Vortritt genommen – trotzdem unschuldig

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autolenkers durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wegen einer rechtswidrigen Videoaufnahme aufgehoben. Das Appellationsgericht hatte den Autolenker wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, er habe einer vortritts- berechtigten Velofahrerin den Weg abgeschnitten. Als Beweis diente dem Gericht die Aufnahme einer Überwachungskamera. In seinem Urteil hält das Bundesgericht nun fest, weil die Aufnahme widerrechtlich entstanden sei, dürfe sie nicht als Beweis gegen den Autolenker verwendet werden.

Quelle:swisstxt
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