Wahlbetrugsprozess endet mit Freispruch

Der erste Prozess wegen Wahlbetrugs bei der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der bernjurassischen Gemeinde Moutier vom 18. Juni 2017 endet mit Freispruch. Der Staatsanwalt liess die Anklage fallen. 16 Fälle bleiben offen. Der heute 27-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, sie habe ihre Papiere bei den Eltern in Moutier gelassen, aber 2016 in Courtételle (JU) eine Wohnung gemietet. Sie habe so im Wissen abgestimmt, dass Moutier weder zivil noch politisch ihr Wohnsitz war. Sie betonte, dass sie in einer schwierigen Lebensphase hauptsächlich bei den Eltern in Moutier geschlafen. Die Wohnung in Courtételle habe sie behalten, um ihr Möbel aufzubewahren.

Quelle:swisstxt
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