Kutscher im Visier der Staatsanwaltschaft

Warum in einem Restaurant in Zug 50’000 Franken in bar den Besitzer wechselten

Ein Tessiner hat einer Frau 50'000 Franken abgeschwatzt. (Bild: Pixabay)

Eine Frau liess sich 2013 von einem Bekannten einreden, dass ihr Umgang mit Geld nicht gut für sie sei. Als sie ihm daraufhin in Zug 50'000 Franken zur sicheren Verwahrung übergab, machte er sich aus dem Staub.

Es gibt Menschen, die haben nicht nur ein gutes Gespür für die Schwächen Anderer – sondern haben auch keine Skrupel, sie auszunutzen. Ein Tessiner legte 2013 ein Verhalten an den Tag, dass vermuten lässt, dass er genau zu dieser Art Mensch gehört.

Er redete einer vermögenden Frau ein, dass sie ihr Geld oft unbedacht ausgebe. Es sei besser, dieses sicher zu deponieren. Er könne das für sie in die Wege leiten. Der Mann beschwatzte die Frau so lange, bis sie ihm im Juli 2013 tatsächlich in einem Restaurant in Zug 50 Tausendernoten in bar übergab.

Er gab das Geld aus, als wäre es sein eigenes

Verbunden war die Geldübergabe mit dem Auftrag, das Geld für sie auf einem Schweizer Bankkonto zu deponieren und es ihr jederzeit auf Verlangen zurückzuzahlen. Der Tessiner – Kutscher von Beruf – sicherte ihr die mündlich und schriftlich zu. Er verpflichtete sich zudem ausdrücklich, das Geld nicht anzulegen beziehungsweise für die Börse oder Risikogeschäfte zu verwenden.

Der damals 48-Jährige hatte allerdings nie vor, sich daran zu halten. Er gab die 50'000 Franken aus, als ob es sein eigenes Geld wäre. Gerade mal 4200 Franken zahlte er der Frau auf Verlangen zurück. Die restlichen 45'800 Franken blieb er ihr schuldig.

Zurück gibt’s das Geld nur übers Zivilgericht

Inzwischen ist der Mann ins Ausland gezogen. Das hindert die Staatsanwaltschaft Zug aber nicht daran, ihn wegen Veruntreuung zu verurteilen. Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervor geht, wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 130 Franken bestraft. Die 10'400 Franken werden im Wiederholungsfall fällig.

Sofort bezahlen soll der Mann eine Busse von 2600 Franken. Ihr Geld hat die Frau deshalb allerdings noch nicht zurück. Um dieses zu bekommen, muss sie es bei einem Zivilgericht einfordern.

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