Finanzplan Kanton Luzern

Was bedeutet das Sparpaket für uns?

Das Sparpaket bedeutet in Zukunft auch weniger ÖV. (Bild: Manuel von Rotz und Sven Mathis)

Sei es mit versteckten Steuererhöhungen oder mit einem Investitionsstopp beim Öffentlichen Verkehr: Das heute vorgestellte Massnahmenpaket «Leistungen und Strukturen II» wird direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Welche Gesetzesänderungen werden für uns spürbar sein?

Der Regierungsrat schlägt dem Parlament insgesamt 67 Massnahmen vor, mit denen er zukünftig die Finanzen im Lot halten will. Darunter findet sich eine Handvoll Gesetzesänderungen, welche für die Bevölkerung direkte Auswirkungen haben.

Sie führen laut Regierungsrat zwar nicht zu «einem weitreichenden Leistungsabbau» oder zu «starken finanziellen Mehrbelastungen». Dennoch werden diese Massnahmen für die Allgemeinheit früher oder später spürbar sein. 

Versteckte Steuererhöhungen

Obwohl der Regierungsrat betont, dass an der Steuerschraube grundsätzlich nicht gedreht werden darf, verstecken sich ein paar «Optimierungen» auf der Einnahmeseite: Punktuell wird vorgeschlagen, das Steuergesetz anzupassen und in einigen Bereichen an die Bestimmungen der direkten Bundessteuer anzugleichen. «Das bedeutet faktisch eine Steuererhöhung, die jedoch aus unserer Sicht verkraftbar ist», kommentiert Michèle Graber, Fraktionschefin der Grünliberalen Partei.

Für die Steuererklärung wird zum Beispiel der Abzug für die Eigenbetreuung der Kinder wieder gestrichen. 2011 wurde dieser im Kanton Luzern eingeführt. 2013 sagten die Luzerner allerdings zu einer Eidgenössischen Volksinitiative Nein. Diese Rücksetzung wird vor allem Familien wieder mehr belasten. Zudem wird der Fahrkostenabzug für Pendler begrenzt, was vor allem Personen mit schlechter ÖV-Anbindung und eigenem Auto betreffen wird. Diese Massnahmen bringen dem Kanton ab 2017 insgesamt mehr als 10 Millionen pro Jahr mehr ein.  

Bildung muss auch Federn lassen

Auch im Bildungsbereich wird kräftig gespart. Die konkreteste Massnahme ist die Schliessung der Wirtschaftsmittelschule Willisau. Diese soll per 31. Juli 2019 aufgehoben werden. Die Schülerzahlen sind aufgrund der Abgeschiedenheit seit Jahren gesunken. 

Im Bereich Volksschule sind laut Regierungsrat zudem verschiedene Massnahmen geplant, zum Beispiel sollen die Klassen im Kindergarten und in der Primarschule auf 16 Kinder vergrössert werden. Zu kleine Sekundarklassen sollen zusammengelegt werden. Ferner müsse die Umsetzung des neuen Lehrplans 21 kostenneutral erfolgen.

Die Übertritte in das Kurzzeitgymnasium sollen in Zukunft vor allem nach der zweiten und nicht nach der dritten Sekundarklasse erfolgen. «Das ist vor allem eine Optimierung unseres Bildungssystems, aber längerfristig wird dadurch auch ein Spareffekt erreicht», sagt Schwerzmann.

Öffentlicher Verkehr

Die Regierung will beim Öffentlichen Verkehr in drei Jahren 12,3 Millionen Franken sparen. Unter anderem durch die zeitliche Verschiebung von Investitionen. Hinausgezögert werden geplante Angebotserweiterungen, Linien sowie Fahrpläne werden ausgedünnt. Viel zu reden geben wird die Verschiebung der Verlängerung der Linie 1 bis Ebikon und des «RBus-Konzepts» um ein bis zwei Jahre.

Der Grüne Kantonsrat Michael Töngi sagt: «Dringend notwendige Investitionen werden zurückgestellt. Die Sparmassnahmen widersprechen verschiedenen Planungsberichten, die das Parlament erst vor kurzem diskutierte.» Grundsätzlich seien die Verbindungen auf der Landschaft nicht betroffen, sondern primär Randzeitenkurse im Zentrum des Kantons, betont der Regierungsrat.

Übergeordnet will der Kanton Beiträge an den Verkehrsverbund Luzern kürzen. Der Verkehrsverbund soll ergänzend «punktuell das bestehende Angebot überprüfen», also bei der Linienführung und beim Fahrplantakt, namentlich zu Randzeiten. Für einen Teil der Ausfälle für den Verkehrsverbund sollen sich zudem grosse Verkehrsverursacher – spricht Fachmärkte oder grosse publikumsintensive Freizeiteinrichtungen – stärker an der Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs beteiligen. 

Keine Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die Wirtschaft dürfte insgesamt von den Auswirkungen des Projektes Leistungen und Strukturen II nicht merklich betroffen sein. Die Steuersätze für Unternehmen werden laut Finanzdirektor Marcel Schwerzmann nicht erhöht. Umstritten sein wird höchstens die Einführung einer Minimalsteuer von 500 Franken für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und 200 Franken für Genossenschaften.

Der Kanton schliesst nicht aus, dass einzelne kleine Firmen den Kanton verlassen oder viele inaktive Firmen liquidiert werden. Das hätte allerdings keine spürbare volkswirtschaftliche Konsequenzen.

Steuern bei Beteiligungen

Schliesslich ist noch eine geplante Änderung im Steuergesetz, die vor allem Reiche und Vermögende betrifft: Sie dürfen bei Erträgen von Beteiligungen weniger abziehen (zehn Prozent weniger Rabatt bei Erträgen aus Beteiligungen, bei wirtschaftlicher Doppelbesteuerung). Diese Erhöhung der Teilbesteuerung bringt dem Kanton rund 3 Millionen Franken ein. Dasselbe Prinzip angewandt bei der Vermögensbesteuerung bringt zudem 2,4 Millionen an Mehreinnahmen. 

Hinweis in eigener Sache: zentral+ wird in den nächsten Tagen verschiedene Massnahmen des Sparpaketes einzeln vorstellen.

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