Vortritt genommen – trotzdem unschuldig
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autolenkers durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wegen einer rechtswidrigen Videoaufnahme aufgehoben. Das Appellationsgericht hatte den Autolenker wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, er habe einer vortritts- berechtigten Velofahrerin den Weg abgeschnitten. Als Beweis diente dem Gericht die Aufnahme einer Überwachungskamera. In seinem Urteil hält das Bundesgericht nun fest, weil die Aufnahme widerrechtlich entstanden sei, dürfe sie nicht als Beweis gegen den Autolenker verwendet werden.
Quelle:swisstxt
für das Community-Voting
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.