Das steckt hinter dem Urteil des Bundesgerichts

Warum der Baarer Gemeindepräsident unter dem Lärmschutz leidet

Das Bundesgericht intervenierte – Baugrube für ein Mehrfamilienhaus an der Ägeristrasse in Baar. (Bild: mam)

Walter Lipp möchte gern einen Anbau für sein Häuschen erstellen. Seine Nachbarn haben mit dem Aushub bereits begonnen. Das wäre kein Problem – wenn sich nicht die Gemeinde Baar und der Kanton Zug gegenseitig ausgebremst hätten.

Die Baubewilligung war provisorisch bereits erteilt, der Aushub für ein Mehrfamilienhaus an der Ägeristrasse in Baar bereits vorgenommen. Jetzt ist das Projekt gestoppt. Ein Anwohner hat mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht doch noch recht bekommen. Dieses entschied am 25. August, die Bewilligung sei voreilig erteilt worden, weil der Lärmschutz nicht eingehalten wird (zentralplus berichtete).

«Blüemli Biker» hat nicht begonnen

Beim Rechtsstreit geht es um zwei Parzellen nahe des Siedlungsrands, auf denen gebaut werden soll. Auf einer davon weht vor einem Einfamilienhaus eine Schweizerfahne im Wind. Darunter flattert ein Werbebanner für die «Blüemli Biker Baar». Das ist die Radlergruppe von Walter Lipp (57). Der CVP-Gemeindepräsident wohnt hier und möchte auf seinem Anwesen einen Anbau erstellen.

Verhinderter Bauherr: Walter Lipp, Gemeindepräsident von Baar (Bild: zvg)

Daraus wird erst mal nichts. Schuld daran ist die Politik, an der Lipp seit geraumer Zeit mitwirkt. Bevor der zurückhaltende Mann Anfang 2019 Gemeindepräsident wurde, war er 17 Jahre lang Gemeindeschreiber von Baar.

30 Jahre hatten Kanton und Gemeinde Zeit

Hintergrund ist die 1987 erlassene Lärmschutz-Verordnung. Was deren Umsetzung betrifft, hat die Gemeinde Baar ebenso geschlafen wie der Kanton Zug. Nach 30 Jahren lief 2018 die Übergangsfrist für Kantons- und Gemeindestrassen aus. Mit massiven Folgen, wie sich jetzt zeigt.

In den Jahren davor erteilte der Kanton für Bauvorhaben manchmal Ausnahmebewilligungen, wenn die Lärmwerte überschritten werden. Damit ist es jetzt aber vorbei. Diese Praxis wird vom höchsten Gericht im Land nur noch als «ultima ratio», also in absoluten Ausnahmefällen toleriert.

Gleicher Entscheid in Oberwil

Bereits letztes Jahr verwehrte das Bundesgericht aus Lärmschutzgründen einem Bauvorhaben in der Oberwiler Räbmatt die Baubewilligung (BGE 1C_106_2018). Das gleiche geschah jetzt in Baar. Schweizweit habe die neue Gerichtspraxis «einschneidende Konsequenzen für den Vollzug des Lärmschutzes», sagt deshalb der Zuger Baudirektor Florian Weber (FDP).

«Die Veränderungen im Vollzug des Lärmschutzes sind bereits erfolgt.»

Florian Weber, Zuger Baudirektor (FDP)

Wenn die Lärmgrenzwerte überschritten werden, müssen Bauherren nun detailliert aufzeigen, welche Massnahmen geprüft und welche Massnahmen aus welchen Gründen verworfen wurden.

Das habe der Kanton Zug zwar schon in der Vergangenheit gemacht, dies sei jedoch ungenügend dokumentiert worden, sagt Florian Weber. Das soll sich nun ändern: «Die Veränderungen im Vollzug sind nun erfolgt und werden umgesetzt», versichert er.

Zehn Mal wird Alarmwert überschritten

So oder so stellt sich die Frage, warum die Ägeristrasse in den letzten dreissig Jahren nicht lärmsaniert wurde. Denn Verkehrslärm ist hier ein grosses Problem.

Nach Auskunft der Baudirektion stehen 142 Gebäude an dieser Strasse. Bei 21 handelt es sich um Scheunen oder Schöpfe, für die Lärm kein Problem darstellt. Bei 74 Gebäuden wird der Grenzwert für Lärm überschritten – bei zehn Gebäuden wird gar der Alarmwert erreicht.

«Diese Werte ändern sich mit Inbetriebnahme der Tangente Zug/Baar im Juni 2021», meint Florian Weber. Ab diesem Zeitpunkt werde deutlich weniger Verkehr auf der Ägeristrasse verkehren. Somit werde auch die Lärmbelastung reduziert.

Projekt liegt schon lange vor

Mit der Inbetriebnahme der Tangente soll die Ägeristrasse zudem vom Knoten Margel bis zur Langgasse zur Gemeindestrasse abklassiert werden. Das heisst: Der Kanton ist nicht mehr für die Lärmsanierung zuständig. Da bekannt ist, dass die Gemeinde Baar dann die Verantwortung übernimmt, ist der Kanton in den vergangenen Jahren untätig geblieben.

Ägeristrasse beim Dorfeingang in Baar. (Bild: mam)

Dabei gab es vor Jahren ein konkretes Vorhaben. Die Gemeinde Baar hatte in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt vier Ingenieurbüros eingeladen, um Projekte für eine Umgestaltung der Ägeristrasse zu entwerfen.

Ein vielköpfiges Gremium unter Vorsitz des früheren Gemeinderats Paul Langenegger (CVP) wählte 2013 eines aus, das auf der Ägeristrasse Verkehrsreduktionen bis Tempo 30 vorsah. Zudem war die Neugestaltung von Bushaltestellen und einer Kreuzung angedacht. Und man wollte die Strasse mit rotblättrigen Ahornbäumen dekorieren.

In der Schublade versenkt

Temporeduktionen alleine hätten schon den Lärm vermindert. Vielleicht hätte man sich dabei auch gleich den Einbau eines Flüsterbelags überlegt.

Für die Studie wurden Honorare von 80'000 Franken ausbezahlt. Was aus ihr geworden ist, ist unklar: Eine entsprechende Anfrage von zentralplus bei der Gemeinde Baar blieb unbeantwortet. Offenbar verstaubt das Projekt in einer Schublade; jedenfalls ist sieben Jahre lang nichts geschehen.

Lipp war im Ausstand

Gedacht war die in der Studie besprochene Umgestaltung als flankierende Massnahme im Zusammenhang mit der Eröffnung der Tangente. Doch in in Baar hegt man wegen einer gemeindlichen Motion zur Rigistrasse nun neue Pläne. Nach der Tangenteneröffnung will man wieder mehr Verkehr über die Ägeristrasse zu schicken.

Walter Lipp sagt auf Anfrage, dass er sich nicht an die Studie zur Umgestaltung der Strasse erinnere, an der er wohnt. Zu viele Projekte seien in der langen Zeit als Gemeindeschreiber über seinen Tisch gegangen. Als der Baarer Gemeinderat letzten Herbst die provisorische Baubewilligung erteilte, habe er sich in den Ausstand begeben.

Die Ironie der Geschichte um den Bundesgerichtsentscheid ist jedenfalls die: Weil der Kanton und die Gemeinde ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, kann nun ausgerechnet Baars Präsident für mehrere Jahre nicht bauen.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Max Colpi
    Max Colpi, 04.10.2020, 14:20 Uhr

    Was kostet das den Bürger ?
    Der Gemeinderat müsste, dieses Thema an der nächsten Gemeindeversammlung traktandieren und die Öffentlichkeit transparent über die für den Bürger entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten bis ins Detail orientieren.

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  • Profilfoto von Stefan Ernst
    Stefan Ernst, 28.09.2020, 12:45 Uhr

    Die bürgerliche Untätigkeit in dieser Frage ist nicht zu verstehen. Wer auf die Lärmkarte sieht, findet Baar komplett knallrot coloriert. Ein lebenswerter Ort sieht anders aus.

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