Zuger Stadtrat: Verstoss gegen die Verfassung?

Warum man es in Zug mit den Grundrechten nicht so genau nimmt

Für die Zuger Polizei zu gefährlich: Mahnwache mit Kerzen auf dem Zuger Landsgemeindeplatz. (Bild: zvg)

Ein Bundesgerichtsurteil legt nahe, dass der Zuger Stadtrat mit seinem Entscheid, eine Mahnwache nicht zu bewilligen, gegen die Verfassung verstosse. Nur scheint dies in Zug kaum jemanden zu interessieren. Oder doch?

Die Zuger Polizei weiss offenbar von Gefahren, die sonst niemand kennt: Als SP und Juso am 14. Oktober beim Zuger Stadtrat vier Tage später eine Mahnwache gegen den Krieg in Nordsyrien beantragten, empfahl sie dem Zuger Stadtrat, die Demo wegen «Konfliktpotential» zu verweigern – und weil die übliche Frist von vier Wochen nicht eingehalten wurde (zentralplus berichtete).

In mehreren Schweizer Städten fanden darauf Kundgebungen gegen den Krieg statt, ohne dass sich irgendetwas Sicherheitsrelevantes ereignet hätte. Worauf Kritik aus verschiedenen politischen Lagern laut wurde und Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) Fehler einräumen musste. Man werde den Vorgang intern prüfen, hiess es (zentralplus berichtete)

Was würde die Zuger Justiz tun?

Nur: Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2009 legt die Vermutung nahe, dass es eigentlich nichts zu prüfen gibt – und dass die Zuger Polizei mit ihrer Empfehlung die verfassungsmässigen Rechte von Zugerinnen und Zugern missachtet und der Zuger Stadtrat gegen die Konstitution der Schweizerischen Eidgenossenschaft verstossen hat.

Das Bundesgerichtsurteil bezog sich auf eine unbewilligte Demonstration in Thun und hält fest, dass Spontankundgebungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen möglich sein müssen und – wie im Thuner Fall – nachträglich zu bewilligen sind. Der Präzendenzentscheid hatte mittlerweile auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Luzern, wo erstinstanzlich ein Teilnehmer einer unbewilligten Demo freigesprochen wurde (zentralplus berichtete).  Daher interessiert die Frage: Wie würde die Justiz in Zug entscheiden?

Busse für illegale Demo

Im Luzerner Fall hatte der Richter seinen Entscheid unter anderem auch auf einen formellen Mangel abgestützt: Denn in Luzern sind Kundgebungen zwar bewilligungspflichtig, die Strafen für eine Zuwiderhandlung gegen diese Pflicht aber nicht ausdrücklich festgesetzt. Und wie will man etwas bestrafen, wenn die Strafen gar nicht bekannt sind?

Ohne Zwischenfälle: In Luzern nahmen 600 bis 800 Personen an einer Demo gegen den Krieg in Nordsyrien teil. (Bild: ber)

In Zug ist das anders, wie der zuständige Stadtrat Urs Raschle erklärt. In der einschlägigen Verordnung ist nicht nur definiert, dass man für Kundgebungen oder Strassenpartys Bewilligungen braucht, sondern auch, was passiert, wenn man sie nicht einholt. «Wer ohne Bewilligung eine öffentliche Anlage in Form des gesteigerten Gemeingebrauchs oder der Sondernutzung in Anspruch nimmt, wird gestützt auf die Paragrafen 2 und 4 des Übertretungsstrafgesetzes mit Busse bestraft», heisst es darin.

Polizei wehrt Gefahren ab

Ausserdem, so Urs Raschle, sei im kantonalen Polizeigesetz festgelegt, dass die Zuger Polizei durch Beratung, aber auch durch «geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung» beitrage und Gefahren abwehre. «Und diesem Gesetz misst der Stadtrat eine grosse Bedeutung zu.»

Raschle, der die Bewilligung für die Mahnwache schon unterschrieben hatte, sie aber wegen der abratenden Empfehlung der Zuger Polizei zurückhielt, sagt: «Ich würde heute wieder gleich entscheiden, denn ich habe volles Vertrauen in die Kompetenz der Zuger Polizei.»

Durch Eishockeymatch in Anspruch genommen

Er geht davon aus, dass nicht nur der gleichentags stattfindende Heimmatch des EVZ den Verantwortlichen der Zuger Polizei dazu bewogen hat, eine Inanspruchnahme der strapazierten Personalressourcen durch die Mahnwache zu vermeiden. Sondern dass es wirklich Hinweise auf eine Gefährdung gegeben habe.

Wer die Sicherheitslage für Zug namentlich beurteilt hat und wie diese Beurteilung genau aussah, weiss Raschle nicht. Er habe auf elektronischem Weg eine allgemein gehaltene negative Empfehlung erhalten, sagt er.

Kader mit Spezialausbildung entscheiden

Wir fragen bei der Zuger Polizei nach. Die Lagebeurteilungen der Polizei seien «im Führungsrhythmus standardisiert» und würden «von Polizeikader vorgenommen, die entsprechend ausgebildet sind», sagt Sprecherin Judith Aklin.

Daneben gebe es ein kantonales Lagezentrum, das die Vorarbeiten und die Abklärungen mit anderen Korps vornehme. Gestützt «auf die gesammelten Informationen und Erkenntnisse aus der Analyse, dass es in anderen Städten anlässlich von Mahnwachen und Demonstrationen zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen gekommen war, wurde empfohlen, die Mahnwache am beantragten Datum nicht durchzuführen», sagt Aklin.

Später wäre Demo kein Problem gewesen

Wobei sie von «einem späteren Zeitpunkt» spricht, der für die Mahnwache günstig gewesen wäre. Dies gibt der Vermutung Nahrung, wonach die Verantwortlichen einfach dem EVZ-Match Priorität einräumten, sich aber keine verfassungsrechtlichen Gedanken machten.

«Man hat die Risiken stärker gewichtet als die Meinungsäusserungsfreiheit.»

Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Polizei

Zentralplus hätte dies gern verifiziert und stellte daher, gestützt aufs Öffentlichkeitsgesetz ein Einsichtbegehren in die der Empfehlung zugrundeliegende Lagebeurteilung der Polizei. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels ist das Gesuch noch hängig.

Lokale Vorschriften sind vorhanden

Aklin selbst sagt: «Rückblickend beurteilt, war die Einschätzung eher konservativ. Man hat die Risiken stärker gewichtet als die Meinungsäusserungsfreiheit.»

Doch kehren wir zur Frage zurück, ob die verweigerte Bewilligung für die Mahnwache nicht rundum widerrechtlich war. Wir bilanzieren: Auf gemeindlicher Ebene und auf kantonaler Ebene gibt es eine Verordnung und ein Gesetz, die ein Verbot rechtfertigen.

«An einer Eskalation nicht interessiert»

Die Frage freilich, ob die Verweigerung einer Bewilligung die verfassungsmässigen Rechte von Bürgern verletzt hat, könnte nur geklärt werden, wenn sie auf dem Rechtsweg eingeklagt würden. «An einer solchen Eskalation hätte ich kein Interesse», sagt Stadtrat Urs Raschle. «Ich glaube, das hat in Zug auch sonst niemand.»

Sicherheitsrelevant? Der katholische Theologe Bernhard Lenfers Grünenfelder spielt bei einer frühere Zuger Mahnwache gegen den Krieg Gitarre. (Bild: zvg)

Wirklich nicht? «Ich interessiere mich schon für diese juristischen Fragen», sagt Barbara Gysel, Präsidentin der SP des Kantons Zug. «Erst recht, wenn der Auslöser dafür eine friedliche Mahnwache mit Kerzen ist.» Ihre Partei hatte für sich selber und die Juso die Bewilligung beantragt.

Gegen übergeordnetes Recht

Gysel sagt, dass in übergeordnetem Recht – der Bundesverfassung, aber auch in supranationalen Normen wie die der Erklärung der Menschenrechte – die Meinungsäusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit «sehr hoch gewichtet werden».

Nur: Mit einer unbewilligten Mahnwache einen Rechtsstreit auslösen, wolle sie nicht. «Als Partei werden wir jetzt nicht zu zivilem Ungehorsam aufrufen.»

Verschnaufpause wegen Waffenruhe

Also bleiben parlamentarische Massnahmen, die in Form einer parteiübergreifenden Interpellation zusammen mit ALG- und SVP-Politikern bereits ergriffen wurden. Die Beantwortung dürfte sich freilich lange hinziehen, denn für die nächste Kantonsratssitzung ist der Vorstoss noch nicht traktandiert.

Man werde sich mit der Juso noch absprechen, was man sonst unternehmen könne, so Gysel. Vorrangiges Ziel sei es gewesen, gegen den Krieg aufzustehen, sagt Gysel. Nun wo in Nordsyrien eine Waffenruhe herrsche, sei der Handlungsdruck einstweilen nicht mehr ganz so akut.  

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 27.10.2019, 13:49 Uhr

    Meinungsunterdrückung hat in Zug Tradition. Ich war in den 70er Jahren dabei, als ein Strassentheater gegen die amerikanische Aggression in Vietnam vom Stadtrat verboten wurde. Wir müssten uns das Vorführungsrecht über das Bundesgericht erstreiten. Vor bald vier Jahren erhielt ich ein 24-stündiges Betretungsverbot (Rayonverbot) für die Stadt Zug, weil ich auf dem Bundesplatz einer unbewilligten Rede gegen das WEF zuhörte. Anders als die SP-Präsidentin erachte ich «zivilen Ungehorsam» als legitim, wenn Grundrechte mit den Füßen getreten werden.

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  • Profilfoto von Heinrich Vogelsang
    Heinrich Vogelsang, 26.10.2019, 13:24 Uhr

    Finde es schade wegen all der Zuger Polizistinnen und Polizisten, die im Einsatz sehr gute Arbeit leisten. Sie haben es nicht verdient, dass sie durch einen solch krassen Fehler in Misskredit gebracht werden.

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