Wie ein Denkmal geschaffen wird

Warum die Scheune unter Schutz steht, die Burg Zug jedoch nicht

Der Hauptsitz der Zuger Kantonalbank steht unter Schutz. Anders als manch älteres Gebäude. Dafür gibt es jedoch Gründe. (Bild: wia)

Der Blick auf die Zuger Landkarte der schützenswerten und geschützten Gebäude im Kanton zeigt äusserst Spannendes, oft Überraschendes und manchmal nicht Nachvollziehbares. Der oberste Zuger Denkmalpfleger erklärt darum, wie es kommt, dass etwa ein einzelnes Haus in der Altstadt nicht geschützt ist, eine alte Scheune hingegen schon.

Die Sache mit dem Denkmalschutz ist keine einfache. Bei der Entscheidung, ob ein Gebäude unter Schutz gestellt, als schützenswert eingestuft wird oder nicht-geschützt bleibt, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.

So kommt es zu interessanten Erkenntnissen, die zentralplus mittels Quiz festgehalten hat. Während beispielsweise praktisch alle Gebäude auf der seeseitigen Grabenstrasse schützenswert oder geschützt sind, ist ein einziges Objekt ungeschützt. Ebenfalls erstaunlich: Die Burg Zug, die für die Altstadt durchaus identitätsstiftend ist, ist nicht geschützt, sondern steht nur im Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons.

Bundesgericht weist Zug in die Schranken

2019 entschied das Zuger Stimmvolk über ein teilrevidiertes Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz. Dieses wurde angenommen. Es folgten Beschwerden beim Bundesgericht. Dieses befand nun, dass ein Teil der Abstimmung nicht völkerrechtskonform gewesen ist (zentralplus berichtete). So wird es künftig – wie vor der Abstimmung – möglich sein, Gebäude, die jünger sind als 70 Jahre, auch ohne die Einwilligung der Eigentümerschaft unter Schutz zu stellen. Dies selbst dann, wenn ein Objekt nicht von regionaler oder nationaler Bedeutung ist.

Gleichzeitig gibt es etwa unauffällige Scheunen wie jene beim Rüschenhof 3 in Zug, die unter Schutz gestellt wurden. Für Laien sind solche Entscheide von blossem Auge erkennbar und deshalb nicht immer leicht nachzuvollziehen. Darum fragen wir den Profi.

Schutz-Diskussion kommt erst mit Umbauwunsch

Stefan Hochuli ist der Leiter des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie. Er erklärt: «Die Prüfung, ob ein inventarisiertes Gebäude unter kantonalen Denkmalschutz gestellt werden soll, erfolgt in der Regel erst im Rahmen einer konkreten Planung», also etwa eines Um- oder Neubaus. Erst dann werde vom Amt (entweder auf Antrag des Eigentümers oder der Standortgemeinde) ein sogenanntes «Unterschutzstellungverfahren» eingeleitet.

«Aus diesem Grund kann es sein, dass ‹offensichtliche› Denkmäler wie beispielsweise die Burg Zug oder das Regierungsgebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, sondern erst im Inventar der schützenswerten Denkmäler enthalten sind», präzisiert Hochuli. «Bei den zwei erwähnten Objekten in der Zuger Altstadt, die nicht im Inventar der schützenswerten Denkmäler enthalten sind, handelt es sich offensichtlich um Neubauten oder weitgehende Neubauten.»

Die Burg Zug in all ihrer Pracht. Schützenswert ja. Aber dennoch nicht geschützt. (Bild: zvg) (Bild: Museum Burg Zug, Regine Giesecke)

Ob ein Gebäude im Inventar der schützenswerten Denkmäler steht, wurde für den ganzen Kanton Zug erst vor wenigen Jahren in einer flächendeckenden Inventarrevision festgelegt. Das Inventar umfasst «die historisch wertvollsten baukulturellen Zeugen im Kanton Zug». Die Kriterien für die Aufnahme sind mannigfaltig. Denn als Denkmäler gelten gemäss Denkmalschutzgesetz Bauwerke, die einen sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert aufweisen.

Oft muss man genauer hinschauen

Damit ist die Frage jedoch noch nicht geklärt, warum etwa die Scheune beim Rüschenhof nicht nur schützenswert, sondern sogar geschützt ist. Denn tatsächlich macht die Scheune von aussen keinen besonders prächtigen Eindruck. Wie die meisten älteren Scheunen weist sie ein verputztes Sockelgeschoss auf sowie eine direkte Auffahrt in den Heustock, im Übrigen sieht man vor allem Dach.

Ein Blick auf das zugehörige Inventarblatt klärt auf: «Das Bauwerk von 1834 ist Teil einer bäuerlichen Anlage mit hochwertigen und sorgfältig instand gehaltenen Bauten. Als wertvoller Zeuge einer ländlichen Baukultur steht die Scheune an einem historischen Verkehrsweg.»

Die Scheune des Rüschenhof 3 ist geschützt.

Unweit der Einkaufsallee Metalli führt der Terrassenweg den Hang hinauf. Die dortigen Häuser, die dem Weg seinen Namen verliehen haben dürften, sind ebenfalls geschützt. Nur: Von unten gesehen machen sie aktuell keine gute Gattung. Das entsprechende Inventarblatt belehrt uns jedoch eines Besseren. Denn «die 1950er- und 1960er-Jahre waren von ambitiösen Wachstumsprognosen geprägt, die das industrielle Bauen und die Verdichtung der Siedlungen förderten». Mit dem Terrassenhaus, dem ersten seiner Art in der Schweiz, antworteten die Zuger Architekten Stucky und Meuli auf diese Herausforderung. «Der neue Haustyp minimierte nicht nur die Baukosten, er galt auch als ideale Bebauungsform für Hanglagen.»

Die Bauten stünden dem International Style nahe und erinnerten «in ihrer Kühnheit und Eleganz vor allem aber an Bauten von Frank Lloyd Wright, mit dem Stucky in Kontakt stand». Es handelt sich bei den Terrassenhäusern um die ersten ihrer Art in der Schweiz.

Beton-Legende in Zug: Fritz Stucky und Rudolf Meuli bauten die ersten Terrassenhäuser in der Schweiz. (Bild: woz) (Bild: woz)

Der weisse Klotz, ein modernes Denkmal

Last but not least wollen wir den Hauptsitz der Zuger Kantonalbank am Postplatz in Augenschein nehmen. Der auffällige weisse «Klotz» wurde Ende 2014 unter Schutz gestellt. Dies nach einem Brand im Juli 2014. «Insgesamt galt es, die hohe architektonische Qualität des inneren und äusseren Erscheinungsbildes zu wahren und gleichzeitig das Haus auf adäquate Weise in die Neuzeit zu überführen», schrieb die Direktion des Innern 2016 in einer Medienmitteilung dazu. Das Haus war in den 1950er-Jahren von Alfons Wiederkehr (1915–1985) zusammen mit seinem Geschäftspartner Leo Hafner (1924–2015) entworfen und realisiert worden. Das Gebäude war der erste Bau der Schweiz mit einer durchgehend konstruierten Fassade aus Aluminium.

Beim Umbau arbeiteten Bauherrschaft und Architekten eng mit der Zuger Denkmalpflege zusammen.

An der Bahnhofstrasse 1 steht heute der Hauptsitz Zuger Kantonalbank. (Bild: Andreas Busslinger)

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