SP Luzern will neue Regeln bei budgetlosem Zustand

Vorstoss soll Prämienverbilligungen sichern

Der Luzerner SP-Kantonsrat Jörg Meyer möchte mit einer dringlichen Motion erreichen, dass trotz budgetlosem Zustand Prämienverbilligungen ausgerichtet werden können. Zu diesem Zweck soll das Gesetz angepasst werden.

Zurzeit herrscht im Kanton Luzern ein budgetloser Zustand, welcher aufgrund des Referendums der SVP gegen die Erhöhung des Steuerfusses bis Mai dauern könnte. Aufgrund dessen können auch keine individuellen Prämienverbilligungen an Personen mit einem ordentlichen Anspruch ausgerichtet werden (zentralplus berichtete). Davon sind im Kanton Luzern derzeit rund 77’000 Personen betroffen. Die Prämienverbilligung ist jedoch eines der wirksamsten Instrumente zur Unterstützung von Personen und vor allem Familien in engen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die jetzige Verzögerung kann bei Betroffenen zu finanziellen Engpässen führen. Gemeinden, Sozialdienste und die AHV-Ausgleichskasse sind mit Mehraufwand konfrontiert.

Breite Unterstützung zeige Dringlichkeit auf

Aus diesem Grund hat SP-Kantonsrat Jörg Meyer (Adligenswil) eine dringliche Motion für die Januar-Session eingereicht. Er verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen geändert werden, damit künftig bei einem budgetlosen Zustand die Prämienverbilligung trotzdem ausgerichtet werden können. Die Änderungen sollen bereits auf 2018 hin wirksam werden. «Die jetzige Rechtsordnung führt zu einem unhaltbaren Zustand und bedeutet für viele Menschen ein grosses Ärgernis», erklärt Jörg Meyer. Die Motion wurde bereits von über 30 Kantonsrätinnen und Kantonsräten aus allen Fraktion unterzeichnet. «Die breite Unterstützung zeigt die Dringlichkeit und die Notwendigkeit einer Änderung», ist Meyer überzeugt.

Nächste Woche, so kündigte Meyer an, werde er zudem eine dringliche Anfrage betreffend der Auswirkungen auf die Gemeinden, auf die Krankenkassen und die Liste der säumigen Prämienzahler (sogenannte Schwarze Liste) sowie die Koordination und Unterstützung der Sozialdienste durch den Kanton einreichen.

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