Warnung auf «Zuger helfen Zugern»

Vorsicht, Betrug! Nicht jede Immobilienanzeige ist echt

Mit Traumwohnung gelockt, danach abgezockt. Wer im Internet nicht aufpasst, ist schnell viel Geld los. (Bild: zVg)

Kurz nicht überlegt – und schon ist ein schöner Geldbetrag futsch. Via Facebook warnt zurzeit eine aufmerksame Frau vor einer miesen Betrugsmasche auf Immobilienportalen. zentralplus sagt, wie Betrüger vorgehen und wie du dich vor ihnen schützen kannst.

Eigentlich klingt es nach einer guten Gelegenheit, die schmucke Wohnung an der Grabenstrasse in Baar zu mieten. Diese gibt es für nur 1'400 Franken pro Monat. Möbliert oder auf Wunsch auch ohne Sofa und Co. der Liegenschaftsbesitzer.

Auf der Facebook-Seite «Zuger helfen Zugern» warnt nun eine Dame ihre Mitmenschen vor der Masche. Nach mehrfachem Hin- und Herschreiben wollten die Betrüger Geld als Sicherheit sehen. Konkret: Um die Wohnung besichtigen zu können, sollte die potenzielle Mieterin via Airbnb zwei Tage die Mietwohnung buchen.

Einzelfall oder neue Betrugswelle?

Der Betrag werde ihr dann «selbstverständlich» zurückerstattet. In diesem Fall wurde der Betrug zum Glück durchschaut – es ist kein Geld geflossen und das vermeintliche Opfer hat die falschen Vermieter der Polizei gemeldet.

Um eine regelrechte Betrugswelle handelt es sich offensichtlich nicht. Auf Nachfrage bei den Zuger Strafverfolgungsbehörden schreibt uns Sprecher Frank Kleiner: «Diese Betrugsmasche ist nicht neu und uns bestens bekannt. Solche Inserate tauchen immer wieder auf.»

So werden Betrüger einfach entlarvt

Heute können Betrüger immer einfacher Fake-Inserate erstellen. Die sehen auch gut aus. Wie also erkennt man die Fälschung? Hier die Tipps der Zuger Strafverfolgungsbehörden:

  • Niemals Geld überweisen. Es gilt ganz allgemein: Hände weg von Angeboten, die unglaublich verlockend sind!
  • Keine Vorauszahlung leisten, ohne die Wohnung besichtigt zu haben. Es ist nicht üblich, vor der Besichtigung Geld überweisen zu müssen.
  • Geld nur auf ein offizielles Bank- oder Postkonto überweisen.
  • Die Existenz der Verwaltung oder des Vermieters kann im Handelsregister überprüft werden.
  • Gibt es diese Wohnung überhaupt an dieser Adresse? Um dies zu prüfen, gilt es, Fragen zur Lage des Mietobjekts zu stellen. Zum Beispiel: Wie weit ist es zum nächsten Bahnhof, welche öffentlichen Verkehrsmittel gibt es in dieser Gegend? Der mutmassliche Betrüger, der oftmals im Ausland sitzt, kann diese Fragen bestimmt nicht beantworten.

Und wenn das potenzielle Betrugsopfer als Hobby-Detektiv brilliert hat, gibt es das Ergebnis der Überprüfung auch an die Immobilienplattform weiter.

Mit Traumwohnung gelockt, danach abgezockt.

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