenz auf. «Die Ausgaben des Kantons wachsen von Jahr zu Jahr, wie ein Naturgesetz», begründeten die Kantonsräte ihr Anliegen. Dieser Zuwachs sei jedoch nicht naturgegeben, sondern hausgemacht.

Die Zuger Regierung solle deshalb Vorlagen an den Kantonsrat mit den resultierenden Kosten ergänzen. Bei Gesetzen wollen die Kantonsräte die Folgekosten für den Kanton respektive für die Gemeinden kennen. Bei Projektkrediten sollten die Kosten in den ersten fünf Jahren nach Bezug oder Inbetriebnahme ausgewiesen werden.

Wie werden Kosten konkret ausgewiesen?

Die Zuger Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass sie bereits seit 2002 transparent über die Kostenfolgen informiert. Offenbar seien aber nicht immer alle zufrieden mit den Antworten, wie die Motion zeige. Die Information geschieht mit einer «standardisierten Finanztabelle», welche den regierungsrätlichen Berichten beigefügt wird. Darin steht, welche Beträge für ein Geschäft bereits im Budget und im Finanzplan eingeplant sind und wie die finanziellen Auswirkungen auf die Investionsrechnung und die laufende Rechnung für das Geschäft «nach aktuellem Wissensstand» effektiv sein werden.

Noch mehr Transparenz versprochen

Die Motion wurde im September 2014 im Kantonsrat behandelt. Finanzdirektor Peter Hegglin versprach, künftig auch Querschnittsaufgaben bei der Kostenerfassung aufzulisten. «Wenn zusätzliche Mitarbeitende angestellt werden, fallen beispielsweise bei der Baudirektion Kosten für Büroinfrastruktur, für Unterhalt, Reinigung an. Bei der Informatik sind es Kosten für Hardware, Software, Lizenzen. Der Regierungsrat verpflichtet sich nun, diese Kosten möglichst genau abzuschätzen», sagte Hegglin. Die einzige Abweichung vom Willen der Kantonsräte: Die Motionäre wollten die Folgekosten über die ersten fünf Jahre aufgeführt haben, der Regierungsrat aber schlägt vier Jahre vor, weil die Finanzplanung jeweils über diesen Zeitraum geschieht. Die Motion wurde mit 66 zu 0 Stimmen teilerheblich erklärt und als erledigt abgeschrieben.

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